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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos vom Bundestag verlängert

05.12.2025 in Autoindustrie, Politik von Thomas Langenbucher | 2 Kommentare

Ford_Puma_Gen-E

Bild: Ford

Der Bundestag hat beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos um fünf Jahre zu verlängern. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben damit bis zu zehn Jahre steuerfrei, maximal jedoch bis Ende 2035. Ohne diese Entscheidung wäre die Regelung zum Jahresende ausgelaufen.

Laut dem SPD-Abgeordneten Ingo Vogel setzt die Verlängerung einen „klaren Anreiz für einen frühzeitigen Umstieg“. Nach Angaben der Koalition führt sie zu Steuermindereinnahmen von rund einer Milliarde Euro.

Die AfD lehnte das Gesetz als einzige Fraktion ab. Ihr Abgeordneter Hauke Finger kritisierte, die Bundesregierung wolle dieses Geld „auf gut Glück zum Fenster herausschmeißen“. Die CDU hingegen hält die Kosten für vertretbar, da sie den Einstieg in die Elektromobilität erleichterten und Industrie sowie Zulieferer stärkten.

Die schwarz-rote Bundesregierung fördert E-Mobilität weiter, setzt sich aber flankierend für Technologieoffenheit ein. Die EU hatte beschlossen, dass Neuwagen ab 2035 im Betrieb kein klimaschädliches Kohlenstoffdioxid (CO₂) mehr ausstoßen dürfen. Die EU-Kommission kündigte nach Druck aus der Industrie und aus Mitgliedstaaten – insbesondere auch Deutschland – an, die Verordnung zum Verbrenner-Aus überprüfen zu wollen.

Die Bundesregierung möchte sich auf EU-Ebene für Lockerungen beim geplanten Verbot von Neuzulassungen für fossil betriebene Verbrennerautos ab 2035 einsetzen, um bestimmte Antriebsarten von der Regelung auszunehmen. Gleichzeitig plant die Regierung, eine Förderung für private Käufe von E-Autos wieder einzuführen, um die Nachfrage anzukurbeln. Davon könnten auch Plug-in-Hybride profitieren. Branchenverbände sehen solche Antriebe weiterhin als wichtige Brückentechnologie.

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Via: Spiegel
Tags: Förderung, Kfz-SteuerAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Tom meint

    06.12.2025 um 00:24

    Gilt das jetzt dann auch für BEV die z.B. 2023 zugelassen wurden und deren Steuerfreiheit bislang 2030 endete? Konsequenter Weise müssten diese nun auch 10 Jahre, also bis 2033 steuerfrei sein…
    Wird leider nirgendwo thematisiert.

    Antworten
    • Dimi meint

      08.12.2025 um 09:14

      Also ich habe dieses Jahr ein eauto und vom Zollein Brief bekommen das ich bis 2030 steuerfrei habe aber ab 2031 bezahlen muss. Gilt das nicht für mich bis 2035 wenn das verlängert wurde ? Warum nur 5 Jahre steuerfrei wenn es immer 10 Jahre heißt?

      Antworten

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