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Bundesverkehrsministerium: 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

25.03.2026 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 19 Kommentare

Bild: Volvo

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt künftig mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Elektroauto-Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nehme man gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund neun Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern, heißt es.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sollen ab dem 15. April 2026 möglich sein.

„Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet“, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist“

Eckpunkte der Förderung

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Bis zu 2000 Euro pro Stellplatz

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt maximal 1300 Euro ohne installierte Wallbox, maximal 1500 Euro mit Wallbox oder maximal 2000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich. Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH: „In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an.“

Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer beziehungsweise Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

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Via: BMV
Tags: Förderung, LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. R2D2 meint

    25.03.2026 um 18:00

    Würde man mal lieber 3,7kW anschlüsse fördern, die an einer Buchse angebracht sind, die auch eine normale Steckdose hätte, dann würde sich das viel mehr lohnen und auch in der Breite besser umsetzen, als so ne olle 22kW Woohlbox. die eh niemand braucht. Ausser ganze wichtige YT Ing. wie der Typ aus München, der ständig ganz schnell fahren muss, damit er „noch seine Frau“ sehen kann um 22 Uhr…. für 99,99999999% täte es, wenn einfach Strom am Parkplatz ist, den man auch fürs e-bike nutzen kann, fürs aussaugen oder sonst was.

    Und wer einmal die Vorteile eines „Tornados“ zur Innenraumreinigung des Autos gewohnt ist, möchte eben doch eine Steckdose in der TG haben.

    Antworten
    • Mark Müller meint

      25.03.2026 um 22:58

      Wir haben hier überall eine Steckdose für 2 Stecker installiert: Den normalen 220V-Stecker und den roten 11 kW Stecker. In die rote Steckdose stecke ich Ladegeräte, in die normale alles andere. Das ist auch technisch logisch; die 220 Volt sind einfach eine von 3 Phasen des Drehstroms.

      Antworten
  2. Nighty meint

    25.03.2026 um 15:34

    Na super. Habe 2 Häuser mit je zwei Parteien, aber die sind nicht förderfähig.

    Kleine Vermieter sind damit im Nachteil.

    Antworten
    • hu.ms meint

      25.03.2026 um 16:13

      Ich habe erst vor 2 monaten meinem mieter kostenlos eine go-e samt anschluss spendiert. Kabel habe ich selbst verlegt, sicherungen und dose der elektriker mit der WB rd. 900 € kosten. Der mieter zahlt davon keinen cent und hat einen e-mini geleast.

      Antworten
      • MK meint

        25.03.2026 um 17:38

        @hu.ms:
        Sie sagen es: Sie haben spendiert…und ich denke, darum ging es Nighty: Wenn Sie in ein Fünf-Parteienhaus besitzen mit 5 Parkplätzen, bleiben Sie als Vermieter auf den Kosten sitzen (oder belasten es an den Mieter weiter). Wenn Sie eine Wohnung in einem großen Gebäude in einer Eigentümergemeinschaft besitzen und vermieten, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Erst wenn Sie mindestens 6 Parkplätze (und damit wahrscheinlich auch mindestens ebenso viele Wohnungen) an einem Ort besitzen, können Sie Fördermittel beantragen.

        Antworten
        • Andre meint

          26.03.2026 um 07:05

          Exakt so.
          Das ist eine „Förderung“, die direkt in die Taschen von Vonovia, LEG &Co fließt.

          Die kleinen privaten Vermieter mit Mehrfamilienhäusern mit weniger als 6 Wohnungen/Stellplätzen gehen komplett leer aus.
          Eine „Spende“ im vierstelligen Bereich pro Stellplatz und Mieter werden die allermeisten Vermieter zu Recht ablehnen.

        • Fred Feuerstein meint

          26.03.2026 um 09:03

          „ bleiben Sie als Vermieter auf den Kosten sitzen“ Armer Vermieter…Das ganze kann als Investition in die Immobilie vollständig abgesetzt werden. Natürlich weiß das auch humsi, der hat da gar nichts spendiert. Zumal durch solche Investitionen die Immobilie attraktiver wird.

        • hu.ms meint

          26.03.2026 um 11:40

          Na Fredi,
          keine ahnung vom steuerrecht !
          Seit wann kann man investitionen von der steuerschuld absetzen und nicht nur vom zu versteuernden einkommen ?
          Peinlich, peinlich – Alter !

        • Fred Feuerstein meint

          26.03.2026 um 13:11

          Sorry, wenn ich dir das erklären muss, dann bist du offenbar aufgeflogen und gar kein Vermieter. Das ist indessen sehr peinlich. Aber deinen Ruf kann es nicht mehr schaden…

        • hu.ms meint

          26.03.2026 um 16:24

          Fredi, ich und sicher auch einige andere warten auf deine erklärung !

        • eBikerin meint

          26.03.2026 um 17:03

          Lieber Fred – leider liegts du falsch. Um etwas absetzen zu können bzw. das es sich lohnt muss man Gewinn erwirtschaften. Er hat also komplett recht.
          Und selbst wenn ich Gewinn erwirtschafte bringt mir das Absetzen nur eine Kostensenkung von 42% (45% wenn man über 277.000 Euro verdient).
          Wenn also niemand diese Infrasturkur nutzen will, bleibt der Vermieter auf 58% der Kosten sitzen. Natürlich nur wenn er als lediger knapp 70K Einkommen hat. Also sorry lieber Fred – du redest wie leider so oft Unsinn

        • MK meint

          26.03.2026 um 18:40

          @Fred Feuerstein:
          Abgesehen von dem, was hier schon zum Absetzen geschrieben worden ist, ging es mir doch grade darum: Der „arme Vermieter“, der sich „nur“ eine Wohnung leisten kann (betrifft damit ja auch selbst bewohnte Eigentumswohnungen) geht leer aus, während der sehr viel reichere, der sich mindestens 6 Wohnungen kaufen kann, Staatsgeld bekommt (also Steuergeld auch von denen, die sich eine oder gar keine Wohnung leisten können).

