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ADAC-Test: Ladeinfrastruktur an Rastanlagen verbesserungswürdig

15.10.2024 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 18 Kommentare

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Bild: ADAC | Theo Klein

Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos an deutschen Autobahnen ist nach wie vor verbesserungswürdig. Das zeigt ein aktueller Test des ADAC an 40 Rastanlagen entlang der wichtigsten Autobahnrouten.

Während an 37 der begutachteten Rastanlagen eine Ladeinfrastruktur immerhin vorhanden war, zeigten sich bei genauer Betrachtung erhebliche Unterschiede, die sich auf den Komfort und die Praxistauglichkeit der E-Mobilität auf Langstreckenfahrten auswirken.

16 dieser 37 Anlagen, also 43 Prozent, boten ausschließlich Ladesäulen mit unter 150 kW Ladeleistung an. Mehrheitlich konnte Strom hier sogar nur mit bis 50 kW geladen werden – zu wenig, um kurze Ladezeiten zu ermöglichen. Nur vier der 21 Rastanlagen mit Schnellladesäulen mit mindestens 150 kW boten sogenanntes High-Power-Charging (HPC) mit über 300 kW an. Es gab auch drei Rastanlagen ohne jegliche Ladeinfrastruktur.

Neben der Ladeleistung hat der ADAC die Anzahl der Ladepunkte untersucht: Sechs der 21 Rastanlagen mit Ladesäulen von 150 bis 350 kW verfügten über maximal drei Ladepunkte. Ein zeitgemäßer Ladepark sollte nach Ansicht des Autoclubs mindestens zehn bieten. Durchschnittlich kamen die 21 Rastanlagen nur auf einen Wert von gut vier Ladepunkten ab 150 kW. Falschparker, die die Tester auf acht der 37 Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur vorfanden und die temporär zumindest einen Ladeplatz blockierten, verschärfen das Problem zusätzlich.

Der ADAC bemängelt auch den fehlenden Komfort an den Ladesäulen. Überdachte Ladeplätze, die Autofahrer bei Regen schützen, seien selten, nur zwei Rastanlagen böten diese Möglichkeit. Für Fahrer von Gespannen bleibe das Laden weiterhin eine Herausforderung: Nur an einer Rastanlage war es möglich, ohne Abkuppeln und Rangieren des Anhängers zu laden.

Kritisch sieht der ADAC die Bezahlmöglichkeiten: An Schnellladesäulen mit einer Leistung von mehr als 150 kW müssten E-Autofahrer für die Ad-hoc-Bezahlung weiterhin einen QR-Code benutzen, um dann mit Debit- oder Kreditkarte zahlen zu können. Dies berge Sicherheitsrisiken, da Kriminelle mit gefälschten QR-Codes durch sogenanntes „Quishing“ an Kreditkartendaten gelangen könnten. Nur vereinzelt fanden die Tester bereits Kartenterminals an den Ladesäulen.

„Um den Hochlauf der E-Mobilität voranzutreiben und den Einsatz auf Langstrecken attraktiver zu machen, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt werden“, so der ADAC. Der Club fordert an Rastanlagen Ladeparks mit mindestens zehn Ladepunkten und einer Ladeleistung von mindestens 150 kW, deren Anzahl mit steigendem Bedarf erweiterbar sein sollten. Zudem sollten Ladeplätze überdacht und ausreichend beschildert sein.

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Via: ADAC
Tags: Ladestationen, Schnellladen, TestUnternehmen: ADAC
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Franz meint

    15.10.2024 um 16:51

    Der Zustand der Raststätten und insbesondere die Lademöglichkeiten für E-Autos in Deutschland sind ein reines Armutszeugnis. Wir selbst machen inzwischen bevorzugt Urlaub in Frankreich, denn dort sind die Raststätten okay, es gibt ausreichend Schnellladesäulen (die meist auch überdacht sind) und man kann mit der Kreditkarte zahlen, wenn die eigene Ladekarte nicht die passende ist. Schneller als 130 km/h darf man in Frankreich auch nicht fahren, das ist ein weiterer Vorteil.

