• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
ecomento-de-Logo-383×79

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Über & Impressum
    • Über ecomento.de
    • Impressum
    • Newsletter
    • X (früher Twitter)
    • LinkedIn
    • Facebook
    • Werben
  • Datenschutz
  • Suche

Tesla Cybertruck: Auch Angehörige des US-Militärs sollen ihn nicht in Deutschland fahren

02.10.2025 in Neues zu Modellen von Thomas Langenbucher | 48 Kommentare

Tesla_Cybertruck_65

Bild: Tesla

Die EU und die USA wollen im Rahmen eines geplanten Handelsabkommens die Fahrzeugstandards des jeweils anderen Marktes anerkennen. Der Tesla Cybertruck dürfte trotzdem weiter nicht hierzulande regulär zugelassen werden. Auch in Deutschland stationierte Angehörige des US-Militärs müssen wohl auf die Nutzung ihres zu Hause angeschafften Fahrzeugs in der Bundesrepublik verzichten.

Tesla verkauft seinen markanten Elektro-Pick-up bisher nur in Nordamerika. In der EU entspricht er nicht den bisherigen Sicherheitsvorschriften, das dürfte auch so bleiben. Und laut einer kürzlich online veröffentlichten Pressemitteilung scheint es, dass nicht einmal US-Militärangehörige den Cybertruck auf deutschen Straßen fahren dürfen.

Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem US-Militär und dem Bundesverkehrsministerium können amerikanische Soldaten ihre Privatfahrzeuge aus den USA mitbringen und vor Ort fahren, ohne alle europäischen Sicherheitsstandards erfüllen zu müssen. Diese Regelung gilt aber offenbar nicht für den Cybertruck. Einem im Netz aufgetauchten mutmaßlichen Schreiben der US-Armee-Zollbehörde zufolge hatten die US-Streitkräfte angefragt, ob Militärangehörige den Lkw einführen dürften. Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums war ein klares Nein.

Laut dem Schreiben gibt es „erhebliche Bedenken hinsichtlich der passiven Sicherheit“. Der Cybertruck verfügt nicht über eine EU-Typgenehmigung, da seine scharfkantige Karosserie aus Edelstahl nicht den Sicherheitsstandards zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern entspricht. Die Behörde erklärt, dass der Truck „erheblich“ von den gesetzlichen Anforderungen der EU abweicht und dass „ein sicherer Betrieb im deutschen Straßenverkehr (…) nicht gewährleistet ist“.

Die US-Armee-Zollbehörde merkt zudem an, dass der Cybertruck im öffentlichen Straßenverkehr in der EU wohl für viel Aufmerksamkeit sorgen würde. Das könnte die Sicherheit der US-Streitkräfte in der Region gefährden. Man unterstütze deshalb den Import des kantigen Elektroautos nicht. Sollten sich Angehörige der US-Armee trotzdem für die Einfuhr entscheiden, könnten sie das Fahrzeug auf eigene Kosten wieder in die USA zurückschicken müssen, heißt es.

Newsletter

Via: Teslarati
Tags: Tesla CybertruckUnternehmen: Tesla
Antrieb: Elektroauto

Daimler Buses baut öffentliche Ladesäulen auf

ZDK fordert „praxisnahe“ CO2-Flottenregulierung

Auch interessant

Tesla Cybertruck: Trotz EU-USA-Vereinbarung nicht zulassungsfähig?

Tesla_Cybertruck_34

Tesla: Weitere Modelle im Stil des Cybertruck?

Tesla-Cyber-Modellkonzepte

Musk: Tesla Cybertruck müsste für Europa verändert werden

Tesla-Cybertruck

Tesla bringt Cybertruck nach Europa, aber nur zur Show

Tesla_Cybertruck_66

Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. paule meint

    02.10.2025 um 12:38

    Es geht um mich.Und für mich ist ausschließlich meine Erfahrung für mich relevant.
    Meine Erfahrung habe ich aufgrund meiner Handlungen und Beobachtungen erworben.
    Ich habe beobachtet, man soll nicht vor Autos laufen. Das empfehle ich jedem.

