Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat neue Regeln zum Laden und Abrechnen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden im betrieblichen Fuhrpark veröffentlicht, die ab 2026 gelten. Mit dem Schreiben werden die Vorschriften des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ präzisiert, die bis Ende 2030 in Kraft bleiben.
Grundsätzlich bleibt es laut dem Portal Electrive dabei, dass Arbeitgeber Vorteile beim Laden von E-Mobilen gewähren können. So ist der Ladestrom für das Aufladen im Betrieb oder für „die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung“ weiterhin von der Einkommensteuer befreit.
Das BMF-Schreiben ergänzt nun die Abrechnungsmodalitäten, wenn die betriebliche Ladeinfrastruktur auch Dritten zur Verfügung steht oder nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von einer Drittpartei betrieben wird. Auch in diesen Fällen bleibt der Ladestrom steuerfrei nach § 3 Nummer 46 EStG.
Gravierendere Änderungen betreffen das Laden zu Hause: Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue Berechnungsweise für die Strompreispauschale in Kraft, wenn der Arbeitnehmer den Strom zunächst selbst bezahlt. Die bisherigen Monatspauschalen können nur noch bis Ende 2025 genutzt werden.
Künftig müssen entweder die tatsächlichen Stromkosten abgerechnet werden oder die neue Pauschale auf Basis des Durchschnittsstrompreises für Privathaushalte des Statistischen Bundesamts. „Dabei ist für das gesamte Kalenderjahr auf den für das 1. Halbjahr des Vorjahres veröffentlichten Gesamtdurchschnittsstrompreis einschließlich Steuern, Abgaben und Umlagen (Wert bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh bis unter 15.000 kWh) abzustellen“, heißt es in dem Schreiben.
Die Strommenge, die zu Hause geladen wird, muss über einen eigenen Zähler nachgewiesen werden. „Bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer für das Aufladen des betrieblichen Kraftfahrzeugs selbst getragenen Stromkosten aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung ist die Strommenge mittels eines gesonderten stationären oder mobilen Stromzählers nachzuweisen“, so das Bundesfinanzministerium.
Die neue Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die ihre Fahrzeuge über eine private Photovoltaik-Anlage laden. Für dynamische Stromtarife sieht das Finanzministerium keine rechtlichen Bedenken.

Carsten meint
Das Problem der Umsatzsteuer wurde dabei nicht angegangen.
Da der Mitarbeiter die Umsatzsteuer nicht ausweisen kann, entfällt der Vorsteuerabzug bei dem Ersatz der Ladekosten.
Oder gibt es dafür eine Lösung?
Ralph meint
Ich weiß gar nicht, was das mit zu viel Bürokratie zu hat. Die Regelung ist nach meinem bisherigen Verständnis doch super: Laut https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erdgas-Strom-DurchschnittsPreise/_inhalt.html ist der Durchschnittspreis 40 cent. Das ist ja viel mehr als in der Wirklichkeit, erst recht wenn man PV oder dynamische Preise hat.
Steffen meint
Ist die neue Regierung nicht für weniger Bürokratie angetreten? Läuft ja super…
Futureman meint
Endlich mehr Bürokratie
Dadurch wird für viele das Abrechnen (Zeit, Steuerberater, Übermittlung der Daten usw.) selbst wohl teurer als die bezogenen Energie.
Jeff Healey meint
Und die ganzen PHEV in Firmenwagenfahrer-Hand bleiben somit über die Maßen schmutzige Feigenblätter, weil das Ladekabel original verpackt im Kofferraum bleibt.
Ist das alles ein besch……s Spiel, die nächste große Umweltschädlichkeit, auch noch gedeckt von der deutschen Politik.
Ralph meint
verstehe das Gerücht mit dem verpackten Ladekabel nicht. Auch in meinem Tesla ist das Ladekabel noch verpackt, da alle Wallboxen, die ich nutze, ein Kabel angeschlossen haben.
Jürgen Schley meint
Da bist du aber noch nicht viel (in Europa) raumgekommen. Unser Ladekabel wurde schon oft benötigt und liegt darum immer griffbereit im Frunk des Tesla. Ab und zu hat es auch nicht zur angefahrenen Ladesäule gepasst bzw. konnte nicht eingesteckt werden (warum auch immer)
Jeff Healey meint
https://ecomento.de/2025/10/16/plug-in-hybride-fast-so-umweltschaedlich-wie-reine-verbrenner-studie/
Das hier gibt Aufschluss
Jeff Healey meint
Hallo Ralph,
ich rede von den ganzen PHEV.
Mir ist gänzlich neu, dass Tesla auch PHEV‘s baut…🙄
Dagobert meint
In meinen Smart #1 liegt das Ladekabel auch noch originalverpackt im Kofferraum, und ich habe auch keine Ladekarte, weil ich ausschließlich zu Hause an der eigenen Wallbox lade…