  2. Meiner_Einer meint

    15.10.2024 um 10:23

    Auch wenn die Rastanlagen geschickt direkt an der BAB liegen, bevorzuge ich, vor allem in den Ferien lieber reine Ladeparks und fahre dafür kurz ab.
    Auf den im Sommer überfüllten Raststätten regen mich die an den Ladesäulen geparkten Verbrenner so was von auf, das spare ich mir lieber.

    • BEV meint

      15.10.2024 um 11:06

      zumal man abseits der Autobahn auch lieber 20-30min verbringen möchte .. also zumindest gehts mir so, da kann man paar Schritte gehen, ist auch für die Kinder schöner

    • Yoshi meint

      15.10.2024 um 21:31

      Hm, also bleiben wir Mal beim bezahlbaren Bev um die 30k… Dann lautet die Alternative alle 200 km auf 30 Minuten auf der Raststätte stehen und sich evtl ein 15€-TK-Schnitzel gönnen, oder alle 200 km noch zusätzlich 20 Minuten abseits der Bahn rumgurken um dann 30 Minuten idyllischer zu laden?
      Klingt nicht allzu verlockend.

  3. Michael meint

    15.10.2024 um 09:57

    Es gibt doch noch gar keine Ladeparks an Raststellen. Die Vergabe wird ja seit Jahren durch einen Prozess verhindert. Danke an die FDP und ihren Minister, die die Vergabe so vermasselt haben.
    Dabei wären die Ladeparks so wichtig. Nur wenn ich an jeder Raststätte schnell laden kann und eine freie Säule erwarten kann wird sich die E-Mobilität durchsetzen.

    • eBikerin meint

      15.10.2024 um 10:03

      Das mit dem Prozess stimmt – aber was hat die FDP damit zu tun? T&R hat die Konzession für die Rastplätze. Und das schon ziemlich lange. T&R hat wiederum die Rastplätze an 4 Ladeanbieter aufgeteilt. Das hat anderen Anbietern nicht gefallen und die haben dagegen geklagt. Jetzt liegt das seit zwei Jahren beim Europäischen Gerichtshof und die kommen nicht in die Pötte. Ohne die Klage wären alle Rastplätze längst ausgebaut.

      • Jensen meint

        15.10.2024 um 10:14

        @eBikerin: Die Kläger klagen ja aus gutem Grund gegen die offensichtlich unrechtmäßige Vergabepraxis von T+R. Die Vergabepraxis von T+R hat dafür gesorgt, dass dieser Fall entstanden nicht, nicht die Anbieter, die nun juristisch und durch aus Erfolg versprechend dagen vorgehen. Da haben die T+R-Hausjuristen wohl tief geschlafen oder in der Hoffnung gehandelt, dass die Politik sie schützt.
        Unabhängig davon dürften es Raststätten als Stromanbieter nicht einfach haben, denn die großen Ladeparks in Autobahnnähe haben oft ebenso Infrastruktur und Speis-und Trank im Angebot.

        • AlBundy meint

          15.10.2024 um 10:18

          Und das oftmals günstiger, sauberer, weniger überfüllt.

        • ID.alist meint

          15.10.2024 um 10:27

          Wer jetzt recht oder nicht recht hat, ist Ansichtssache, und Momentan warten wir auf die Ansicht vom EuGh.
          Hätten Tesla und Fastned nicht geklagt, hätte man jetzt, egal ob die Vergabepraxis rechtmäßig gewesen wäre oder nicht, eine bessere Ladenetztinfrastruktur an Rastanlagen an Deutschen Autobahnen.
          Zum Glück gab es in D auch ein gutes Netz an Autohöfen in Autobahnnähe, und jetzt warten wenige auf Lademöglichkeiten an Raststätten. Trotzdem wäre es schön wenn es eine Entscheidung der letzte Instanz gäbe damit zumindest die existierenden Ladeplätze erweitert werden könnten.

