In den beiden kostenpflichtigen Abo-Tarifen M und L galten beim Mercedes-Ladedienst „MB.CHARGE“ bisher feste Preise je Kilowattstunde (kWh). Demnächst ist damit Schluss, dann gibt es auch hier größtenteils flexible Preise je nach Ladepunkt. Teilweise wird das Schnellladen günstiger.
Die Festpreise in den Tarifen Public M und Public L laufen aus, berichtet das Portal Electrive. Zum 1. Dezember 2025 sinkt demnach die Grundgebühr im L-Tarif auf 9,90 Euro pro Monat, im M-Tarif bleibt es bei 4,90 Euro. Die Festpreise an AC- und DC-Ladepunkten werden abgeschafft und es gibt künftig auch bei M und L flexible Preise: im Falle von MB.CHARGE Public M mit zehn Prozent Rabatt und bei Public M mit 15 Prozent Nachlass, jeweils auf den S-Tarif.
Bei bestimmten Betreibern gibt es allerdings weiterhin im M- und L-Tarif feste Preise je Kilowattstunde. So fällt beispielsweise das Schnelllade-Joint-Venture Ionity nicht unter die künftig flexiblen DC-Preise. Im M-Tarif sinkt ab Dezember der Preis sogar von 0,59 auf 0,49 Euro/kWh. Und im L-Tarif werden an Ionity-Schnellladern ab Dezember 0,44 statt bisher 0,49 Euro/kWh verrechnet. Bestehen bleiben die 0,39 Euro/kWh im „Mercedes-Benz Charging Network“.
| ab 1.12.2025 | Public S | Public M | Public L |
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | – | 4,90 €/Monat | 9,90 €/Monat |
| AC | flexible Preise | 10 % Rabatt auf S | 15 % Rabatt auf S |
| DC/HPC | flexible Preise | 10 % Rabatt auf S | 15 % Rabatt auf S |
| Ionity | – | 0,49 €/kWh | 0,44 €/kWh |
| MB Charging Network | – | 0,39 €/kWh | 0,39 €/kWh |
| Preferred Partner Network | – | 0,55 €/kWh | 0,49 €/kWh |
Drüber hinaus führt MB.CHARGE Public das „Preferred Partner Network“ ein. Hier werden ab dem 1.12.2025 0,55 Euro/kWh (M) beziehungsweise 0,49 Euro /kWh (L) berechnet – und 0,05 Euro/min nach 90 Minuten Ladezeit. In Deutschland gehören hierzu zum Beispiel die Betreiber Aral Pulse, Shell Recharge und Mer.
Derzeit kann über MB.CHARGE Electrive zufolge nicht an Ladepunkten von Stadtwerken in Deutschland geladen werden. Hintergrund ist ein Vertragsstreit mit Smartlab, das in dem Verbund „ladenetz.de“ exklusiv den Zugang zu den Ladenetzen von deutschlandweit mehr als 300 Stadtwerken für Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen vermarktet.

Thorsten 0711 meint
Das geht doch sicher noch ein wenig komplizierter und teurer… wir sind hier doch schließlich in Deutschland, da macht uns niemand etwas vor!!! 😅😅😅
Jörg2 meint
Thorsten
Du kennst bereits die Ausschreibungsergebnisse? Prima! Könntest Du mir einen Link zu Deiner Quelle zur Vefügung stellen? Danke!
Jörg2 meint
Da „Durchleitungsmodell“ irgendwie eine Reibefläche ist, für einigen nicht vorstellbar und gern als „undurchführbar“ abgetan wird.
Der Bund hat Lkw-Ladepunkte ausgeschrieben. Die Standorte sind autobahnnahe unbewirtschaftete Rastplätze („Autohöfe“).
Hier nun ein Auszug aus den Erläuterungen zu den Ausschreibungen („Projektexposé“):
„Durchleitungsmodell:
o Kunden können ihren eigenen Stromvertrag nutzen und den Strom über ihren eige-
nen Lieferanten beziehen oder selbst beschaffen.
o Grundlage ist eine bilanzielle Zuordnung der geladenen Strommengen nach Maß-
gabe der Anlage 6 der Festlegung BK6-20-160 vom 21. Dezember 2020 (Netzzugangs-
regeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzu-
ordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)) zu einem vom Endnutzer bzw. dessen
EMP benannten Bilanzkonto.
o Der Betreiber stellt lediglich die Ladeinfrastruktur zur Verfügung und erhebt dafür
ein Infrastrukturentgelt (s. Erläuterung unter 3.4) sowie die Netzentgelte (Arbeits-
preis), Umlagen und Abgaben.
