Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat bestätigt, dass sich die Freischaltung des Antragsportals für die neue Elektroauto-Kaufprämie verzögert. Statt wie ursprünglich geplant am 1. Mai 2026 soll die Plattform nun erst im Laufe des Monats starten. Eine Sprecherin räumte gegenüber dem Fachmedium Kfz Betrieb ein, der Termin sei „zu sportlich“ gewesen. Konkrete Gründe für die Verzögerung nannte das Ministerium nicht.
Ein zentrales Problem liegt offenbar darin, dass die detaillierten Förderbedingungen weiterhin fehlen. Diese waren ursprünglich bereits für Ende Februar angekündigt worden. Solange die Kriterien nicht feststehen, können auch keine Anträge gestellt werden. Derzeit werden die finalen Regelungen intern abgestimmt und sollen anschließend dem Bundesrechnungshof zur Prüfung vorgelegt werden.
Offen ist unter anderem, welche Voraussetzungen Plug-in-Hybride und teilelektrische E-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als „Range Extender“ erfüllen müssen, um förderfähig zu sein. Diskutiert wird insbesondere die Mindestreichweite im rein elektrischen Betrieb, die im Januar mit 80 Kilometern angegeben worden war. Neben nur mit Batterie betriebenen Fahrzeugen sollen auch diese Antriebsarten in das Förderprogramm einbezogen werden.
Bekannt sind bislang nur die im Januar vorgestellten Eckpunkte. Demnach beträgt die Basisförderung 3000 Euro für vollelektrische Autos sowie 1500 Euro für Plug-in-Hybride und Range-Extender-Stromer. Die Prämie kann durch Faktoren wie Kinder im Haushalt oder ein niedriges Einkommen steigen. Maximal sind 6000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge sowie 4500 Euro für die anderen Antriebsformen vorgesehen.
Die Einkommensgrenze für die Förderung liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und kann durch Kinder im Haushalt auf bis zu 90.000 Euro steigen. Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.
Reaktion des Umweltministeriums
Das Bundesumweltministerium hat auf den Bericht mit einer Stellungnahme reagiert. Anträge für die neue E-Auto-Förderung könnten voraussichtlich im Mai gestellt werden, so die Behörde. Das dafür notwendige Portal werde derzeit noch erstellt, die Arbeiten „liegen im Zeitplan“. Verzögerungen zeichneten sich derzeit nicht ab.
Die Förderrichtlinie sei finalisiert, erklärt das Ministerium weiter. Vor der Veröffentlichung müsse sie jedoch dem Bundesrechnungshof zur Stellungnahme übermittelt werden.
Für die Förderung des Kaufs eines Plug-in-Hybrids gelte: „Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.“
Und weiter: „Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.“

Christian meint
Auch eine Art Fanatismus, wenn Gerechtigkeit so kompliziert für Alle wird, daß es keiner mehr bekommt. Egal ob es jetzt an den eigentlichen Regeln oder der Umsetzung der Regeln scheitert. Typisch Deutschland, Hauptsache kompliziert. Kauft euch einen Gebrauchten, dann braucht es keine Förderung.
Calimator meint
„Aber es muss doch sozial gerecht sein!!!“ schreit der Sozi
Man hätte einfach jedes E-Auto für jeden mit einem festen Betrag subventionieren können, unabhänig vom Einkommen oder Familienstatus. Stattdessen hat man wieder ein bürokratisches Monstrum mit vielen Möglichkeiten zum Missbrauch. Da kauft dann die Schwiegermutter das Auto für den Schwiegersohn weil dieser zu viel verdient oder so ähnlich… Hauptsache es können wieder viele Beamte beschäftigt werden.
Trevi meint
Wer sich ein BEV kaufen will wird sich bereits eine gewisse Zeit vorher darüber informiert haben. Eine EVENTUELLE Förderung war mindestens seit Q4/2025 in der Presse veröffentlicht. Wenn sich nun einige nur wegen der Förderung zum Kauf eines E-Autos entschieden haben, sollten die sich bewußt sein, dass sie die Prämien vorfinanzieren müssen!
Mich stören an dieser neuen E-Auto Förderung, dass auch Hybride gefördert werden und die aus meiner Sicht zu hohen Einkünfte von max 80.000 € zu versteuerndes Einkommen.
Als Beleg für die Förderung gelten ab Erstzulassung die Steuerbescheide der beiden letzten Jahre. D.h. bei Zulassung ab 01/26 die Bescheide der Steuerjahre 2024/2023.
