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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

Bundeskabinett bestätigt Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

15.10.2025 in Politik von Thomas Langenbucher | 29 Kommentare

Mercedes-CLA

Bild: Mercedes-Benz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.

„Die gezielte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat weiterhin hohe Priorität. Gleichzeitig fördert die Bundesregierung damit weiter die Elektromobilität. Das stärkt den Automobilstandort Deutschland und sichert Arbeitsplätze“, heißt es vom Bundesfinanzministerium.

Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD): „Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen. Deshalb befreien wir E-Autos weiterhin von der Kfz-Steuer. Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen und es unterstützt die Automobilindustrie. Genauso wie mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen verfolgen wir damit ein Ziel: Wir wollen die deutsche Automobilindustrie in die Zukunft führen und Arbeitsplätze sichern. Die besten Autos sollen weiterhin in Deutschland gebaut werden.“

Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030).

Die Befreiung von der Kfz-Steuer setze gezielte Kaufanreize für Elektroautos und stärke damit die Automobilindustrie, so das Bundesfinanzministerium. „Denn die Automobilindustrie ist zentral für Wohlstand, Arbeitsplätze und Innovation in Deutschland. Gleichzeitig steht für die Bundesregierung fest: Die Zukunft der Mobilität ist klimaneutral. Es gilt, die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie weiter voranzubringen.“

Damit in Deutschland „weiterhin die besten Automobile gebaut werden“, hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten bereits Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen. So wurde im Koalitionsausschuss im Oktober ein Förderprogramm vereinbart, um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, zu fördern. Dafür werden bis 2029 die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt.

Zuvor wurde schon für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Bei Stromern erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 auf 100.000 Euro.

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Via: Bundesfinanzministerium
Tags: Förderung, Kfz-SteuerAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Martin meint

    16.10.2025 um 09:10

    Ben meint
    15.10.2025 um 14:50
    ….

    gerne können wir Diesel für 2,30 Euro verkaufen, mal schauen was dann Waren und Güter so kosten werden. Im übrigen ist es keine Subvention. Im Gegensatz zu den ganzen anderen Kram den wir so rausballern.

    Antworten
    • Mike meint

      16.10.2025 um 09:34

      Es wäre völlig in Ordnung, wenn weit transportierte Produkte dann teurer würden. Man kann auch regionale Butter kaufen. Sie muss nicht 1000-1500km weit transportiert werden.

      Antworten
      • Gerry meint

        16.10.2025 um 15:22

        Absolut richtig 👍

        Antworten
      • Martin meint

        16.10.2025 um 17:49

        Mike
        ….
        Das ist deine Antwort? Butter aus 1.500 km Entfernung?

        Antworten
  2. Martin meint

    16.10.2025 um 09:08

    Zoe kostet 60 Euro, ein Tesla Model S weniger als 90 Euro Steuer. Ich denke wegen solchen Beträgen wird niemand einen Kaufentscheidung machen, oder nicht machen.

    Antworten
  3. mipu meint

    15.10.2025 um 17:19

    Hab meinen Bescheid für meine 10 Jahre alte Zoe bekommen, Steuer liegt bei 56€. Da ist die Steuerbefreiung jetzt nicht sooooo der Anreiz für andere, vom Verbrenner zum eAuto zu wechseln …..

    Antworten
  4. Ben meint

    15.10.2025 um 14:50

    Prima, jetzt noch die Marktverzerrenden 8.Mrd/a Dieselsubventionierungen abschaffen.

    Antworten
    • paule meint

      15.10.2025 um 16:20

      … Und Pflanzenöl im Tank wieder steuerfrei, weil weitgehend CO2 neutral.

      Antworten
      • Ben meint

        15.10.2025 um 17:50

        Ja bitte den Dieselfahrern einreden man kann einfach Speiseöl in den Tank schütten und reinpinkeln, gute Idee.

        Antworten
        • paule meint

          15.10.2025 um 21:09

          Stelle mir grad vor, wie ER in der Tanköffnung klemmt 🤣

          Ben, wir bekomme ich das Bild wieder aus dem Kopf?

    • Yoshi meint

      15.10.2025 um 16:21

      Und 0,25%-Verateuerung für elektrische Dienstwagen abschaffen. Dann lassen wir den Markt regeln.
      Da wird sich ja sicher die bessere Technik Durchsetzen, oder Ben?

      Antworten
      • F. K. Fast meint

        15.10.2025 um 16:26

        Aber dann bitte auch den Sprit- und Dieselpreis auf das Niveau heben, wie es beim Haushaltsstrom ist, also ~8kWh/1l Benzin * 30 Cent = 240Cent/1l Benzin.

        Antworten
        • hu.ms meint

          15.10.2025 um 17:39

          Da bin ich sofort dabei. Alternativ umgekehrt strom 10 ct/kwh günstiger.
          Natürlich auch an den ganzen öffentlichen lademöglichkeiten.

        • Ben meint

          15.10.2025 um 17:54

          Naja einfach die Steuern von Sprit und Strom angleichen, also die Steuern auf Sprit auf 98%/l anheben oder die Steuern auf Strom auf 80% senken

        • Andreas meint

          15.10.2025 um 22:03

          magst noch erklären wie aus 8 kWh Heizwert 8 kWh Strom werden? Ach geht ja physikalisch schon gar nicht…

        • Mike meint

          16.10.2025 um 09:41

          Muss er ja nicht erklären. Auch wenn von den 8kWh Energie nur 1kWh in Vortrieb investiert werden, bleiben 7kWh, die die Umgebung heizen.