    Antworten
  2. Swissli meint

    02.10.2025 um 10:40

    Selbst wenn der Cybertruck in der EU zugelassen würde, müssten die Besitzer permanent mit Vandalismus rechnen: zerstochene Reifen, verspraytes Äusseres usw.
    Also regelmässige teure Werkstattaufenthalte, sehr hohe Versicherungsprämien und folgend exorbitante „Unterhaltskosten“. Das wird sich niemand auf Dauer antun wollen, abgesehen von den Parkplatzproblemen in Europa mit dem Cybertruck. Trump würde sich dann wieder darüber empören, dass die Europäer „völlig unerklärbar“ keine US Autos kaufen…

    Antworten
    • Martin meint

      02.10.2025 um 10:42

      Ich wüsste was machen mit Vandalisten: 5 Jahre in Haft. Aber nicht in dt. Kuschelgefängnis, sondern in Sibirien.

      Antworten
      • E.Korsar meint

        02.10.2025 um 10:50

        Zum Glück bist du unwichtig.

        Antworten
        • Andi EE meint

          02.10.2025 um 11:44

          Wieso sollte man Vandalismus nicht bestrafen. Scheint bei euch davon abhängig zu sein, wen es betrifft.

        • E.Korsar meint

          02.10.2025 um 14:13

          @Andi EE
          Von nicht bestrafen habe ich nichts geschrieben. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Höchststrafe sind für Einzeltäter.innen 2 Jahre und gemeinschaftlich 3 Jahre. Sibirien geht mal überhaupt nicht.
          Ob die Täter:innen bengalische Kommunist:innen, sächsische Mormon:innen oder identitäre Schweizer:innen sind, darf vor Gericht keine Rolle spielen.

        • Stromspender meint

          02.10.2025 um 14:15

          Nee, Andi, is klar! Für eine einfache Sachbeschädigung als Strafe fünf Jahre Arbeitslager in Sibierien zu fordern ist dann vielleicht doch etwas anderes als sich den (deutschen) § 303 StGB anzuschauen, der die vorsätzliche Sachbeschädigung natürlich unter Strafe stellt. Übrigens unabhängig davon, wer Täter oder Täterin ist. Deutschland ist schließlich ein Rechtsstaat (auch wenn du das nicht erkennen magst).

          PS: Wie macht es die Schweiz? Gehen Sachbeschädiger da grundsätzlich für fünf Jahre nach Sibirien? Oder wenigstens die, die einen Tesla beschädigen („Lex Elon“)?

      • Stromspender meint

        02.10.2025 um 10:56

        Och nee, Maddin, da geht doch noch mehr! Zusätzlich müssen noch Arme und/oder Beine abgehackt werden, je nachdem, mit welchem Körperteil die Sachbeschädigung ausgeführt wurde.!!11!

        Zu guter Letzt zwei Anmerkungen: Der Satz „Ich wüsste was machen mit Vandalisten“ ergibt auch unter größtmöglicher Dehnung der Grammatikregeln keinen Sinn.
        Und zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem Menschen wie du zwar ihre Meinung äußern dürfen, aber nicht über das Strafmaß für Vergehen wie Sachbeschädigung zu entscheiden haben.

        Antworten
      • hu.ms meint

        02.10.2025 um 11:55

        Gegenvorschlag: absichtliche sachbeschädigung mit schaden über 1000€ immer sofort gefängnis. 3 monate reichen zum „nachdenken“ meist.

        Antworten
        • Tinto meint

          02.10.2025 um 12:19

          Gefängnisse sind eh schon überfüllt und die Gerichte überlastet. Witzig finde ich nur die Vorstellung, dass ein US Soldat angst hat vor der deutschen Zivilbevölkerung. Wurde der CT nicht erst kürzlich von einem hier als herausragendes Militärfahrzeug bezeichnet? Das darf natürlich keine Kratzerchen bekommen, ohjeohje :-)

        • Stromspender meint

          02.10.2025 um 12:28

          Ich wiederhole mich zwar ungerne, aber wat mutt, dat mutt:
          Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem Menschen wie du zwar ihre Meinung äußern dürfen, aber nicht über das Strafmaß für Vergehen wie Sachbeschädigung zu entscheiden haben.

          Zu guter Letzt: Dann wäre ich bei einer Sachbeschädigung, die ich mit direktem Vorsatz begehe (dolus directus 2. Grades) nach deiner Definition fein raus. Ganz zu schweigen bei einem Eventualvorsatz.
          Eine strafbare „fahrlässige Sachbeschädigung“ gibt es übrigens gar nicht…

        • Martin meint

          02.10.2025 um 12:40

          Genau. Der Rechtsstaat stellt Täter über die Opfer. Bei jedem Attentat sprechen die Medien nur über das Ungeziefer, nicht über das Leid.