Und wenn schon wieder gejammert wird: drüber ist drüber und GEMEINSAM VERANLAGT ist gemeinsam veranlagt!
MK meint
@ Trevi:
Rechnen Sie es sich doch mal aus: 80.000 € zu versteuerndes Einkommen bei Zwei Verdienern heißt im schlechtesten Fall ein Netto von 2.200 € pro Person und Monat. Davon einen Neuwagen zu finanzieren, muss man erstmal schaffen.
Und woher wissen Sie schon jetzt genau, dass die Steuererklärungen 2023/2024 als Maßstab gelten? Das wäre logisch…offiziell ist das aber eben bisher nicht, sondern nur eine Vermutung
Bender meint
Genau diese unklare Gemengelage ist der Grund, warum wir unseren Neukauf abgebrochen haben und erstmal ein Jahr mit einem Auto-Abo überbrücken. Wer weiss, ob wirklich im Mai die Förderung scharf geschaltet wird oder nicht doch wieder „was dazwischen“ kommt.
MK meint
Und das ist ein echtes Problem für die Händler und für die eMobilität in Deutschland als ganzes wie schon diverse Verbände öffentlich kritisiert haben:
Im Februra haben viele Leute mit der Bestellung eines eAutos lieber mal abgewartet, weil die Förderkriterien noch nicht feststanden, aber für Ende des Monats angekündigt waren. Seitdem ist man auf dem Stand „sie könnten jeden Tag kommen und auf den einen Tag kommt es bei der Bestellung ja auch nicht mehr an…“ So ist mittlerweile schon wieder ein ganzer Monat vergangen.
Also unterm Strich ein klassisches Beispiel aus der Kategorie: „Ich gebe vor, der Elektromobilität hefen zu wollen, um ihr tatsächlich aber zu schaden“
42 meint
Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.
croniac meint
Einfach ein E-Auto kaufen und nicht mit diesen Hybrid-Quatsch liebäugeln, dann braucht man auf keine Spezifikationen warten.
MK meint
@croniac:
Ich habe längst ein eAuto. Aber warum es doch geht: Momentan weiß man als eAuto-Käufer oftmals gar nicht, ob man Prämienberechtigt ist oder nicht.
Gilt z.B. das versteuernde Einkommen 2026? Oder das von 2025? Oder vielleicht sogar erst das von 2027, wenn das Fahrzeug erst da ausgeliefert wird? Und wenn das eines noch nicht abgeschlossenen Jahres zählt (auch die Steuerbescheide für 2025 haben die meisten Menschen ja noch gar nicht): Was passiert, wenn man weil etwas bei der Steuererklärung nicht anerkannt wird, ganz knapp über die Grenze rutscht? Wenn man getrennt vom Partner lebt und sich das Sorgerecht teilt: Wem wird das höhere mögliche Einkommen angerechnet? Beiden? Und wird das Einkommen des Ex-Partners angerechnet, wenn man getrennt lebt, aber noch nicht offiziell geschieden ist? Wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet, wenn man zusammen lebt (und vielleicht sogar gemeinsame Kinder hat), aber nicht verheiratet ist?
Und da die Prämie auf wenige hunderttausend Fahrzeuge begrenzt ist: was passiert, wenn eine Lieferverzögerung dazu führt, dass die Prämie schon aufgebraucht ist? Kann man sich vor Zulassung schon seinen Teill „reservieren“? Was ist mit den letzten Prämien: Entscheidet das Zulassungsdatum, wer noch was bekommt oder das Datum der Antragsstellung?
Nicht umsonst berichten Händler und Onlineportale z.B. von einer Verdreifachung der Anfragen gegenüber dem Vorjahr, aber gleichzeitig von einem Bestellrückgang von 30% bis 40%.
tacjazo meint
Bei der KfW und den allermeisten Landesförderbanken wird immer das zu versteuernde einkommen des Vorjahres und des Vorvorjahres genommen. Ebenso bei der Wärmepumpenförderung. Warum ist das so? Nur für diese Jahre können realistischerweise Einkommenssteuerbescheide vorliegen. Im Januar 2026 einen Steuerbescheid für 2025 für eine E-Auto-Prämie zu erwarten ist schlicht unrealistisch.
Daher wird es auf jeden Fall um das Vor- und das Vorvorjahr gehen. Es sei denn, man nimmt nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern den Brutto-Lohn. Das würde aber vieles verfälschen, da bestimmte Einkommensarten nicht erfasst werden oder schlimmer noch: besondere Freibeträge wegen einem Behindertengrad oder bei Kindern mit Behinderung/Pflegebedarf nicht berücksichtigt werden können.