o Da der Kunde im Durchleitungsmodell von seinem eigenen Stromlieferanten belie-
fert wird, wird der mit diesem vereinbarte Ladestrompreis direkt zwischen dem Kun-
den und seinem Stromlieferanten abgerechnet.“
Der Bund schätzt sein Herangehen (gleich Quelle) wie folgt ein:
„Das Durchleitungsmodell erhöht durch die freie Wahl des Stromlieferanten den Wettbewerb um attraktive Ladeangebote. Bislang ist dies für Endkunden in der Regel nicht möglich.“
Quelle: Projektexposé, Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw an unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der
Bundesautobahnen in der Bundesrepublik Deutschland“ (Lkw-Schnellladenetz an unbewirtschafteten Rastanlagen), Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes
M. meint
Mir ist die Diskussion inzwischen zu blöd.
Machen. Und sich dann wundern, wenn es die ganzen Verträge zw. 1395 Stromanbietern und 2500 Ladesäulenbetreibern UND die ganze Abrechnung hinterher nicht zum Nulltarif gibt.
So, wie die Durchleitung an sich.
Aber hey – Feuer frei.
Jörg2 meint
M.
Lies die Ausschreibung (oder halt einfach das kurze Zitat, welches ich reingestellt habe) und Du wirst eventuell erkennen, dass von Nulltarif nirgends die Rede ist.
Mir ist daher unklar, wen Du meinen könntest, der sich „nicht wundern“ sollte.
Könntest Du das etwas deutlicher ausführen? Danke!
South meint
Also langsam sollte der Gesetzgeber wirklich mal eingreifen, solche intransparente Tarifdschungel sind einfach schlicht ein künstliches Markthemmnis, allen voran das Roaming und die festen monatlichen Gebühren.
Es sollte wie an der Tankstelle einen Preis geben und das unabhängig von der Bezahlart und das muss transparent im Internet ausgewiesen werden, Punkt. Wenn einer dann mal mit seiner Flotte zigtausende kWh abnehmen sollte, dann gerne 2-3 ct. Unterschied mit einer Rabattkarte.
Flexible Preise, kann man machen, aber dann muss das Preissystem transparent sein, also zu welcher Tageszeit es eben welchen Preis genau kostet und nicht ein flexibel Punkt aus…
Ich für meinen Teil hab das Glück, dass ich nur auf Fernreisen laden muss, aber selbst da kuck ich mir in wenigen Sekunden einfach die paar Apps durch. Das ist aber nicht die Lösung, es muss genauso einfach sein, wie beim Tanken halt auch…
MichaelEV meint
„aber dann muss das Preissystem transparent sein, also zu welcher Tageszeit es eben welchen Preis genau kostet“
Die Bildung des Ladepreises hängt aber nicht nur vom Strompreis ab, aktuell wesentlich bedeutender ist die Auslastung der Ladeinfrastruktur und hoffentlich kommt zeitnah ein dynamisches Netzentgelt dazu.
Jörg2 meint
Ja, die Preisschwankungen über den Tag/Woche/Jahr… im deutschen Stromnetz sind erheblich. Da stecken kaufmännische Risiken für die Marktbeteiligten drin. Per solcher Endkundenpreismodelle möchte man das unternehmerische Risiko auf den Endkundenauslagern. Ich bin gegen solche Risikoverlagerung auf den Schwächsten in der Kette.
Quelle diese Schwankungen sind die ungleichen Einspeisungen durch die EE und die tagesverläuflich ungleichen Abnahmen aus dem Stromsystem.
Statt das kaufmännische Risiko an den Letzten auszulagern, sollten die Ursachen angegangen werden.
Es sollte viel mehr EE ausgebaut werden PLUS erheblich mehr Speicherkapazität am Erzeuger, am Endnutzer und im Netz. Das System sollte auf Effizenz, Netzdienlichkeit und minimale Kosten getrimmt werden. Aktuell entscheidet man sich allerdings eher in Richtung Gaskraftwerke.
MichaelEV meint
Damit EE-Erzeuger oder Speicher gebaut werden, müssen sie sich rentieren. Das machen sie vor allem in den Zeiträumen, wo Strom teuer ist.
In die Preisfindung einzugreifen führt dazu, dass gerade keine EE-Erzeuger und Speicher gebaut werden und es stattdessen so weitergeht wie bisher. Ohne das Koordinativ des Preises gibt es weder das notwendige Angebot noch wird die Nachfrage effizient gesteuert.
Wenn kein EE-Angebot da ist und es künstlich günstige Preise gibt, füllen fossile Kraftwerke die entstandene Lücke.