        • Stromspender meint

          02.10.2025 um 12:59

          Mhm. Wo genau stellt der Rechtsstaat dieTäter über die Opfer, wenn ich darauf hinweise, dass ihr Schlaufüchse keine Sachbeschädigungs-Scharia nach eurem Gutdünken einführen könnt?

          Und sind „die Medien“ der Rechtsstaat? Den Begriff „Ungeziefer“ kenne ich übrigens (auch) aus dem Geschichtsunterricht. Hatte etwas mit tausendjähriger Geschichte zu tun, die dann doch nur zwölf Jahre überdauerte…
          Die Verwendung des Begriffes sagt ziemlich viel über dich aus.

    • Future meint

      02.10.2025 um 10:50

      Vandalismus gegen Fahrzeuge im öffentlichen Raum ist ganz normaler Alltag in Deutschland. Das steht deshalb selten in den großen Medien. Aber die Regionalzeitungen sind alle voll davon.
      Natürlich würde die Antifa die ersten CT in Deutschland entsprechend empfangen für die mediale Reichweite. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass solche Aktionen immer nur eine kurze Phase lang anhalten und dann ist es damit vorbei, weil sich ein Thema halt auch abnutzt. So hat die Antifa einen luxuriösen Neubau in meiner gentrifizierten Nachbarschaft auch nur ein einziges Mal mit Farbbeuteln angegriffen – seitdem ist Ruhe. Das Muster bei der Antifa ist immer gleich.

      Antworten
  3. Future meint

    02.10.2025 um 10:38

    Mal sehen, ob das Thema CT in Deutschland noch die amerikanischen Medien erreicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Trump amüsiert ist, weil die EU und die USA nun einmal ausgehandelt haben, die Fahrzeugstandards des jeweils anderen Marktes anzuerkennen.

    Antworten
    • M. meint

      02.10.2025 um 12:02

      Das stinkt dir, hm? ;-)

      Antworten
      • Future meint

        02.10.2025 um 12:18

        Es ist immer sehr spannend, ob oder wie sich Meldungen weiterverbreiten. Und das hat natürlich auch immer mit bestimmtem Akteuren zu tun.

        Antworten
        • M. meint

          02.10.2025 um 12:30

          Wenn du die Werbeplattform verantwortlich machen willst, die das veröffentlicht hat, nur zu.

    • tinto meint

      02.10.2025 um 12:23

      Wenigstens erreichen endlich mal Meldungen über die Beziehung von Musk zu Epstein die deutschen Medien, das war lange überfällig. Ich habe schon vor über einem Jahr hier darauf aufmerksam gemacht, da war das lediglich in den US Medien ein Thema

      Antworten
      • paule meint

        02.10.2025 um 14:49

        Ja, das wird endlich Zeit, dass Epsteins Enttäuschung über Musks Absage publik wird. Das erste mal, dass Du richtig liegst.

        Antworten
  4. paule meint

    02.10.2025 um 10:17

    Für much ist diese Argumentation komplett geheuchelt. Bei millionen Fahrzeugen wird komplett auf Fußgängerschutz verzichtet. Bus, Bahn, Trucks, Pickups, Motorrader…
    Nicht zuletzt bei Militärfahrzeugen. Ist diesbezüglich egal, ob der Ami mit Hummer oder CT fährt.
    Hilfreich wäre dafür zu sorgen, dass Fußgänger einfach nicht vor Fahrzeuge laufen und umgehend die alten Kisten ohne Bremsassi verschwinden. Würden sich alle an die Regeln halten, gäbe es das Thema überhaupt nicht. Die Praxis sieht anders aus. Fußgänger rennen blind auf die Straße und Auto soll es dann richten.
    Mich hat noch nie ein Auto angefahren.

    Antworten
    • E.Korsar meint

      02.10.2025 um 10:26

      „Mich hat noch nie ein Auto angefahren.“
      Aha. Erschossen wurdest du auch noch nie – offensichtlich. Dann können wir jetzt Schusswaffen legalisieren? /i

      Antworten
      • paule meint

        02.10.2025 um 10:28

        Ja, ich hab welche. Wo ist das Problem?
        Bitte komm jetzt mit Messerverbot.

