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Verbraucherzentrale-Experte ordnet Urteil zur geringen E-Auto-Reichweite ein

07.07.2026 in Autoindustrie von Thomas Langenbucher | 6 Kommentare

Bild: Mercedes (Symbolbild)

Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass eine deutlich geringere Reichweite bei Elektroautos einen erheblichen Mangel darstellen kann. In einem konkreten Fall wurde ein technischer Defekt an den Batteriezellen festgestellt, der zu einer vorzeitigen Alterung führte. Betroffene Käufer haben in solchen Fällen die Möglichkeit, das Fahrzeug zu reklamieren und unter Umständen zurückzugeben.

Die offiziellen Reichweitenangaben basieren auf dem standardisierten WLTP-Messverfahren unter Laborbedingungen. Diese Werte dienen der Vergleichbarkeit von Fahrzeugen, spiegeln jedoch nicht den realen Straßenverkehr wider. Faktoren wie extreme Hitze, die Nutzung der Klimaanlage oder Heizung im Winter können den Verbrauch und damit die Reichweite spürbar beeinflussen.

„Das Problem ist, dass die offizielle Reichweite von Elektroautos ein Idealwert ist. Ermittelt wird er im standardisierten Messverfahren WLTP unter Laborbedingungen, die mit dem echten Straßenverkehr wenig zu tun haben“, erklärt Gregor Kolbe, Mobilitätsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, der Zeit.

Für eine rechtliche Durchsetzung ist ein technischer Nachweis notwendig, so Kolbe. „Eindeutig nachweisen kann das aber nur ein unabhängiger Sachverständiger. Er prüft auch, ob die Batterie defekt ist und nicht mehr die volle Kapazität hat.“ Ohne ein solches Gutachten sei eine Reklamation vor Gericht schwierig.

Zur Vorbereitung eines Anfangsverdachts kann laut dem Experten eine genaue Dokumentation hilfreich sein. Fahrer sollten Kilometerstände, Akkustände, Außentemperaturen sowie die Fahrweise und die genutzten Straßenarten protokollieren. Laut ADAC liegt die tatsächliche Reichweite von Elektroautos im Durchschnitt etwa 15 bis 20 Prozent unter den offiziellen Angaben.

Unterschiedliche Abweichungen zwischen WLTP-Werten und Realität hängen auch von technischen Merkmalen wie dem Vorhandensein einer Wärmepumpe oder der Effizienz der Energierückgewinnung ab. Kolbe betont, dass das aktuelle Gerichtsurteil einen Einzelfall mit technischem Defekt behandele.

Um Enttäuschungen zu vermeiden, sei eine transparente Kommunikation der Hersteller wichtig. Informationen darüber, wie sich Geschwindigkeit oder Temperatur auf die Reichweite auswirken, sowie realistische Angaben zur nutzbaren Kapazität beim Laden auf 80 Prozent könnten für Verbraucher hilfreich sein.

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Via: Zeit.de
Tags: RechtAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. M. meint

    08.07.2026 um 16:09

    „Das Problem ist, dass die offizielle Reichweite von Elektroautos ein Idealwert ist. Ermittelt wird er im standardisierten Messverfahren WLTP unter Laborbedingungen, die mit dem echten Straßenverkehr wenig zu tun haben“, erklärt Gregor Kolbe, Mobilitätsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband […]“

    Da der Betreiber dieser Seite selbst ein E-Mobilitätsexperte ist, hätte ich mir eine Einordnung dieser Aussage gewünscht. Der WLTP kann beim BEV durchaus erreicht, und unter günstigen Bedingungen auch klar unterboten werden – nicht immer und überall, aber viel leichter, als das bei einem Verbrenner möglich ist.
    Da der Artikel offenbar Bezug nimmt auf ein Gerichtsurteil, dass einen Peugeot e208 betrifft, ist zu sagen, dass das betroffene Fahrzeug im WLTP-Test seine eigene Werksangabe klar verfehlt hat – also im Labor den Labor-Wert. Das hat nichts damit zu tun, ob der WLTP in der Realität erreicht werden kann. Da weiterhin noch festgestellt werden konnte, dass die Batteriekapazität des Fahrzeuges weit unter den Neuwerten, und auch weit unter denen von Vergleichsfahrzeugen lag, ist hier von einem Defekt auszugehen – einzig der Garantiewert von 70% SoH wurde scheinbar (noch…) nicht unterschritten, weshalb Garantieleistungen vermutlich verweigert wurden.

    Wird alles nicht thematisiert. Nur „WLTP kann nicht erreicht werden“, fertig.
    Das ist etwas dünn.

    Antworten
  2. Marcel Gleissner meint

    07.07.2026 um 21:48

    Die Reichweite Angaben der Hersteller (WLTP) sind reine Lügen und Kunden Verarsche. Es braucht reale Reichweiten- Messverfahren, also im realen Verkehr, auch mit Angabe der Winterreichweite bzw. wenn verschiedene Verbraucher an sind, z.b. Heizung oder Klimaanlage.
    Alles andere sind nur Lügen…

    Antworten
    • MK meint

      08.07.2026 um 15:48

      @Marcel Gleissner:
      Also ich fahre mein Elektroauto mal deutlich über WLTP, aber auch mal eine ganze Akkuladung unter WLTP.
      Unterm Strich muss man sich halt damit auseinandersetzen, wie das Fahrprofil von WLTP ist und wie das eigene. Wenn ich natürlich 90% Autobahn fahre, weiß ich, dass mein Verbrauch über WLTP liegen wird. Wenn ich nur Stadtverkehr fahre, weiß ich, dass mein Verbrauch unter WLTP liegen wird.

      Antworten
    • eBikerin meint

      08.07.2026 um 16:21

      Unsinn! WLTP ist ein Vergleichswert. Natürlich kannst du auch ein Messverfahren machen welches dann so ziemlich alles abdeckt – nur wird es nie zu 100% dein Fahrverhalten zeigen – dafür kriegst du dann beim Kauf ein schönes dickes Buch mit wo du dann für jeden Tag des Jahres + jede Witterung + jede Art von Reifen etc einen Verbauchswert bekommst.
      Aber gut wer immer nur „Lügen“ schreit, der wird dann auch nicht zufrieden sein.
      Vermutlich weil der Messwert mit einem roten Auto ermittelt wurde und du ein grünes fährst.
      P.s. im realen Verkehr bekommst du IMMER andere Werte – wie soll man da einen Vergleichswert bekommen?

      Antworten
  3. Elvenpath meint

    07.07.2026 um 18:00

    „die mit dem echten Straßenverkehr wenig zu tun haben“

    Da werden viele E-Autofahrer widersprechen. Bei E-Autos kommt es massiv auf die Fahrweise an. Wenn man vernünftig fährt, kommt man sehr wohl auf die WLTP Reichweite.
    Allenfalls bei niedrigen Temperaturen schafft man es nicht.

    Antworten
    • eBikerin meint

      08.07.2026 um 16:22

      Man kann auch mit nem Verbrenner WLTP erreichen – es kommt eben immer drauf an welches Fahrprofil man hat. Beim eAuto ist es sogar ziemlich leicht den WLTP -Wert deutlich zu übersteigen – wenn man zB überwiegend in der Stadt fährt.
      Beim Verbrenner hat man dann genau das Gegenteil

      Antworten

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