Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestartete Portal für das neue Stromer-Förderprogramm für Privatpersonen. Die Branche hat aber noch Verbesserungsvorschläge für die Organisation der Elektroauto-Kaufprämie.
Das Kundeninteresse an der Elektromobilität ziehe sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtfahrzeugen spürbar an, sodass die Kaufprämie zum richtigen Zeitpunkt als Impuls zur weiteren Marktbelebung wirke, so der Verband. Um den bürokratischen Ablauf im Alltag der Autohäuser für Kunden und Betriebe von Anfang an so reibungslos wie möglich zu gestalten, setze der ZDK auf einen engen, konstruktiven Dialog mit dem BMUKN und der BAFA. Problemstellungen sollen so zügig im laufenden Betrieb optimiert werden.
„Die Kaufprämie ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Baustein, um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen und den privaten E-Auto-Markt gezielt zu beleben. Autohäuser stehen ab heute mit großer Motivation in der ersten Reihe, um die Kunden für diese Förderung zu begeistern”, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Damit sich die Betriebe auf diese Kernaufgabe konzentrieren können, brauchen sie im Beratungsgespräch maximale Rückendeckung.”
Peckruhn betont weiter: „Da der Handel die individuellen Voraussetzungen der Antragsteller nicht abschließend prüfen kann, setzen wir auf eine zeitnahe Lösung durch das BMUKN und die BAFA: Eine einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird, würde den Betrieben die nötige Sicherheit geben und für alle Beteiligten ein bürokratisch faires Fundament schaffen.”
Damit die Betriebe die digitalen Antragsprozesse testen und eine optimale Planungssicherheit erlangen können, setzt das Kfz-Gewerbe auf eine schnelle, gemeinsame Optimierung im laufenden Betrieb. Ziel sei es, verbleibende Unklarheiten im Sinne einer verlässlichen Kundenberatung zügig auszuräumen.
„Gemeinsame Ausgestaltung der Praxisregelungen“
Ein wesentliches Anliegen des ZDK ist die Ausgestaltung einer einheitlichen, behördlich bereitgestellten Klausel zur verlässlichen Absicherung der Kfz-Betriebe im Beratungsgespräch. Da der Handel die einkommensabhängigen Kriterien der Antragsteller im Detail nicht überprüfen kann, würde eine solche Standardregelung den Autohäusern die nötige Sicherheit geben, um sich ganz auf die Beratung konzentrieren zu können.
Zudem sieht der Verband bei den Regelungen zur 36-monatigen Mindesthaltedauer eine Chance für praxisnahe Ergänzungen. Klare Leitlinien für besondere Lebenslagen – etwa wie im Falle eines unverschuldeten Halte-Endes durch einen wirtschaftlichen Totalschaden, den Tod des Halters oder einen Umzug ins Ausland verfahren wird oder ob eine vorzeitige Veräußerung bei anteiliger Rückzahlung möglich ist – würden zusätzliche Klarheit schaffen. Das gelte gleichermaßen für vorausschauende Vereinbarungen bei einem vorzeitigen Leasing-Ende, falls Kunden ihr Fahrzeug vor Ablauf der dreijährigen Frist an das Autohaus zurückgeben möchten.
Ein weiterer positiver Impuls betreffe die Transparenz des Fördertopfs: Eine offene, sich live aktualisierende Budget-Übersicht würde sowohl dem Handel als auch den Autokäufern von Anfang an Planbarkeit und finanzielle Sicherheit garantieren.

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