        Antworten
        • E.Korsar meint

          02.10.2025 um 10:49

          Darum geht es nicht.
          Es geht darum, dass deine einzelne Erfahrung, auch meine, völlig irrelevant für die Beurteilung ist, ob man etwas frei verkaufen sollte oder eben nicht.

        • paule meint

          02.10.2025 um 10:55

          Das sehe ich anders. Das Waffenverbot in Deutschland ist nicht damit begründet, dass man vermeiden will, dass sich die Leute gegenseitig erschießen.
          In Österreich kann nahezu jeder Gewehr kaufen. Und was passiert? Geringere Missbrauchsquote als in Deutschland.
          Jeder, der einen Schußwaffenmißbrauch plant hat in Deutschland die Möglichkeit, eine zu erwerben. Zum Thema: Dein Vergleich mit dem passiven Fußgangerschutz hinkt gewaltig.

        • E.Korsar meint

          02.10.2025 um 11:07

          Paule, du bist echt schwer von Begriff.

          Es geht darum, dass die Erfahrung eines Einzelnen im Vergleich zu einer Vollerhebung irrelevant ist.
          1 x Paule ist nicht angefahren worden, rund 30000 schon.
          Jetzt folgt die Ironie…
          1x Paule ist noch nie erschossen worden, 60 bis 80 pro Jahr schon.

        • paule meint

          02.10.2025 um 12:36

          Es geht um mich.Und für mich ist ausschließlich meine Erfahrung für mich relevant.
          Meine Erfahrung habe ich aufgrund meiner Handlungen und Beobachtungen erworben.
          Ich habe beobachtet, man soll nicht vor Autos laufen. Das empfehle ich jedem.

        • M. meint

          02.10.2025 um 12:52

          Ja, aber für jeden anderen ist deine Erfahrung unwichtig.
          Dass man nicht vor Autos laufen soll, ist gar nicht deine Entdeckung, und trotzdem passiert es manchmal. Dann ist der „Gegner“ statistisch betrachtet eher ein Polo als ein Hummer – und das ist vorteilhaft für den Menschen, der die verbotene Zone betreten hat, die beide Fußwege voneinander trennt.

        • E.Korsar meint

          02.10.2025 um 13:50

          @paule
          „Es geht um mich.Und für mich ist ausschließlich meine Erfahrung für mich relevant.“
          Sag das doch gleich, dass du Egozentrist bist. Macht dann allerdings keinen Sinn, mit anderen Menschen zu kommunizieren.

        • paule meint

          02.10.2025 um 14:54

          Selbstverständlich bin ich Egozentrisch. Hab ich S auf dem Rucken, bin ich Maria Theresia?
          Hoffe, Dich nun los zu sein.

          Wenn das nicht hilft:
          Es ist mir egal, wer sich dazu entscheidet, mir in die Fahrspur zu springen. Ich bin null für die Fehlentscheidungen anderer verantwortlich und werde mein Leben auch nicht daran ausrichten.

  5. RainerLEV meint

    02.10.2025 um 09:47

    Na klar gibt es „erhebliche Bedenken hinsichlich der passiven Sicherheit“. Steel Skin ist 100 x schlimmer als jeder Kuhfänger, der ja auch zum Glück verboten ist. Das Gute ist, dass die Mehrheit der Menschen bei uns noch bei Verstand ist und Verantwortungsgefühl für Mitmenschen hat.

    Antworten
    • paule meint

      02.10.2025 um 10:16

      Für much ist diese Argumentation komplett geheuchelt. Bei millionen Fahrzeugen wird komplett auf Fußgängerschutz verzichtet. Bus, Bahn, Trucks, Pickups, Motorrader…
      Nicht zuletzt bei Militärfahrzeugen. Ist diesbezüglich egal, ob der Ami mit Hummer oder CT fährt.
      Hilfreich wäre dafür zu sorgen, dass Fußgänger einfach nicht vor Fahrzeuge laufen und umgehend die alten Kisten ohne Bremsassi verschwinden. Würden sich alle an die Regeln halten, gäbe es das Thema überhaupt nicht. Die Praxis sieht anders aus. Fußgänger rennen blind auf die Straße und Auto soll es dann richten.
      Mich hat noch nie ein Auto angefahren.

