Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Januar entschieden.
Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen, das die zur Erreichung des nationalen Klimaziels für 2030 beschlossenen Maßnahmen enthält. Der Kläger, eine Umweltvereinigung, begehrt die Ergänzung dieses Programms, weil er weitere Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels als erforderlich ansieht.
Das Oberverwaltungsgericht hat der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 16. Mai 2024 stattgegeben. Das Klimaschutzprogramm könne Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein. Bei den für dessen Inhalt maßgebenden Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes handele es sich um umweltbezogene Rechtsvorschriften. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien. Diesen Anforderungen trage das Programm nicht Rechnung, weil zum einen die Prognosen der treibhausgasmindernden Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen fehlerhaft seien und zum anderen eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehe, die zur Erreichung des Ziels für 2030 geschlossen werden müsse.
Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Der Kläger kann als Umweltvereinigung gerichtlich geltend machen, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Ergänzung bedarf.
„Auch wenn die Bundesregierung bei der Auswahl derjenigen Maßnahmen, die sie in das Klimaschutzprogramm durch Beschluss aufnimmt, einen weiten Gestaltungsspielraum hat, ist die Einhaltung der für die Beschlussfassung maßgebenden gesetzlichen Vorgaben einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Das Klimaschutzprogramm muss als zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaschutzziels für 2030 erforderlich sind“, so das Bundesverwaltungsgericht.
„Gemessen daran genügt das Klimaschutzprogramm nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die darin aufgenommenen Maßnahmen reichen auf der Grundlage der bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht aus, das Klimaschutzziel 2030 einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Angesichts dessen muss die Beklagte das Programm unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen.“
„Ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland“
„Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen.“
Möglich wären ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie „massive Investitionen“ in Bahn und öffentlichen Nahverkehr, erklärt Resch. „Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden. „Wir stehen bereit, um die Bundesregierung mit weiteren Klimaklagen zur Einhaltung der Klimaziele zu zwingen, dafür hat das Bundesverwaltungsgericht heute den Weg geebnet“, so der DUH-Geschäftsführer.

MrBlueEyes meint
Die CDU versteht Klimaschutz nicht.
Die CDU kann Klimaschutz nicht.
Die CDU will Klimaschutz nicht.
Dieser Partei ist einfach alles egal… vorallem der Planet…
Das sollte jeder bei seiner Wahlentscheidung berücksichtigen.
jm2c
eBikerin meint
Die Klage geht auf 2023 zurück – erkläre bitte das mit der CDU
MrBlueEyes meint
Das soll jetzt ein Witz sein, oder? 😅🙄
Genau deshalb ist Klimaschutz jetzt abgesagt… weil viele meinen Kommentar ja noch nicht einmal verstehen und einsehen…
Gerry meint
….das vorherige Klimaschutzprogramm von CDU/SPD war noch schlechter.
CDU, insbesondere BK Merz, hat bis heut nicht begriffen was Klimaschutz bedeutet.
R2D2 meint
In 50 Jahren lachen sich die Leute kaputt, über das was wir aktuell diskutieren. Man sagt ja immer, das es wissenschaftlicher Konsens ist…das böse CO2. Wer wollte aber heute noch auf die Wissenschaft aus dem Mittelalter hören? Oder auf die Wissenschaft der 1800er Jahre? Oder auf die deutsche Wissenschaft von 1941? Eben. Wissenschaft ist ein Nachläufer und CO2 bleibt sehr sehr lange in der Atmosphäre. Daher bringen reduktionen von co2 nicht wirklich etwas, um irgendwelche Ziele zu „erreichen“.
Wollte man das Thema wirklich angehen, würden die Diskussionen etwas anders verlaufen, also solche Dinge wir „ich lade aber mein BEV mit Solarstrom“ *gg
und das Thema im Grunde überlebenswichtig ist, verstehe ich das ganze weichgespülte Geschwätz noch weniger.
EVrules meint
Nur dass die Wissenschaft bereits im Mittelalter, trotz institutioneller Einflussnahme (heute u.a. als Lobbyismus/Reaktionismus bekannt) bereits das heliozentrische gegenüber dem geozentrischen bekannt war. Auch ist der Treibhauseffekt und die Wirkung des CO2 bereits seit 1824 (Joseph Fourier), respektive 1856 (Eunice Foote) bekannt.
Was du als Wissenschaftskritik äußerst, ist nicht weiter als ein selten ungeschickter Versuch daran, validierte und anerkannte Daten und Erkenntnisse in Abrede zu stellen.
Das kann man als mehr als nur dumm bezeichnen.
R2D2 meint
Das du gleich kommentierst war völlig klar und das wusste ich auch.
also, erklär mal, wie wir den Klimawandel mit etwas weniger Emissionen Einhalt gebieten werden können? Das klingt auch nicht komischer, als das die Erde eine Scheibe ist.
