Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Mit der Reform wird der Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Regelungen zum Parken während des Ladevorgangs werden darüber hinaus dauerhaft im Gesetz verankert.
Seit 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz den Städten und Gemeinden, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu fördern – etwa durch reservierte Parkplätze, kostenfreies Parken oder besondere Zufahrtsrechte. Diese Möglichkeiten haben sich laut der Politik in der Praxis bewährt und würden von den Kommunen intensiv genutzt. Mit der Novelle erhielten sie auch künftig die nötigen Instrumente, um den Hochlauf der E-Mobilität vor Ort aktiv zu unterstützen und die Luftqualität in ihren Städten und Gemeinden weiter zu verbessern.
„Das Elektromobilitätsgesetz hat sich bewährt. Seit über zehn Jahren gibt es den Kommunen die Möglichkeit, Elektromobilität vor Ort sichtbar und attraktiv zu machen. Mit der Novelle entwickeln wir dieses erfolgreiche Instrument konsequent weiter“, so Ulrich Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr. „Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw. So geben wir den Kommunen mehr Handlungsspielraum und schaffen moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität.“
Die Novelle soll der dynamischen Entwicklung der Elektromobilität Rechnung tragen. So wird das Parken an öffentlichen Ladepunkten einfacher: Künftig können E-Fahrzeuge dort während des Ladevorgangs auch ohne E-Kennzeichen parken. Das schaffe mehr Klarheit für Nutzerinnen und Nutzer, erleichtere eine einheitliche Beschilderung und komme insbesondere auch dem grenzüberschreitenden Verkehr zugute, heißt es. Gleichzeitig blieben Ladeplätze ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten.
Erweitert wird außerdem der Anwendungsbereich des Gesetzes. Künftig können Kommunen Bevorrechtigungen nicht nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw vorsehen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Entwicklung, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikunternehmen ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen.
Die wichtigsten Inhalte der Novelle:
- Das Elektromobilitätsgesetz wird bis Ende 2035 verlängert.
- Städte und Gemeinden können elektrisch betriebene Fahrzeuge weiterhin durch Parkbevorrechtigungen und Zufahrtsrechte fördern oder künftig auch auf Gebühren für Anwohnerparkausweise verzichten.
- Der Anwendungsbereich wird auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erweitert.
- Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein E-Kennzeichen ist hierfür künftig nicht mehr erforderlich.
- Die Voraussetzungen für die Privilegierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen werden an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst.
- Rechtliche Unklarheiten werden beseitigt und notwendige Folgeänderungen in weiteren Gesetzen umgesetzt.
Die Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes ist Teil des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ der Bundesregierung. „Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität geschaffen und gleichzeitig die Möglichkeiten der Kommunen, klimafreundliche Mobilität vor Ort zu fördern gestärkt“, so die Regierung.

Steffen meint
Ist darin auch geregelt, was zu tun ist, wenn Verbrenner die Ladesäulen durch Parken blockieren? Sehe ich leider öfters.
M. meint
Ich schätze, das läuft dann schlicht unter „Falschparker“ mit den dafür vorgesehenen Maßnahmen, bis hin zum Abschleppen.
brainDotExe meint
„Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein E-Kennzeichen ist hierfür künftig nicht mehr erforderlich.“
Gut, dass das endlich mal geklärt ist. Die Verwirrung bei welchen Piktogrammen man nur mit E-Kennzeichen kostenlose parken darf und bei welchen nicht, war nicht sonderlich förderlich.
elektromat meint
liegt aber auch daran das bei den Parkraumüberwachern viel Erbsenzähler(Korintenkacker) unterwegs sind. Wenn da ein Auto steht und aktiv lädt, dann sollte E oder nicht E am Kennzeichen egal sein, weil es ja offnsichtlich ein E-Auto ist. Der gleiche Schwachsinn die ganze Zeit mit der grünen Umweltplakette, wenn ich ein E-Kennzeichen habe wieso nochmal was ans Auto bäppeln. Reine Schicken der Parkplatzsherriffs
South meint
Naja, man braucht das eKennzeichen nicht mehr beim Laden, aber beim kostenlosen Parken in vielen Kommunen/Städten durchaus… also ich werde mir wieder ein E-Kennzeichen zulegen…
CJuser meint
Wichtig finde ich dann nur, dass die Ordnungsämter auch überprüfen, ob hier nur jemand den Stecker reingesteckt hat, aber de facto kein Ladevorgang stattfindet. Zumindest hat man inzwischen (zumindest bei mir in der Region?) die Parkdauer per Parkscheibe eingeschränkt.
thomas meint
Noch dreister sind die, die ein E Kennzeichen haben und den Ladeplatz blockieren ohne den Stecker überhaupt einzustecken. Habe ich neulich bei Kaufland erlebt. Leider ist das Kabel nicht lang genug. Hatte überlegt, mich vor ihn zu stellen, um zu laden. Aber deutsche Gerichte bewerten die Nötigung höher als das Falschparken.