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Klage wegen entgangenem „Umweltbonus“ teilweise erfolgreich

21.04.2025 in Autoindustrie von Thomas Langenbucher | 7 Kommentare

Hyundai-Kona-Elektro

Bild: Hyundai

Zwischen 2022 und 2023 wurde der staatliche „Umweltbonus“ für Elektroautos in Deutschland reduziert – von 6.000 auf 4.500 Euro. Diese Veränderung wurde zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, nachdem ein Käufer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig geliefert bekam und dadurch einen finanziellen Nachteil erlitt.

Der Kläger hatte im Juni 2022 bei einem Autohaus einen Hyundai Kona Elektro bestellt. Der unverbindliche Liefertermin war für das Jahr 2022 vorgesehen. Als das Fahrzeug jedoch nicht geliefert wurde, setzte der Käufer dem Händler im Februar 2023 eine Frist zur Lieferung bis Anfang März. Nach Ablauf dieser Frist trat er vom Kaufvertrag zurück.

In der Folge leaste der Käufer bei einem anderen Händler ein anderes Elektroauto – einen Volvo XC 40 Recharge – und verlangte vom ursprünglichen Autohaus die Erstattung der Umweltbonus-Differenz von 1.500 Euro. Zusätzlich forderte er die Übernahme weiterer Kosten im Zusammenhang mit dem Leasing des neuen Fahrzeugs, darunter Bereitstellungs- und Abholungskosten.

Das Autohaus lehnte die Forderungen ab und verwies auf die Unverbindlichkeit des ursprünglichen Liefertermins. Der Käufer klagte daraufhin vor dem Amtsgericht München. In erster Instanz bekam er teilweise Recht: Das Gericht stellte fest, dass eine Lieferpflicht bestanden habe, wodurch dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zustehe.

Das Amtsgericht verurteilte das Autohaus zur Zahlung von 1.924 Euro. Dieser Betrag umfasste die Differenz der Umweltprämie sowie bestimmte Zusatzkosten. Die höheren Leasingraten für das neue Fahrzeug musste das Autohaus allerdings nicht ersetzen.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Im Rahmen der Berufungsverhandlung einigten sich beide Parteien schließlich auf einen Vergleich. Das Autohaus zahlte dem Kläger 1.250 Euro.

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Via: justiz.bayern.de
Tags: FörderungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Kirky meint

    21.04.2025 um 15:37

    Die Überschrift ist mal wieder irreführenden Klickartikel. Es ging um einen privaten Rechtsstreit und nicht um die nicht gezahlte Umweltprämie des Staates, denn diese ist nicht einklagenbar gewesen nach deren Auslaufen, da Förderungen immer nur begrenzt sind.

  2. Yupi meint

    21.04.2025 um 12:41

    Geil was für eine unsinnige Klage auf Schadenersatz. 1500 wollte er haben 1250 euro im Vergleich und Anwaltskosten hat er in Höhe von 2000 Euro. Manche begreifen einfach nicht, dass sich klagen auch lohnen muss.

    • Dieseldieter meint

      21.04.2025 um 13:17

      Rechtschutzversicherung?

      • Yupi meint

        21.04.2025 um 13:46

        Nicht jede Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten bei sinnlosen Klagen und Vergleichen. Viel spass dann bei der höheren Einstufung im nächsten Jahr oder der Auflösung der Rechtsschutz­versicherung und auf die schwarze Liste der Versicherungen gesetzt zu werden.

        • Dieseldieter meint

          21.04.2025 um 17:45

          Toll dass du ohne weiteres feststellen könntest, dass sich die Klage für den Kollegen nicht gerechnet hat. Schwarze Liste wegen 2000€ Anwaltskosten…. Hier sind ja viele Dum mschwätz er unterwegs, und du bist unter den Top 3. Nix zu melden aber die Klappe aufreißen, das sind nur die liebsten.

        • Yupi meint

          21.04.2025 um 19:52

          Dann erzähle doch mal was sich bei einem Vergleich über 1250 Euro im Berufungsverfahren vor der 2. Instanz, dem Landgericht, gerechnet hat?

          Für einen 4 Zeiler des Anwalts bist bei 150 Euro. Bei einer Klage vor dem Berufungsgericht mit dem Streitwert dürftest auf höhere Kosten gekommen sein, als derjenige im Vergleich bekommen hat. Denn seine Anwaltskosten durfte er beim Vergleich selbst begleichen. Ausser Spesen nichts gewesen.

          Und ja nicht jede Zivilrechtsschutzversicherung übernimmt Klagen ohne Erfolgsaussichten. Das würde bei so einem lächerlichen Betrag auch ein guter Anwalt empfehlen.

          Aber Schlaumeier meinen immer Klagen bringt was….

        • Dieseldieter meint

          22.04.2025 um 09:13

          Du bist finanziell offenbar in ähnlichen Sphären wie intellektuell unterwegs, Leuten wie dir antworte ich maximal um dich übers Stöckchen springen zu lassen.

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