Steffen meint
Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.
Future meint
Woher kommt nur dieser Ha ss auf die Wissenschaften?
Ich kann mir das nicht erklären in modernen aufgeklärten Gesellschaften.
Ist es die Bequemlichkeit oder der Egoismus? Oder ist es doch die Angst vor der Wahrheit und vor der Veränderung?
Gerry meint
Die Wissenschaft erklärt seit mindestens 50 Jahren was gegen den Klimawandel unternommen werden muss.
Wie begriffsstutzig muss man eigentlich sein um das nicht zu kapieren🙄.
SreteP meint
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eBikerin meint
Wahrscheinlich werden jetzt ganz viele traurig sein, aber: es wird nicht passieren. Erstrecht nicht dieses Hardcore Tempolimit. Warum? Weil die Regierung die neue eAuto Förderung beschlossen hat. Und die wird jetzt einfach an das Klimaschutzprogram angehängt.
Futureman meint
Kein Wunder, das es mit der Gesetzestreue in Deutschland immer weiter runter geht, wenn selbst die Regierung durch Klagen an gültige Gesetze erinnert werden muss.
Anscheinend war die Wirtschaftsministerin in ihrem ersten Amtsjahr zu sehr damit beschäftigt Vorgaben von ihrem alten (und wohl zukünftigen) Arbeitgeber durchzusetzen.
Future meint
Zur Erinnerung: Das Tempolimit von 100 km/h tagsüber auf den Autobahnen in den Niederlanden wurde 2020 eingeführt, um die Stickoxidemissionen zu reduzieren.
Die Rech tsaußenpopulisten mit Wilders haben dann aber durchgesetzt, dass ab 2025 auf etwa 1,7 Prozent der Autobahnstrecken wieder mit 130 gerast werden darf.
Bestimmt ist das auch eine gute Lösung für Deutschland: Überall Tempo 100. In den blaunen Landkreisen dafür 130. Und Nachts können dann alle wieder überall so schnell fahren wie sie können.
eBikerin meint
„auf etwa 1,7 Prozent der Autobahnstrecken wieder mit 130 gerast werden darf.“
Ja 130 ist ja eine richtige Raserei! Geht ja gar nicht.
Steffen meint
Definitionssache.
Future meint
Ich bin dafür, dass die Menschen in Deutschland auch nur noch nach 20:11 Uhr so schnell fahren sollten, wie sie können. Das Kirchengesangbuch sollte aber immer dabei sein, genauso wie Warndreieck und Verbandskasten.
eBikerin meint
Bitte nimm weniger von was auch immer du nimmst – danke
Future meint
Ich weiß ja nicht, was die Niederländer »genommen« haben, damit die das dort so vernünftige umgesetzt haben. Aber vielleicht ist mein Mindset einfach nicht so deutschlastig – ich habe ja nie Geld angenommen von der Autoindustrie. Vielleicht liegt es auch daran :-)
Gerry meint
Wirklich traurig dass eine Bundesregierung ihren Aufgaben nicht nachkommt und vor Gericht zu dringend notwendigen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen werden muss.
Mäx meint
Oha, ich hol schon mal das Popcorn.
„Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden“
Da hätte ich doch gerne mal die Berechnungsgrundlage gesehen. Dass der Effekt so groß wäre würde mich wundern
Steffen meint
Und wieder einmal sind NGOs wie die DUH (leider) notwendig um der Regierung auf die Finger zu hauen damit sie notwendige Dinge ernsthaft umsetzt und nicht nur Greenwashing betreibt.
derJim meint
exakt, spende ist raus :)
Future meint
Wenn die DUH das eines Tages schaffen sollte mit dem Tempolimit, dann gibt es eine Großspende …
Till meint
Ein Tempolimit wäre nur bei Verbrennern sinnvoll, wenn es um Co2 Ausstoß geht. Ja, sicherlich hätte, nach heutigem Strommix, auch ein E-Auto einen indirekten Co2 Ausstoß. Doch, unterstellt, die KFZ Flotte wäre auf 100% E Fahrzeuge umgerüstet, dann würde das vermehrte indirekte Co2, dass durch KFZ die über bsp. 130 km/h fahren, erzeugt wird, in einem marginalem Bereich liegen, der diese Maßnahme nicht rechtfertigt. Wohlbetont, bei heutigem Strommix. Bei bsp. 90% EE wäre der dadurch erzeugte Co2 Ausstoß mutmaßlich im Messtoleranzbereich.
Future meint
Ein Tempolimit wäre ja nicht nur bei der Klimabilanz eine gute Option, die die Zahlen in Deutschland sehr schnell verbessern würde. Es gibt viele weitere Vorteile und bei den Umfragen ist eine Mehrheit im Land auch dafür. Warum geht in Deutschland nicht, was woanders überall möglich ist? Ich finde das schon sehr eigenartig.