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Neues RAL-Gütezeichen für mehr Sicherheit bei havarierten Elektroautos

13.08.2025 in Sicherheit von Thomas Langenbucher | 6 Kommentare

RAL-Elektroauto-Guetesiegel

Bild: RAL

Mit der Verbreitung von E-Autos und stationären Energiespeichersystemen wachsen die Anforderungen an Sicherheit, insbesondere bei Unfällen, Pannen oder Bergungen. Anders als Verbrennerfahrzeuge sind Elektroautos mit leistungsstarken Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet, die im Schadensfall ein erhöhtes Risiko darstellen. Um hier klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu schaffen, hat die Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. ein neues RAL-Gütezeichen eingeführt, das den Umgang mit havarierten Stromern und Energiespeichersystemen regelt.

Das Gütezeichen „Havarie Elektromobilität und Energiespeicher“ definiert verbindliche Kriterien für Unternehmen, die sich auf Bergung, Abschleppdienst, Transport, Lagerung und Entsorgung von sicherheitskritischen Fahrzeugen und stationären Energiespeichern spezialisiert haben.

Neben E-Fahrzeugen umfasst das Gütezeichen auch Hybrid-, Wasserstoff- und gasbetriebene Fahrzeuge sowie stationäre Batteriespeicher. Es basiert auf einem umfassenden Regelwerk, das technische, organisatorische sowie Umwelt- und Arbeitsschutzaspekte berücksichtigt. So müssen Betriebe unter anderem nachweisen, dass sie qualifiziertes Fachpersonal beschäftigen, das speziell im Umgang mit Hochvoltsystemen geschult ist.

Darüber hinaus wird geprüft, ob die Unternehmen über geeignete Ausrüstung und Sicherheitsvorkehrungen verfügen, dokumentierte Abläufe und Notfallpläne vorliegen und alle relevanten gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. „Nur einige von vielen Fragen, die im Rahmen einer Prüfung durch die Gütegemeinschaft bei den am Gütezeichen interessierten Unternehmen geklärt werden“, heißt es.

„Mit dem neuen RAL Gütezeichen setzen wir ein klares Zeichen für Sicherheit, Umweltverantwortung und fachliche Exzellenz im Umgang mit den Herausforderungen der Elektromobilität“, erklärt Harald H. Glöde, Vorstandsvorsitzender der zuständigen Gütegemeinschaft. Er betont, dass die Gütesicherung nicht nur für alle Boden-, Wasser und Luftfahrzeuge gilt, sondern auch für stationäre Anlagen und deren Energiespeicher.

Das neue Gütezeichen ergänzt bestehende gesetzliche Vorschriften wie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie DGUV-Vorschriften. „Mit dem RAL Gütezeichen signalisieren Betriebe Auftraggebern wie beispielsweise Behörden und Versicherungen, dass sie auch in kritischen Situationen nachweislich kompetent, sicher und mehr als nur gesetzeskonform handeln“, wirbt die Gütegemeinschaft.

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Via: RAL
Tags: Stromspeicher, UnfälleAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Benzinbenjamin meint

    13.08.2025 um 10:24

    Fahrzeug mit so einen Schaden am Batterieunterboden sind wirtschaftliche Totalschäden. Die Reparatur bezahlt keine Versicherung.

    Antworten
    • eHannes meint

      13.08.2025 um 17:01

      Hier geht es um Bergung, Transport, Entsorgung etc.

      Antworten
    • Benzinbenjamin meint

      13.08.2025 um 17:03

      Namensdieb ☺️ Wer von euch ist denn da mit sachlichen Argumenten am Ende?

      Antworten
    • Benzinbenjamin meint

      13.08.2025 um 17:14

      Oha, hier habe ich mich vertippt. Ich wollte eigentlich schreiben: „Ich bin eine ungebumste, 42 Jahre alte Jungfrau und ertrage andere Meinungen nicht.“

      LG, der echte BB

      Antworten
      • Benzinbenjamin meint

        13.08.2025 um 17:51

        Könntest du bitte aufhören meinen Forennamen zu verwenden. Die ordinäre Art kennt man sonst nur aus Beiträgen vom User Donald. Danke!

        Antworten
        • Donald meint

          13.08.2025 um 18:10

          Du darfst mich Michael nennen, mein Freund. Wir sind auf derselben Seite.

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