„Das System sollte auf Effizenz, Netzdienlichkeit und minimale Kosten getrimmt werden.“
Die Optionen dafür sind klar: die schlechteste (weil langsam wirkende) ist ein variables Netzentgelt, die schnell hohe Schäden vermeidende Option ist die Aufspaltung der deutschen Strompreiszone. Und die beste und langfristig unausweichliche ist ein nodales Preissystem.
South meint
Oder halt ein Mischpreis… is ja heute auch so.
Jörg2 meint
Ich hoffe ja, dass die jetzigen, hohen Schwankungen sich in der Zukunft abschwächen. Ich hoffe, dass das kaufmännische Interesse der handelnden im System, ausreichen Wettbewerb vorausgesetzt, zu hoher Effektivität und Kostenreduktion führt. DAS, so meine Vorstellung, verbietet Überproduktion mit negativen Abgabepreisen und füllt Unterversorgungszeiträume mit hohen Preisen (Umsetzung: s. z.B. Großspeicherlösungen im System).
In Summe hoffe ich, dass eine Risikoauslagerung an den privaten Endverbraucher nicht mehr stattfindet und hier (wie bisher üblich) geglättete, stabile Tarife am Markt sind.
Ich nehme auch an, dass solch technische Lösungen wie „Privathaushalt nutzt variable Preise zur Kostensenkung“ und/oder „das E-Auto spielt stationären Speicher am EFH“ wirtschaftlich unattraktiv werden. Es in den Bereich „Hobby“ kommt.
Aber, wie immer: ich habe keine Ahnung, was die Zukunft bringt.
Jörg2 meint
Größtmöglicher Wirrwarr…
Welche Ladekarte mit welchen Flextarif bietet genau an der Ladesäule, an der ich gerade stehe und zu dieser Uhrzeit den Bestpreis?
Dann vielleicht doch mit dem 1000km-Diesel an die Zapfsäule mit weit sichtbarem Preis….
Ich bin, mal wieder, für die Durchleitungspflicht.
Deity meint
Auch mit dem Durchleitungsmodell hast du bei jeder Säule bzw. jedem CPO einen anderen Preis. Du hast also die gleiche Systematik bzw. das gleiche Problem.
Jörg2 meint
Welche Geschäftsmodelle sich Stromanbieter bei einem Durchleitungsmodell einfallen lassen können und was sich dann am Markt hält, vermag ich nicht zu sagen.
Meine Wunschvorstellung ist:
Privathaushalt -> Der Anbieter des Hausstroms bietet eine Ladekarte an, bei der mir pro geladener kWh ein fester Preis (von mir aus bis zur Mengengrenze XY) über meinen Hausstromvertrag berechnet wird.
Unternehmen -> Der Stromlieferant, der (bei einem Frachtführer mit großem Lager- und Kühllageranteil und Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen; sprich: hohem Stromverbruch) einen Großkunden-Stromtarif anbietet, bietet Ladekarten für die eLKW des Unternehmens an, um an x-beliebigen Säulen laden zu können. Der Ladepreis pro kWh (vielleicht mengengedeckelt) ist fix.
In dem Zusammenhang würde ich darauf vertrauen, dass sich der jeweilige Stromanbieter mit den Ladesäulenbesitzers auf irgendetwas einigt, was dann Einzug in den Ladetarif findet. Ist das passend, entsteht ein Geschäftsmodell. Wenn nicht, dann nicht. OHNE Durchleitungsgebot gibt es eher keine Möglichkeit für solche Geschäftsmodelle.
MichaelEV meint
Erzähle doch keinen Unsinn, der Rahmen für marktgetriebene Durchleitungsmodelle ist da, das wird durch nichts verhindert!
Jörg2 meint
Michael
Ich möchte nichts verhindern. Im Gegenteil: Ich mchte den Markt weitestmöglich offen wissen, damit sich sonstwas für Geschäftsmodelle ausprobieren können.
Ich möchte, dass das Lieferanten-Kundenverhältnis „Ladesäulenbetreiber/Roaminganbieter – Endkunde“, ein Verhältnis „Macht“ gegen „Ohnmacht“, sich verschiebt auf „jedweder Stromanbieter – Endkunde“ und sich die Preisfindung, die marktgerechte Marge im Ladesäulensystem, zwischen gleichgroßen/mächtigen und vielen heraushandelt. Das Marktdruck entsteht.
So, wie der Bund es gerade mit den Ausschreibungen zu den Lkw-Ladesäulen umsetzt, ideologiefrei, inhaltlich nachvollziehbar, rechtskonform.
DAS Dir das nicht gefällt, habe ich verstanden. WARUM allerdings nicht.
