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Autohändler-Verband fordert Prämie für junge Gebraucht-Elektroautos

31.08.2026 in Autoindustrie, Studien & Umfragen von Thomas Langenbucher | 15 Kommentare

Mercedes-CLA-Shooting-Brake

Bild: Mercedes‑Benz (Symbolbild)

Seit 2026 wird der Verkauf neuer Elektroautos sowie bestimmter Hybride an Privatkunden unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen mit einer staatlichen Kaufprämie unterstützt. Nach Angaben des Verbands der Automobilhändler Deutschlands (VAD) fragen Kunden in Autohäusern seitdem vermehrt nach Stromern. Besonders das Interesse an günstigeren Fahrzeugen sei gewachsen. Als weitere Einflüsse nennt der Verband die dynamische Entwicklung der Kraftstoffpreise und neue attraktive Fahrzeuge verschiedener Marken.

„Die Elektromobilität wird sich durchsetzen. Auch ohne Prämie, Verbote und Quoten“, so der VAD. Zugleich verweist der Verband auf eine Analyse der Förderzahlen, nach der deutsche Hersteller weit unterproportional profitieren. Die Prämie wirke für deutsche Marken am wenigsten.

Als Änderung schlägt der VAD vor, die Förderung auf junge Gebrauchtwagen mit einem Alter von bis zu 14 Monaten auszuweiten. Damit solle eine größere Zahl von Fahrzeugen für ein breiteres Segment potenzieller Käufer verfügbar werden. Deutsche Konzernmarken seien auf dem Markt für junge Gebrauchte besonders begehrt: Bei den 10 bis 18 Monate alten Fahrzeugen hätten sie von Januar bis Juli 2026 mit fast 200.000 Besitzumschreibungen vorn gelegen.

Der Verband erwartet von einer Ausweitung der Prämie eine Belebung dieses Segments und über marktübliche Nachzieheffekte auch positive Auswirkungen auf den Neuwagenabsatz dieser Marken. Kostengünstigere junge Gebrauchte könnten nach Einschätzung des VAD zudem vermehrt weniger gut verdienende Kunden ansprechen. Als weiteres Argument führt der Verband an, dass der Anteil geförderter Fahrzeuge von derzeit 5,5 Prozent dadurch deutlich wachsen würde.

Kritisch bewertet der VAD die erneut aufgekommene Diskussion um „Local Content“, also mögliche Vorgaben zum Anteil lokal hergestellter Bestandteile. Solche Regelungen führten wegen international stark verflochtener Lieferketten zu Bürokratie, Abgrenzungsschwierigkeiten und Kosten, insbesondere für Autohändler. Der Verband warnt deshalb davor, „diesen komplexen und regulatorisch aufwändigen Weg zu gehen“.

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Via: VAD
Tags: Förderung, Gebrauchtwagen, HändlerAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Werner Mauss meint

    31.08.2026 um 14:45

    Und Hütchenspieler sollten auch vom Staat Zuschuss bekommen, natürlich. Alle schreien doch nach Freiheit und freiem Unternehmertum, aber bitte ohne Risiko. Was hat der Staat mit gebrauchten Artikeln zu tun, richtig, gar nichts. Der Staat sollte sich eher um Eigenzulassungen kümmern und diese verbieten, sowie diesen ganzen Firmenwagenquatsch der eine riesen Steuerverschwendung ist. Bei massiver Überproduktion müssen die Karren eben billiger werden oder die Firma geht halt bankrott, fertig. Das ist Marktwirtschaft und noch dazu sozial.

    Antworten
  2. South meint

    31.08.2026 um 11:00

    Auf gar keinen Fall noch eine eAutoförderung, das würde nur bei den Herstellern versickern und wäre neben der Geldverschwendung sogar kontraproduktiv… denn Aufgrund der Ölkrise gehen gebrauchte eAutos eh gut über den Tisch und steigen im Preis …. das würde den Preis nur weiter anheizen.
    Die eMobilität ist schon durchgebrochen. Wenn, dann sollte der Staat die Rahmenbedingungen verbessern, damit das eAuto für einen größeren Kundenkreis in Frage kommt. Mehr Wettbewerb beim Schnellladen, sprich mehr Lader genehmigen und die Markthemmnisse der großen Anbieter angehen. Allgemein sovielen Bürgern einen Zugang zu einer Lademöglichkeit zuhause oder in der Arbeit zu ermöglichen…
    Auch wichtig wäre eine Umleiten der Förderung von Hybriden zu reinen BEV….
    Der Staat muss seine Mittel sehr effizient einsetzen, einfach mit der Gieskanne fördern ist weder sinnvoll noch auf Dauer bezahlbar…

    Antworten
  3. David meint

    31.08.2026 um 10:45

    Das Problem ist klar und es ist nicht neu.