        • Fred Feuerstein meint

          26.03.2026 um 19:09

          Natürlich kann die Investition (eigenständiges Wirtschaftsgut) über einen Zeitraum von mind. 6 Jahren abgeschrieben werden. Nennt sich Afa. Und ganz ehrlich: Wer mit einer fremdvermieteten Immobilie keinen Gewinn macht, der sollte vielleicht lieber etwas anderes machen.
          Und natürlich bekommt man das nicht komplett vom Staat refinanziert, dafür hat der Vermieter ja auch eine Wertsteigerung durch die Wallbox. Wär ja noch schöner…Aber das alles weiß offenbar humsi nicht, deshalb glaube ich kaum dass er Vermieter ist.

  3. M. meint

    25.03.2026 um 12:57

    Hm.
    Ok, mal sehen, was es bringt. Ich glaube, das Paket ist zu einfach gestrickt, um in der Masse was zu bewegen, aber der Topf ist ja auch nicht riesig. 300.000 bis 350.000 Anschüsse kommen dabei raus. Die Anzahl an Interessenten sollte sich finden lassen.

    Antworten
  4. MrBlueEyes meint

    25.03.2026 um 12:37

    Gute Idee… was hier aber meines Erachtens wichtig wäre… es sollte eine Pflicht dafür, dass so umzusetzen, sofern die Kosten nicht alles sprengen…

    Weil wenn der Vermieter bockt, wird es trotz nun vielleicht Anrecht auf eine Lademöglichkeit trotzdem ein harter K.ampf und niemand möchte sicher vor Gericht nur wegen der Wallbox, selbst wenn man im Recht ist…

    Wir bräuchten eine Pflicht zum Nachrüsten von Ladeplätzen… für die meisten würde ja sogar schon eine verpflichtende Schukodose am Stellplatz reichen…

    jm2c

    Antworten
    • MK meint

      25.03.2026 um 14:22

      @MrBlueEyes:
      Vorgaben für Neubauten gibt es ja längst. Hier geht es explizit um die Nachrüstung von alten Bestandsgebäuden.
      Und tatsächlich ist es ja der Vermieter, der in diesem Fall angesprochen wird und nicht die Mieter: immerhin müssen mindestens 6 Parkplätze ausgestattet werden über einen einzigen Antrag. Und es gibt ja zum Glück doch immer mehr Vermieter, die den Aufwand als das sehen, was es ist: eine Wertsteigerung für die Zukunft.
      Ich könnte z.B. zu Hause deutlich günstiger laden als an öffentlichen Säulen oder auf der Arbeit. Es ist nicht so viel günstiger, aso lohnt es sich niemals, wenn der Vermieter nur für mich einen Ladepunkt baut und die Kosten komplett auf mich umlegt. Wenn aber auf einen Schlag mindestens 6 Ladepunkte gebaut werden und ein Teil der Kosten vom Staat übernommen wird, lohnt sich die Rechnung auf einmal.
      Gleichzeitig zahlt man in einer Stadt wie Frankfurt oft 100 € oder mehr Monatsmiete für einen Parkplatz. Es wird immer mehr Leute geben, die in Zukunft nur dann bereit sind, so viel zu zahlen, wenn sie dort auch ihr Auto günstig laden können.
      Anderer Extremfall: Bei uns in Marburg gibt es Parkhausstellplätze schon ab 25 € im Monat, weil es aber zu viele Anwohnerparkplätze für 30 € im Jahr, also 2,50 € im Monat gibt (obwohl schon die 25 € die Kosten gar nicht decken und die Wohnungsmieten hochtreiben), bleiben viele davon leer: Warum den Stellplatz bezahlen, wenn man für ein Zehntel direkt davor parken kann? Eine eigene Lademöglichkeit wäre durchaus eine gute Antwort auf diese Frage, die auch den Parkhausbesitzern hilft, die auf Grund der Stellplatzsatzung verpflichtend gebauten Parkplätze an den Mann zu bringen

      Antworten
    • Jensen meint

      25.03.2026 um 18:52

      @MrBlueEyes: Eine gut abgesicherte Schukodose an den Stellplätzen würde sehr viel zusätzliche Arbeit, Zeit und Kosten einsparen und somit das Programm auch deutlich weitreichender wäre. Eine Menge Geld würde es zudem einsparen, wenn diese Fördermaßnahme standartisiert über das BAFA und nicht über eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgewickelt würde.

      Antworten
  5. David meint

    25.03.2026 um 12:29

    Ich fände es besser, wenn die Förderung für den Ladeanschluss progressiv nach den Kosten gestaffelt ist – je teurer, desto höher der Förderanteil. Für das Lastmanagement sollte es einen festen Prozentsatz geben. Die übrige Ladeperipherie wird nicht gefördert, deren Bau ist aber Voraussetzung. So würde die Summe länger reichen und wirklich diejenigen unterstützen, die es in schwierigen Verhältnissen ernst meinen.

    Antworten
    • MK meint

      25.03.2026 um 14:42

      @David:
      Ist die Frage, ob wenn man nur ein begrenztes Budget zur Verfügung hat, man nicht eher im Gegenteil die „low hanging fruits“ mitnimmt. Bis wirklich alle Leute eAutos haben, wird einige Zeit vergehen. Und auch dann werden viele andere Möglichkeiten haben, zu laden (z.B. auf der Arbeit), wo der Ausbau und damit auch der Strom vielleicht günstiger sind.

      Antworten

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