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Gericht: Geringere Reichweite bei gebrauchtem E-Auto nicht automatisch ein Mangel

27.08.2026 in News & Trends von Thomas Langenbucher | 19 Kommentare

Opel-Corsa-e

Bild: Renault (Symbolbild)

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein altersbedingter Kapazitätsverlust der Antriebsbatterie bei einem Elektroauto nicht automatisch einen Sachmangel darstellt. In einem Verfahren wies das Gericht laut dem Portal Autohaus.de die Klage einer Gebrauchtwagenkäuferin auf Rückabwicklung des Kaufvertrags ab.

Die Klägerin hatte bei einem Vertragshändler einen gebrauchten Elektro-Kleinwagen vom Typ Opel Corsa 20 Edition mit einer Laufleistung von 8485 Kilometern für 25.500 Euro erworben. Laut Herstellerangaben betrug die maximale Reichweite im Neuzustand 337 Kilometer. Die Käuferin gab an, dass dieser Wert selbst unter optimalen Bedingungen nicht erreicht wurde und die Reichweite um 20 bis 30 Prozent unterschritt, während die Abweichung im Winter durchschnittlich 43 Prozent betrug. Sie trat deshalb vom Kaufvertrag zurück.

Die Beklagte argumentierte, dass es allgemein bekannt sei, dass die Leistungsfähigkeit einer Batterie durch Alterung abnehme. Bei drei Jahre alten Energiespeichern sei regelmäßig mit einem Verlust von bis zu 30 Prozent zu rechnen. Tatsächlich habe das E-Auto der Klägerin bei der Inspektion im Juli 2023 aber noch eine Ladekapazität von 91 Prozent aufgewiesen.

Das Gericht sah in der von der Klägerin bemängelten geringeren Reichweite keinen Sachmangel, da zwischen Käuferin und Händler keine verbindliche Vereinbarung über eine bestimmte Reichweite als Beschaffenheit des Fahrzeugs getroffen wurde. Maßgeblich für die Beurteilung sei nicht die individuelle Erwartung der Käuferin.

Stattdessen diene die bei vergleichbaren Fahrzeugen übliche und dem Stand der Technik entsprechende Beschaffenheit als Maßstab, so das Gericht. Der Zustand der Batterie habe den objektiv zu erwartenden Eigenschaften eines gebrauchten Elektroautos entsprochen.

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Via: Autohaus.de & https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/f2a7afbe-246e-4e3e-8ade-4fc33741f5ba
Tags: RechtAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. hu.ms meint

    28.08.2026 um 10:55

    Audi Q4 S-line, 3,5 jahre alt nur noch 88% akku nach 126.000 km sind immer noch 63 kwh akku.
    25.000 € und top ausstattung – für mich im vergleich zu einem neuen ID.3 (59kwh) für 32.000 nach förderung ein überlegenswertes angebot.

    Antworten
    • Winchester meint

      28.08.2026 um 14:22

      Am überlegenswertesten ist aber was das alles mit dem Artikel zu tun hat.

      Antworten
      • hu.ms meint

        28.08.2026 um 16:17

        Wer das nicht erkennt, kann mir nur leid tun.
        Helfe aber gerne: Reichweitenvergleich von gebrauchten mit größeren akku (hier 77kwh) aber schon degradiert im vergleich zur reichweite von neuen mit kleineren akku (hier 59kwh).

        Antworten
  2. South meint

    27.08.2026 um 19:28

    Irgendwie passt das nicht zusammen. Gut, im Winter ist die Reichweite natürlich geringer, aber man verliert doch bei einem dreijährigem Auto unter den beschriebenen optimalen Bedingungen einfach mal 30% der Reichweite. Das wäre doch Normalerweise ein Garantiefall und passt auch nicht zum SOH von 91% im Text.
    Und ja, der Corsa ist mit weniger als 50kWh halt ein eAuto mit nem kleinem Accu, zu nem stolzen Preis. Im Verkaufsgespräch sollte doch der Verkäufer die Accugröße und die zu erwarteten Reichweiten angesprochen haben. Auch sollte doch mal zur Sprache gekommen sein, ob man eben ein Erstauto mit guter Reichweite benötigt.
    Und wer’s noch nicht kennt (Ironie), das Internet bietet genügend Tests wie vom ADAC oder sogar sehr leicht verdaulich mit YouToube Filmchen was bei bestimmten Temperaturen und Geschwindigkeiten für Reichweiten zu erwarten sind.
    Mittlerweile gibts viele aufgeputschte eAuto Geschichten, welche eher den Zweck haben, das eAuto möglichst als riskante Option darzustellen, um die Kunden zu verunsichern. Natürlich wirds den Fall gegeben haben, wenn er vor Gericht verhandelt wurde, aber irgendwie passt die Story halt nicht ganz zusammen…

    Antworten
    • M. meint

      28.08.2026 um 10:52

      Erstmal müsste man ja wissen, was hier mit „optimale Bedingungen“ gemeint ist. Dazu lese ich nichts, und das, was die Käuferin sich darunter vorstellt, muss ja in der Realität nichts damit zu tun haben.
      Es gibt eine Norm, die fährt man auf dem Prüfstand ab, dann weiß man wenigstens, wo man im Verhältnis zum Neuzustand steht. Und würde dann 91% des Normwertes rauskommen, hätte man einen Anhaltspunkt.
      Man kann natürlich noch Konstantverbräuche ermitteln, bei 90, 100, 120 und mit anderen vergleichen.
      Aber in der Hauptsache geht’s hier um schlechte Beratung, Beratungsresistenz oder überzogene Erwartungen, dass das Auto auf der Autobahn die Normreichweite schafft.
      Winter ist nochmal ein anderes Thema. Einfach die Heizung aufdrehen kostet dort halt, gerade im Kleinwagen mit wenig effizienter / oder ohne) WP, auf Kurzstrecken mit häufigem Nachheizen, usw.