Also an alle, die sich in 2026 ein E-Auto-Kauf fördern lassen wollen: sorgt dafür, dass ihr Einkommenssteuerbescheide für 2023 und 2024 parat habt. Dazu muss man eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Hat man dies nicht getan, hat man Pech gehabt.
Alexander Meyer meint
mir geht es ähnlich, ich lebe gerade im Trennungsjahr und weiß nicht genau was eigentlich für mich veranschlagt wird, ich denke maßgeblich für die Berechnung wird der Bescheid vom Finanzamt sein. Maßgeblich sollten auch die Einkünfte die aktuell da sind gelten und nicht die 2023, 2024
E.Korsar meint
Ist halt schlecht von den Franzosen geklaut. Da gibt es ein Revenu Fiscal de Référence (RFR). Da konnte man Sozialleasing leicht umsetzen.
In Deutschland wird es kompliziert. Da rauchen im Hintergrund bestimmt noch die Köpfe.
MK meint
@tacjazo:
Das ist Ihre persönliche Annahme. Aber viele, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen ja unter der Grenze liegen muss und die daher jetzt keine wirklich reichen Leute sein werden, können es sich halt nicht leisten, so etwas anzunehmen. Die müssen es zu 100% sicher wissen, bevor sie einen verbindlichen Kaufvertrag unterschreiben. Und zu 100% sicher weiß das offensichtlich grade nicht mal die Regierung, weil sonst wären die Leitlinien ja unabhängig von der Existenz des Portals wie geplant schon veröffentlicht.
Mary Schmitt meint
Sagen wir mal so: Wer jetzt auf die Details lauert sind Leute, die Lücken im System nutzen wollen. Also die Oma im Altersheim, auf die man jetzt einen Wagen anmelden will u.ä.. Das ist eine kleine Gruppe.
Es gibt aber auch eine große Gruppe, die aus anderen Gründen wartet. Leute, die elektrisch fahren wollen, aber modern und mit Style und trotzdem preiswert. Die warten auf die Vierlinge aus dem VW Konzern.
Future meint
VWs werden doch gekauft, weil sie eben keinen »Style« haben. Ein VW wird verkauft, weil das Auto so wirkt, als wäre der immer schon 10 Jahre alt. Das Konzept funktioniert auch hervorragend in Europa.
MK meint
@Mary Schmitt:
Wie zuvor von mir aufgezählt, gibt es diverse große Gruppen, die nicht wissen, ob sie berechtigt sind oder nicht. Also: nein, es geht aus meiner Sicht nicht um ein paar wenige, die nach Lücken suchen, sondern um ganz grundlegende Aspekte, die dafür sorgen, dass Millionen von Menschen nicht sagen können, ob sie berechtigt sind oder nicht.
Ich z.B. habe als Projektmanager ein extrem schwankendes Einkommen. Je nachdem, welche Steuererkärung berücksichtigt wird, wäre ich berechtigt oder eben nicht. Aber es weiß ja niemand, welches Jahr denn jetzt maßgeblich ist. Und wenn ich jetzt ein Auto bestell und mir Dezember als Liefertermin genannt wird, es durch Verzögerungen aber Januar wird: Ist dann plötzlich ein anderes Jahr maßgeblich? Verliere ich dann vielleicht meinen Anspruch, weil es beim Hersteller/bei der Zulassung eine kleine Verzögerung gab?
Also: Jemand, der ein „zu versteuerndes (Haushalts-)Einkommen“, also brutto minus diverse Abzüge (bei denen ich auch erst nach Erhalt des Steuerbescheids sicher weiß, welche vom Finanzamt anerkannt wurden) von bei (Ehe-?, ist die Ehe Kriterium oder gilt die „Einstehgemeinschaft“?)Paaren zwei erwachsenen Personen zusammen, von unter 50.000 € im Jahr hat, wird wohl in den seltensten Fällen einen Neuwagen kaufen. Wer bei 100.000 oder mehr liegt, wird oft einen Dienstwagen haben. Die Privatkunden, die für sich selber einen Neuwagen kaufen, werden also zum gößten Teil relativ dicht um die bisher genannte Grenze kreisen…und entsprechend wird ein prozentual sehr hoher Anteil dieser Zielgruppe aktuell nicht wissen, ob sie eine Prämie bekommen können oder nicht…für viele wird das aber ein, wenn nicht der ausschlaggebende Punkt sein.