Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt mit einem neuen Förderaufruf bis zu 14 Millionen Euro für die Investition in Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion bereit. Gefördert werden insbesondere Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Güterkraftverkehr, mit denen autonome Fahrzeuge dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden.
„Autonomes Fahren bietet die Chance, Mobilität neu zu denken“, sagt Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU). „Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden. Gleichzeitig eröffnet die Technologie dem Güterkraftverkehr neue Möglichkeiten, um dem steigenden Transportbedarf und dem zunehmenden Fahrpersonalmangel zu begegnen. Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken.“
Ziel ist es laut dem BMV, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für mehr Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Verkehr nutzbar zu machen. Ein besonderer Schwerpunkt des Förderaufrufs liege auf Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren leisten.
Damit unterstütze der Bund ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags, autonome Mobilität schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung zu überführen, heißt es. Zugleich greife der Förderaufruf die Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland auf und stärke die praktische Umsetzung innovativer Mobilitäts- und Logistiklösungen unter realen Einsatzbedingungen.
Gefördert werden unter anderem die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrsystemen ausgestattet sind, die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter mit autonomen Fahrfunktionen ausgerüstet wurden, die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen, Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen, Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und bestimmte private Verkehrsunternehmen, Zweckverbände und Verkehrsverbünde sowie Antragsteller mit Tätigkeitsbereich gemäß §§ 1 und 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Sitz in Deutschland. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026.


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