    Früher, in unserer Väter- und Großvätergeneration, gab es das in viel größerem Maße, als es noch für Werksangehörige üblich war, neue Autos vom Arbeitgeber mit Rabatt zu kaufen und darauf zu vertrauen, dass man sie ein Jahr später ausgezeichnet verkaufen konnte. Wenn man dann in eine Krise gerät, ging das Konzept nicht auf und nicht nur Händler, sondern auch Hunderttausende Privatleute machten größeren Verlust.

    Nur glaubte man damals an die freie Marktwirtschaft und niemand heulte nach staatlichen Hilfen, während man heute vom Staat verlangt, individuelle Unfähigkeit auszugleichen. Das erinnert mich an diese zahlreichen Initiativen, auch von dem insolventen Elektroautoverleiher, den Ladepreis unterwegs staatlich zu regeln.

    Antworten
    • Jörg2 meint

      31.08.2026 um 15:32

      Laut Presselage sind 80% der VW-BEV per Leasing in die Nutzung gegeben worden. Nichts mit „Werksangehöriger kauft preiswert, hält ein Jahr und verkauft dann weiter…“
      Hier geht es um die „bämm, bämm, bämm MEB“, die den Bilanzraum des VW-Konzerns nie verlassen haben. Die nur zum VWFS umgebucht wurden. Wohlgemerkt: 80% aller BEV vom Volkswagenkonzern.
      Die hängen nun als schwere Kugel am Hals. In der aktuellen Presse wird von „Bombe“ geschrieben und beachtlich ungeschicktem Handeln des VWFS (also deren Spitzenpersonal).
      Lügen haben kurze Beine und kaufmännische Probleme erledigen sich nicht, nur weil man sie in die Zukunft verschiebt.

      Antworten
  4. M. meint

    31.08.2026 um 10:22

    Die Autos verkaufen sich auch so gut. Da ist kein weiterer Anreiz nötig, gerade bei den jungen Gebrauchten.

    Antworten
  5. Jörg2 meint

    31.08.2026 um 10:07

    Heute ging ja durch die Presse, dass ca. 80% der BEV des VW-Konzerns über Leasing in den Markt gelangt sind. Und diese Verträge beim VW-Konzern in den Büchern stehen (geringe Leasingraten, hohe Restwerte). Nun kommen sehr viele ID.3 und ID.4 aus dem Leasing zurück.
    Die Einschätzung lautet nun, die Restwerte sind bei den aktuellen Marktgegebenheiten nicht realisierbar (überhohe Restwerte, erschwerend: Förderung von Neuwagen…).
    Aus dieser Ecke ist verständlich, dass viele Marktteilnehmer im Gebrauchtwagenmarkt auf der Suche sind, wie das kaufmännische Delta zwischen notwendiger Restwertrealisierung und realem Marktgeschehen geschlossen werden kann.
    Was dann regelmäßig kommt: Der Steuerzahler soll über Fördergelder einspringen.

    Antworten
    • brainDotExe meint

      31.08.2026 um 12:29

      Ich würde es begrüßen, aber dem ist nur bedingt so.
      Gute Angebote für einen gebrauchten ID.3 für max. 10.000€ sucht man vergeblich.

      Antworten
      • M. meint

        31.08.2026 um 16:00

        Auch für 15k gibt es kaum was. Wenn man hier so liest, wird das alles unter 20k verscherbelt, aber in Wirklichkeit ist der Anteil davon am Gesamtbestand minimal.

        Antworten
    • M. meint

      31.08.2026 um 13:03

      Verlink doch mal was.
      „Die Presse“ ist etwas nichtssagend.
      Es kommen (wenn das so ist) allerdings nicht nur VWs zurück. Ein paar andere Marken gibt es schon noch.

      Antworten
      • Jörg2 meint

        31.08.2026 um 15:40

        M

        Ich unterstelle, wer hier schreiben kann, kann auch eine Suchmaschine bedienen und braucht keinen anderen, der hier Links einstellt, die dann nicht veröffentlicht werden.
        „Anthony Bandmann“, „E-Auto-Restwerte setzen VW-Finanzsparte unter Druck“

        Antworten
    • MK meint

      31.08.2026 um 15:19

      @Jörg2:
      Laut Artikel wird die Forderung ja für maximal 14 Monate alte Fahrzeuge erhoben. Die meisten Leasingrückläufer sind ja schon älter und damit außen vor. Ihr Kommentar ist damit Humbug.
      PS: Wenn Sie bei dem, was „durch die Presse“ ging, den Artikel von Elektroauto News meinen: Dort steht, dass 80% der Fahrzeuge über die VW-Finanzsparte laufen. Allerdings nicht nur Leasing, sondern eben auch Kreditfinanzierung. Das Restwertrisiko liegt in diesen Fällen dann nur bei VW, wenn der Kunde in der (Privat-)Insolvenz wäre…in allen anderen Fällen liegt das Risiko beim Kunde.
      Außerdem steht der Bericht (der übrigens ein Risiko von 5,9 Mrd. € inkl. aller Verbrenner nennt, wenn die Restwerte ALLER geleasten Fahrzeuge inkl. Verbrenner komplett auf Null fallen würden bei einer Bilanzsumme von 290 Mrd. €) ja im krassen Widerspruch zu allen Fakten…diese sind nämlich steigende Restwerte der gebrauchten BEV und kürzere Standzeiten bei den Händlern auf Grund der drastisch gestiegenen Spritpreise.