        • eBikerin meint

          15.10.2024 um 10:28

          Jensen – so offensichtlich ist es ja wohl nicht, sonst hätte das OLG das ja nicht an das EUGH weiter gereicht. Und was offensichtlich ist – anscheinend sehen Tesla und Fastned es schon so, dass man es dort einfach hat – sonst würden sie ja nicht klagen und sich lieber auf Ladeparks spezialisieren.
          Und jetzt kommt das Dilemma – wenn die Recht bekommen, muss eine öffentliche Ausschreibung gemacht werden – das dauert dann auch wieder.
          Auch wenn das viele nicht hören wollen – es wäre besser wenn die Klage abgewiesen wird.

    • Daniel meint

      15.10.2024 um 10:27

      Es gibt durchaus Ladeparks an Raststätten, allerdings zu wenig. Insbesondere nördlich von Frankfurt wird es dann sehr schnell recht dünn.

      • eBikerin meint

        15.10.2024 um 10:30

        Ja Daniel – es gibt alles was bis 2022 gebaut wurde – seit dem steht das eben

      • Franz meint

        15.10.2024 um 16:54

        Südlich von Frankfurt bis Höhe Mannheim/Bruchsal aber auch.

  4. Nils P. meint

    15.10.2024 um 09:50

    Traurig, das man das Laden von LKW und Gespannen nicht richtig auf dem Zettel hatte als man die Ladesäulen an den Rasrplätzen aufgebaut hat.

    • AlBundy meint

      15.10.2024 um 10:20

      Elektrisch wird skch nie durchsetzen. Warum also für Nischen wie LKW oder Gespanne investieren?
      E-Fuels werden uns retten. 🥳

  5. Besser-BEV-Wisser meint

    15.10.2024 um 09:39

    Der Hintergrund des Stockenden Ausbaus der Ladeinfrastrukur an Rastplätzen ist der Rechtsstreit zwischen Fastned/Tesla vs. Tank&Rast.
    Bis das Urteil gesprochen ist, dürfen dort nur Anlagen ersetzt werden bzw. nur max 50 KW Lader aufgestellt werden.
    Die Ladeinfrastrukur an Rastplätzen/Autohöfen die nicht Tank&Rast gehören ist inzwischen sehr gut und ausreichen. Zumindest für den aktuellen E-Auto Andrang.
    Das der ADAC das nicht aufklärt und pauschale Beurteilung abgibt, zeigt wie weit der Weg für die Institutionen wie der ADAC noch ist bis diese sich in der E-Auto-Welt ähnlich gut auskennen wie in der Verbrenner-Welt.
    PS: @Ecomento: ggf. könnt ihr ja auf den Rechtstreit hinweisen und euren Artikel dazu verlinken?

  6. Kasch meint

    15.10.2024 um 09:15

    Stimmt Alles, spielt aber Alles nicht die sooo große Rolle. „Private“ vermeiden öffentliche Ladesäulen, wann immer möglich und „Gewerbliche“, die auf Autobahnen zuhause sind, vermeiden BEVs und fahren Verbrenner, wann immer möglich. Die Schallmauer von 40 Cent pro kWh an DC wurde in Europa doch längst durchbrochen.

  7. David meint

    15.10.2024 um 09:07

    Der ADAC mit seinen peinlichen Tests. Das einzige Problem, was ich sehe, ist, die Klage von fastned und Tesla gegen Tank&Rast. Die verhindert den Ausbau zum Beispiel von Ionity auf Raststätten. Gegen Falschparker müsste man energischer vorgehen. Gleiches gilt übrigens auch gegen Wildpinkler. Ich bin sehr froh, den Euro an Sanifair zu zahlen, ich kenne noch die Zeiten und Toilettenzustände davor.

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