      • Ben meint

        15.10.2025 um 17:52

        Da Firmen kein Geld zu verschenken haben, und auch Firmen die THG Quote geltent machen können, keine KfzSteuer bezahlen müssen und die Fahrzeuge auf 100km billiger sind und auch in der Wartung günstiger sind…ja der Markt kann gern entscheiden, da haste Recht.

        Antworten
        • paule meint

          15.10.2025 um 21:10

          Viele Firmen verschenken viel Geld.

      • South meint

        15.10.2025 um 21:24

        Schon ne ulkige Diskussion. Auf der Grundlage der Gleichheit müsste der Diesel oder Benziner den Schaden umgelegt bekommen, den er anrichtet… ob wir mal nachhaltigen Strom verbraucht haben, wird in ein paar Jahren keinen Menschen mehr jucken, aber die Einschränkungen und immensen teuren Schäden durch fossile Brennstoffe, werden sie uns verständlicherweise Dicke ankreiden…

        Antworten
    • Dagobert meint

      15.10.2025 um 19:14

      Es gibt tatsächlich wenige Dinge, die ich besser finde als den Gleichheitsgrundsatz: Wir können gerne jede Kilowattstunde gleich besteuern!

      Nehmen wir als Referenz einfach Super E10 – das ist mit einer Energiesteuer von 0,6545 € pro Liter belastet. Ein Liter E10 enthält rund 8,6 kWh Energie, was einer Steuer von etwa 7,6 ct/kWh entspricht. Wendet man diesen Satz konsequent auf alle Energieträger an, müsste Diesel mit seinen 9,8 kWh pro Liter rund 0,75 € Energiesteuer zahlen statt aktuell 0,47 €. Fahrstrom müsste statt 2,05 ct/kWh mit denselben 7,6 ct/kWh besteuert werden.

      Antworten
    • atamani meint

      16.10.2025 um 13:13

      @Ben
      Da es keine Dieselsubventionen gibt, kann man die nicht abschaffen!
      Steuer auf Diesel 55%
      Steuer auf chemisch gleiches Heizöl ca 30%
      Steuer auf Strom ca 20%, wobei letztes Jahr ca 20Mrd€ direkte Subventionen ins Stromsystem geflossen sind. 2026 werden es ca 22-23Mrd€ sein!
      Steuer auf Holz 7%
      Allgemeine Steuer auf Waren 19% bzw 7% !
      Blöd diese Fakten!
      #gegenFakeNews

      Antworten
  5. paule meint

    15.10.2025 um 13:45

    An der Stelle hätten sie beschließen können, dass die sinnlosen Steuerbescheide für BEVs nicht mehr versendet werden.

    Drei Seiten plus Umschlag = 4 Blatt Papier
    2,5 Millionen Steuerbescheide, Tendenz zunehmend
    10 Millionen Blatt Papier pro Jahr
    Ca 50 Tonnen jährlich.

    Ummeldungen Besitzerwechsel und so weiter noch gar nicht mitgerechnet.

    Von dem Papier könnte man jedes Jahr Wahlzettel drucken für Neuwahlen. Hatte mal gehört, daran ist es neulich gescheitert.

    Antworten
    • E.Korsar meint

      15.10.2025 um 14:01

      Die Nullbescheide sind wichtig für die Rechtssicherheit. Es könnten ja Fehler beim Anlegen des Verwaltungsgangs gemacht worden sein. Bearbeiten muss das der Empfänger. So ein Brief ist viel billiger als Staatsbedienstete, die das per Hand prüfen.

      Antworten
      • paule meint

        15.10.2025 um 14:04

        Vielleicht könnte man irgendwas mit digital einführen? Toll wäre, wenn jeder eine E-Mail-Adresse hat und man die beim Anmelden des Fahrzeugs hinterlegt oder man müsste so ein Portal schaffen, könnte ja wie ein diebischer Vogel heißen, wo jeder solche Steuerbescheide einsehen kann. Aber das ist wahrscheinlich zu viel verlangt.

        Antworten
      • South meint

        15.10.2025 um 14:04

        Also ja ein Steuerbescheid, und das ist er nun mal, muss zugestellt werden. Aber Sinn gibt das doch trotzdem nicht. Also bei mir ist der lachend in wenigen Sekunden im Papierkorb verschwunden. Und wenn einer quasi zu unrecht ein Befreiung bekomment hat… na ich würde mich nicht melden und auf die Verjährung warten…

        Antworten
        • paule meint

          15.10.2025 um 14:06

          Denk daran, in drei Jahren ist deine Lastschriftgenehmigung die du erteilt hast abgelaufen. Dann musst du eine neue hinschicken. Wenn du das vergisst und die Steuer wird fällig, bekommst du Mahnung mit Gebühr. Vermutlich immer noch per Brief. Grotesker geht gar nicht.

        • South meint

          15.10.2025 um 16:15

          Das glaube ich nicht … eine Steuer muss erstmal festgesetzt werden, bevor man mahnt und man muss keine Lastschrift hinterlegen…

        • paule meint

          15.10.2025 um 16:18

          Doch, die Lastschrift musst du bei Fahrzeuganmeldung zwingend hinterlegen, und in dem Brief steht schon die Festsetzung wann und wie viel.

          Kann aber auch sein, dass sich das inzwischen geändert hat. Wir lassen uns über den Zulassungsservice machen.

    • South meint

      15.10.2025 um 14:02

      Na, das Papier in allen Ehren. Möchte nicht wissen was so ein Behördenbrief kostet…selbst wenn ihn keiner mehr tippelt…

      Antworten

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