      Antworten
      • Jörg2 meint

        31.08.2026 um 16:50

        Laut VWFS sind 90% der Elektrofahrzeuge, welche sie in den Büchern haben, Leasingverträge.
        Also: 80% der VW BEV sind in den Büchern der VWFS. Davon sind 90% Leasingverträge.

        Über Laufzeiten ist mir nichts bekannt. Die VWFS bietet Laufzeiten ab 12 Monate.

        Antworten
        • MK meint

          31.08.2026 um 19:23

          @Jörg2:
          Nochmal: VWFS hat aktuell Leasingwagen mit einem Buchwert von 5,9 Milliarden Euro in den Büchern. Gehen wir mal davon, dass obwohl über 80% der verkauften Fahrzeuge Verbrenner sind, die BEV 50% dieser Buchwerte ausmachen. Wären dann rund 3 Mrd €. Gehen wir außerdem davon aus, dass die inkl. der grade erst neu verleasten Fahrzeuge mit einem Wert vom im Schnitt 20.000 € in den Büchern stehen. Dann hätte man weltweit 150.000 Leasing-BEV in den Büchern.
          Fällt Ihnen was auf? Ihre Behauptung haut vorne und hinten nicht hin…und wird ja vom dem Artikel, den Sie erwähnt haben überhaupt nicht gestützt.

          Und noch etwas fällt auf: VWFS hat im ersten Halbjahr 2026 alleine 1,67 Mrd. € Gewinn gemacht, was gegenüber dem Vorjahr (nach den Sondereffekten aus 2022 Rekordgewinn) zwar ein minimaler Rückgang ist, aber halt immer noch das drittbeste Ergebnis der Geschichte. Und da waren die Zahlen der BEV-Rückläufer jetzt ja nicht exorbitant niedriger. Und auch nochmal: Die BEV-Gebrauchtwagenpreise steigen grade. In den letzten 3 Monten gab es einen Anstieg im zweistelligen Prozentbereich.
          Dass ein neuer Chef erstmal tief stapelt und „warnt“ ist ja auch vollkommen üblich…immerhin will man ja vorbeugen und seine eigene Managementleistung besser darstellen. Sie werden wohl keinen Topmanager finden, der sagt: „Unter meinem Vorgänger war alles top, unter mir wird es schlechter.“…also wird ziemlich zu Beginn gesagt: „Oh je, was hat der mir für einen Scherbenhaufen hinterlassen“.

  6. CaptainPicard meint

    31.08.2026 um 09:29

    VAD fordert also höhere Gebrauchtwagenpreise, denn die Förderung würde 1:1 auf den Preis aufgeschlagen werden.

    Antworten
  7. MK meint

    31.08.2026 um 09:16

    Anders gesagt: Der Autohändler-Verband fordert, dass die Prämie auch für Vorführwagen der Händler gezahlt wird, sobald diese verkauft werden…so viele andere Fahrzeuge wird es nicht geben, die mit dem „Alter“ schon als Gebrauchtwagen auf dem Markt sind.
    Grundsätzlich finde ich es schon verständlich: Zum Händler geht man, um einen Neuwagen zu erleben und Probe zu fahren und dann genau so ein Auto für viel Geld zu bestellen. Ein Fahrzeug, dass schon von 1.000 Menschen 50.000 km gefahren worden ist und dass bei den ständigen Anpassungen heutzutage die letzten drei Anpassungen an Software und Design noch nicht hat, will ein Händler seinen Kunden da sicher nicht hinstellen. Und in der kurzen Nutzungszeit haben die Vorführwagen dann oft einen Wertverlust, der sicher in der Regel deutlich niedriger ist als die Prämie: Warum sollte nun jemand einen Vorführwagen kaufen, wenn der Neuwagen billiger ist?
    Von daher sieht man hier einen weiteren Beleg, dass das Gesetz zur BEV-Förderung handwerklich schlecht gemacht ist und ich verstehe die Forderung. Was ich nur nicht leiden kann, ist wenn so ein Lobbyverband vorgibt, dass man nur den „armen“ Privatpersonen, die sich eigentlich gar keinen Neuwagen leisten können, was gutes tun zu wollen. Warum kann man nicht offen benennen, dass man die Interessen tausender Wirtschaftsunternehmen vertritt, die hunderttausende Beschäftigte haben und die durch die aktuelle Situation ein Problem haben? Nur wenn man das Problem offen benennt, kann man auch auf eine Lösung hoffen, die dieses Problem wirklich löst.

    Antworten

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