      Antworten
    • hu.ms meint

      28.08.2026 um 10:58

      Die reichweitenangaben sind doch immer zu optimalen bedingungen im sommer.
      Egal ob neuer oder gebrauchter akku.
      Bei beiden ergeben sich die bekannten abschläge im winterbetrieb.

      Antworten
    • Paul meint

      28.08.2026 um 11:13

      Ea gibt aber auch gegenteilige Geschichten, wo Leute kommentieren sie fahren mit 400 km wltp über 400 km Autobahn, oder sie fahren im Id4 800 km mit 15 min Ladepause. Da bedarf es dann ebenso einer Korrektur.

      Antworten
      • hu.ms meint

        28.08.2026 um 16:21

        Passt doch:
        Start mit 58kwh – in 15 min. 25 kwh im optimalen fenster nachladen macht 83 kwh- Bei einem durchschnittsverbrauch von 20 kwh/100km im sommer ergibt das die 400 km.

        Antworten
        • Paul meint

          29.08.2026 um 18:27

          Da steht aber 800 km, bzw wurde das hier so gepostet. Die 400 km beziehen sich auf einen Kommentator, mit seinem MG ZS mit ca..400 km wltp deutlich mehr Autobahnkilometer ohne nachladen zu schaffen. Das steht den Aussagen am Dieselstammtisch nichts nach.

  3. M. meint

    27.08.2026 um 18:57

    30% Degradation bei 3 Jahre alten Batterien sind zum Glück nicht typisch, und waren auch hier nicht das Problem. Wäre es das Problem, würde ja die Garantie greifen, die auf den ersten 160.000 km / 8 Jahren die min. 70% SoH sicherstellt.
    Das Problem ist einfach, allgemein die WLTP-Reichweite als realen Wert anzunehmen.
    Reichweitenverluste im Winter sind real, damit muss man nun mal rechnen.

    Antworten
  4. F. K. Fast meint

    27.08.2026 um 15:42

    > Bei drei Jahre alten Energiespeichern sei regelmäßig mit einem Verlust von bis zu 30 Prozent
    > zu rechnen.

    Will der Händler damit sagen, dass man bei 3 Jahre alten Batterien damit rechnen muss, die 8-Jahresgarantie in Anspruch nehmen zu können, weil der 70%SoH erreicht wurde? Ist das seine praktische Erfahrung mit Opel/Stellantis-Fahrzeugen?

    Antworten
    • Jeff Healey meint

      27.08.2026 um 23:42

      Die Urteilsbegründung der Gerichtsbarkeit muss nicht unbedingt der Argumentation der Beklagten gefolgt sein, und kann trotzdem letztlich zugunsten der Beklagten ausfallen.
      Und nein, das dürfte nicht den allgemeinen, praktischen Erfahrungen der Händlerschaft entsprechen, sonst wäre Stellantis schon längst von der europäischen Medienlandschaft ans Kreuz genagelt worden, so viel ist sicher.

      Antworten
      • Peter meint

        28.08.2026 um 12:56

        Der Satz im Artikel lautet „Die Beklagte argumentierte, dass es allgemein bekannt sei, dass die Leistungsfähigkeit einer Batterie durch Alterung abnehme. Bei drei Jahre alten Energiespeichern sei regelmäßig mit einem Verlust von bis zu 30 Prozent zu rechnen.“ Mal abgesehen davon, dass ich das Wort „regelmäßig“ in diesem Zusammenhang für hahnebüchenen Unsinn halte, ist es eben offenbar die Argumentation „der Beklagten“ und nicht des Gerichts.

        Antworten
  5. David meint

    27.08.2026 um 14:03

    Gut, dieses Urteil ist aber nicht besonders interessant, weil ja ein SoH von 91 % festgestellt wurde und alles andere nur Uninformiertheit der Käuferin war.

    Antworten
  6. Hans Meier meint

    27.08.2026 um 13:46

    den Fahrzeugtyp lägen aus Untersuchungen Referenzreichweiten für ein Neufahrzeug vor. Danach betrage die kombinierte Reichweite im Winter 235 km. Unter Zugrundelegung des SOH von 93,5% lasse das eine Reichweite von rund 220 km erwarten.

    Für nicht technikaffine Menschen halt schon noch ein Schock wenn im Jahr 2026 ein Auto, gekauft für 25k im Winter dann eine RW von 220km hat, 110km pro Weg, AB-Fahrt mal aussen vor. Auch wenns technisch korrekt ist. Das Auto mal bei Kälte testen kann man ja nicht einfach so beim Kauf.

    Antworten
    • Winchester meint

      28.08.2026 um 07:15

      Für diese Leute muss es dann wohl auch ein Schock sein, wenn der Verbrenner statt angegeben 4l nach WLTP in der Realität 6l braucht.

      Antworten
      • hu.ms meint

        28.08.2026 um 16:26

        Das ist die abweichung zwischen den norm-vergleichswerten und der realität.
        Der winter-nachteil muss extra gesehen werden und ist bei stinkern wesentlich geringer.

        Antworten
    • F. K. Fast meint

      28.08.2026 um 10:43

      Ja, das ist schon ein Schock, denn unser 2019er e-Golf schafft auch mit 35kWh-Akku 200km im Winter. Jetzt im Sommer kratzen wir an der 300er Marke.

      Antworten
      • hu.ms meint

        28.08.2026 um 16:24

        Wenn max. 90 kmh gefahren werden glaube ich das sogar.
        Ein bekannter hat einen 2017 e-golf mit dem akku, der besser vollautomatisch rückwärts einparkt als ein aktueller tesla.

        Antworten

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