Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert in einem der Automobilwoche vorliegenden Positionspapier eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für batterieelektrische Lkw. Ziel dieser Maßnahme sei es, Speditionen beim Austausch von Diesel-Lkw gegen Elektro-Fahrzeuge zu unterstützen. Durch die Erlaubnis, an Sonn- und Feiertagen zu fahren, könnten Unternehmen ihre E-Lkw besser auslasten.
BDEW-Hauptgeschäführerin Kerstin Andreae betont, dass keine generelle Aufhebung des Fahrverbots angestrebt wird, sondern lediglich eine Ausnahme für Elektro-Lkw. „Wer auf E-Lkw umsteigt, hätte damit einen echten betrieblichen Vorteil“, so Andreae.
Der Verband kritisiert zudem das Bundesprogramm zum Aufbau eines Schnellladenetzes für Elektro-Lkw an Autobahnen. Laut BDEW entstehen durch die staatliche Abdeckung von Investitions- und Betriebskosten an 351 Rastplätzen Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten privater Betreiber von Ladestationen. „Das Förderprogramm der Bundesregierung zum Lkw-Schnellladenetz an Autobahnen lehnen wir ab“, sagt Andreae.
Der BDEW fordert, weitere Flächen der bundeseigenen Autobahn GmbH für private Anbieter zu öffnen und den Bau neuer Ladestationen außerhalb geschlossener Ortschaften zu erleichtern. Für die Finanzierung öffentlicher Ladeangebote für schwere Elektro-Lkw in der EU wird von dem Energieverband bis 2030 ein Bedarf von 3,7 bis 6,5 Milliarden Euro veranschlagt.
Die Finanzierung gestaltet sich laut dem BDEW schwierig, da Banken Investitionen in Lkw-Ladeparks aufgrund der geringen Fahrzeugzahlen als riskant einstuften. Da die KfW keine höheren Risiken als Geschäftsbanken übernehme, würden Projekte im E-Lkw-Bereich aktuell nicht beliehen. Der Verband verlangt daher eine risikoreichere Kreditvergabe durch die KfW.
Hinsichtlich der europäischen CO2-Vorgaben hält der BDEW an den bestehenden Zielen fest. Die Reduktion der Flottengrenzwerte um 45 Prozent bis 2030 sei für die Wirtschaftlichkeit des Ladeangebots wichtig. Laut Andreae ist dies „elementar für das Vertrauen in die Investitionsbedingungen“.

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