Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) untersucht die Steuer- und Umweltwirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung („1-Prozent-Regel“). Für 2024 ergeben sich Steuermindereinnahmen von mindestens 4,2 Milliarden Euro und zusätzliche CO₂-Emissionen von 1,68 Millionen Tonnen.
Die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen in Deutschland – die sogenannte 1-Prozent-Regel – steht seit Jahren in der Kritik. Diverse Studien weisen laut dem UBA darauf hin, dass diese Regel mit teils erheblichen Steuervorteilen für Dienstwagennutzende verbunden ist, weswegen sie auch als Dienstwagenprivileg bezeichnet wird.
„Durch die pauschale Besteuerung sinken die Kosten für die private Nutzung von Dienstwagen, was zu mehr Verkehr führt – besonders, wenn dank Tankkarte frei getankt werden kann“, erklärt das UBA. Die damit verbundenen Treibhausgas- und Schadstoffemissionen würden zudem dem Klima und der Umwelt schaden. Das zeige die in Auftrag gegebene Untersuchung.
Weniger Steuereinnahmen bei steigenden Emissionen
Die Studie bestimmt auf Grundlage verbesserter Datensätze die Steuervorteile für Dienstwagennutzende durch die 1-Prozent-Regel. Demnach beliefen sich die Mindereinnahmen für den Staat im Jahr 2024 auf mindestens 4,2 Milliarden Euro.
Hinzu kommen zusätzliche, klimapolitisch begründete steuerliche Vergünstigungen bei der privaten Nutzung von Elektro- (0,25-%-Regel möglich) oder Hybrid-Dienstwagen (0,5-%-Regel möglich) in Höhe von 720 Millionen Euro. In der Gesamtbetrachtung führten die Steuervorteile aufgrund der überwiegenden Mehrnutzung von Verbrennern 2024 schätzungsweise zu 1,68 Millionen Tonnen CO₂-Mehremissionen.
„Die Ergebnisse bestätigen, dass die pauschale Dienstwagenbesteuerung eine umweltschädliche Subvention mit erheblichem Finanzvolumen darstellt“, so das UBA. „Sie zeigen den politischen Handlungsbedarf, da hier öffentliche Mittel nicht optimal eingesetzt werden.“
Relevanz für Steuer-, Verkehrs- und Klimapolitik
Die Studie legt nahe, dass eine Aufhebung der pauschalen Besteuerung privater Dienstwagennutzung eine Veränderung der Fahrzeugnutzung und Senkung der CO2-Emissionen bewirken und gleichzeitig zu höheren Steuereinnahmen führen könnte.
„Wichtig ist dabei die Einordnung des Subventionsvolumens: Dieses beschreibt geschätzte Steuerausfälle unter den bestehenden Rahmenbedingungen ohne Verhaltensanpassungen“, erläutert das UBA. „Die ausgewiesenen Beträge können deshalb nicht mit potenziellen zusätzlichen Staatseinnahmen bei einer Reform gleichgesetzt werden. Um ein realistisches Einnahmepotenzial zu bestimmen, müsste modelliert werden, wie Betroffene auf veränderte steuerliche Regelungen reagieren würden.“
Verbesserte Datengrundlage, neuer methodischer Ansatz
Zudem wirkt sich nach Einschätzung der Autoren selbst die Förderung von Hybrid-Dienstwagen nicht emissionsmindernd aus, wie ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigt – denn die elektrische Nutzung sei deutlich geringer als angenommen. Kritisch bewerten sie darüber hinaus die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen mit Blick auf die Fördereffizienz und Verteilungswirkung. Hier profitierten überwiegend einkommensstarke Haushalte.
Ziel der Studie war es, die Wirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung auf einer belastbareren empirischen Grundlage als in bisherigen Studien zu bestimmen. Um die Steuervorteile zu berechnen, wird unterschieden zwischen der Bereitstellung eines Dienstwagens und dessen private Nutzung im Vergleich zu einem privat angeschafften Fahrzeug. Im Ergebnis liegen die Steuervorteile durch die reine Bereitstellung bei 2,73 Milliarden Euro (bzw. bei 3,45 Mrd. Euro einschließlich zusätzlicher Vergünstigungen für E-Dienstwagen von 294 Mio. Euro und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen von 426 Mio. Euro) und bei 1,47 Milliarden Euro für die private Nutzung.
Darüber hinaus wird der Privatnutzungsanteil erstmals auf Basis von Umfragedaten hergeleitet, statt pauschal angenommen zu werden. Die Analyse greift auf die aktuellen Daten der Befragung Mobilität in Deutschland 2023 sowie des Kraftfahrt-Bundesamts und des Deutschen Mobilitätspanels zurück. Die Autoren bewerten die Ergebnisse auch deshalb als robuster als bisherige Schätzungen.
Um weiter bestehende Datenlücken und Unsicherheiten in Bezug auf die private Dienstwagennutzung zu schließen, läuft aktuell ein Forschungsprojekt im Rahmen des Klimaforschungsplans. Geplant ist eine großangelegte empirische Erhebung. Mit ersten Ergebnissen ist erst ab 2028 zu rechnen.

dst11 meint
Wird Zeit für eine Reform des Ganzen: Verbot von Tankkarten + Bezahlung des dienstlich verbrauchten Kraftstoffes anhand der dienstlich gefahrenen km auf Basis des WLTP-Verbrauches des Fahrzeuges durch den Arbeitgeber. Aller darüber hinaus verbrauchter Sprit ist Privatvergnügen. Der Fahrzeugnutzer muss auch in Vorleistung gehen was die Bezahlung von Kraftstoff angeht. Nur der tatsächlich gefahrene, dienstliche km darf mit dem Arbeitgeber nachträglich abgerechnet werden. Ladekarten für Strom dürfen nach wie vor ausgegeben und pauschal benutzt werden.