Mary Schmitt meint
Du verstehst auch vom Thema Durchleitung gar nichts. Es fallen in Deutschland zweimal Netzgebühren an, bei dir über deinen Strompreis und noch einmal am fremden Ladepunkt. Dazu fällt eine Gebühr des Ladepunktbetreibers für Betrieb und Instandhaltung an. Und dann der Einkaufspreis des Stroms an der Säule. Das wird also nicht günstig werden.
Jörg2 meint
Marie
Ob das „günstig“ wird, würde ich gern den kaufmännischen Fähigkeiten der Beteiligten überlassen. Dazu müssen willige Anbieter aber auf den Markt gelassen werden.
So wie das Monopol der „letzten Meile“ der Telekom auflösbar war (und zu fallenden Preisen geführt hat), führen (in der Theorie) Marktöffnungen regelmäßig zu fallenden Preisen.
Das von Dir beschriebene System würde sich bei einer Marktöffnung per Durchleitungsgebot nicht ändern. So, wie es sich nicht ändert, wenn ein neuer Roamingpartner dazu kommt. Was sich ändert ist das Ziel des Datensatzes des Ladevorgangs für die Rechnungslegung.
MichaelEV meint
Der Markt ist offen!
Dein Telekom-Beispiel ist hierfür belanglos. Bei Ladeinfrastruktur gibt es kein natürliches Monopol!
Toll wie sehr du an der LKW-Ausschreibung hängst. Nicht verstanden, dass so etwas explizit nicht mehr wiederholt werden soll!?
MichaelEV meint
Korrekt, B2B können sehr unterschiedliche Preise ausgehandelt werden (so wie jetzt). Ändern würde sich absolut nichts, aber das dringt nicht mehr bis zu den Durchleitungs-Ideologen durch…
Effiziente Bepreisung, die das bestmögliche und letztendlich kostengünstigste Ergebnis liefert, ist flexibel und passt sich Angebot und Nachfrage an. Das ist Marktwirtschaft, wer damit nicht klar kommt hat noch ein paar Alternativen wo es anders läuft…
Und der Ladepreis setzt sich aus zwei (mind.) Komponenten zusammen; die Auslastung der Ladeinfrastruktur und dem Strompreis (also EE-Angebot und Nachfrage, exakt zum jeweiligen Zeitpunkt und richtig gemacht bezogen auf den jeweiligen Ort).
Für ein kosteneffizientes Ergebnis muss der Preis flexibel sein. Und beide Komponenten werden sich häufig gegenseitig ausgleichen und glätten; zwei unterschiedliche flexible Preise beim Durchleitungsmodell führen natürlich zu Intransparenz und nicht zu Transparenz.
Und feste Preise bilden sich logischerweise nahe dem Worst Case, keine Ahnung was man daran so toll findet…
Jörg2 meint
Ach, immer wenn „Ideologie“ bei Diskussionen über technische Systeme argumentiert wird, ist klar, wer rückwärts und bestandswahrend unterwegs ist.
Wenn, wir hatten das schon, ein Durchleitungsgebot kein Problem darstellt, weil, wie von den kontra Stehenden argumentiert, es keinerlei Geschäftsmodell geben wird, dann kann der Gesetzgeber dies ja per weniger Worte im Gesetzestext, in Ausschreibungen (wie aktuell) festhalten. Es scheint ja dann keine Gefahr einer „in die Realität kommen“ zu geben.
MichaelEV meint
Und aus welchem absurden Grund sollte zu etwas verpflichtet werden, wenn keine positive Wirkung zu erwarten ist!?
MichaelEV meint
Er tut weiter so, als wenn diese „Pflicht“ nicht die Form von Markteingriff und Regulierung wäre, die explizit abgelehnt wird…
Jörg2 meint
Michael
In der sozialen Marktwirtschaft gibt es keine Ablehnung des staatlichen Eingriffs in die Wirtschaft. Solche Eingriffe sind Bestandteil staatlichen Handelns. Dafür gibt es sogar Ministerien und Behörden.
Aber vielleicht hast Du noch immer nicht verstanden, was der Unterschied zw. „regulierter Durchleitung“ und „Durchleitung“ ist.
MichaelEV meint
Das macht der Staat aber aus guten Gründe heraus bei zu erwartender positiver Wirkung. Nichts davon ist hier gegeben!
„was der Unterschied zw. „regulierter Durchleitung“ und „Durchleitung““
Bei dem einen greift der Staat in verschiedenen Ausprägungen ein, bei dem anderen überlässt er es frei dem Markt. Du bist bei ersterem…