      Antworten
      • Future meint

        02.10.2025 um 10:29

        Mich hat gerade erst vor ein paar Wochen ein SUV von BMW an der Ampel angefahren. Der Fahrer war halt schon 88 Jahre alt. Kollisionswarnung hatte das BMW M-Modell offenbar nicht. Zum Glück hatte nur das Vorderrad meines Fahrrades danach eine Acht. Mit einem Tesla wäre das ganz sicher nicht passiert.

        Antworten
        • paule meint

          02.10.2025 um 10:37

          Ein Grund, warum ich nicht mit Fahrrad auf öffentlicher Straße fahre. Dann lieber Taxi. Meine Form der aktiven Unfallprävention. Ich provoziere auch keine Bewaffneten, bis sie mich erschießen, um die Argumentation oben mal aufzugreifen. Ich stelle mich nicht auf Schienen und erwarte, dass der Zug rechtzeitig bremst, und ausreichend Fußgangerschutz verbaut hat.
          Klar, ein amok gelaufener SUV-Fahrer ist Schicksal. Kannste nur giffen, es ist ein Tesla.

        • Future meint

          02.10.2025 um 10:42

          Fußgänger erwischt es auch regelmäßig auf den öffentlichen Straßen. Insofern hoffe ich auf mehr autonome Lösungen bei den Autos, die endlich für mehr Sicherheit bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgen.

        • eBikerin meint

          02.10.2025 um 10:45

          Ziehst du eigentlich bald nach München? Dann könntest du jeden Tag in den Paulanergarten gehen.

        • Future meint

          02.10.2025 um 10:55

          Das war kein guter Scherz, EBikerin. Eine Sekunde später und du wärst mich losgeworden. So hat die Allianz halt wenig zahlen müssen und ich habe auch darauf verzichtet, den sehr alten Mann bei der Führerscheinstelle zu melden. Der hatte definitiv kognitive und körperliche Probleme und sollte seinen Führerschein eigentlich abgeben.

        • eBikerin meint

          02.10.2025 um 11:25

          Lieber Future – ich glaube die kein Wort. Und weisst du warum? Weil du schon viel zu oft ein passendes Erlebnis erzählt hast – jedes mal gerade erst passiert.
          P.s. heute scheint die Sonne – kann man noch gut in den Biergarten gehen,.

        • Future meint

          02.10.2025 um 11:45

          Die Beweismittel kann ich hier ja auch nicht alle hochladen. Natürlich muss man nichts glauben. Vermutlich kannst du dir auch vieles nicht vorstellen, wenn du weitab auf dem Land lebst. Das ist eine ganz andere Welt als die Großstadt.

        • hu.ms meint

          02.10.2025 um 11:58

          Ein ü80 jähriger kann sich nicht mehr auf das tesla-bedienungskonzept umstellen. Jüngere wollen das offensichtlich auch nicht sh. zulassungszahlen.

        • M. meint

          02.10.2025 um 12:07

          Ne, die schlagen höchstens irgendwo ein und brennen dann aus.
          Für unbeteiligte Radfahrer von Vorteil.

      • RainerLEV meint

        02.10.2025 um 10:33

        Was für ein Reply. Dich hat also noch nie ein Auto angefahren. Toll. Ich wünsche dir von Herzen, dass dir nie ein Kind vor den Karren läuft.

        Antworten
        • paule meint

          02.10.2025 um 10:41

          Danke für diese Wünsche. Wünsch es aber dem Kind, dass es ein Tesla ist, wenn es so schlecht erzogen ist und nicht aufpasst. Ich wurde sehr gut erzogen, mich hat als Kind nie ein Auto angefahren. Du weißt, rote Ampel, links-rechts-links schauen usw.
          Ich bin nicht für die Fehlentscheidung anderer verantwortlich.

        • E.Korsar meint

          02.10.2025 um 10:56

          @paule
          „Ich bin nicht für die Fehlentscheidung anderer verantwortlich.“
          Doch!
          Gesteigerte Sorgfaltspflicht bei Kindern: Im Straßenverkehr gilt eine besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern. Kinder unter 10 Jahren werden laut Gesetz (§ 828 Abs. 2 BGB) als nicht deliktsfähig angesehen, das heißt, sie können für Unfälle im Straßenverkehr nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ein Fahrer muss immer damit rechnen, dass sich Kinder (oder auch ältere Menschen) nicht verkehrsgerecht verhalten.

        • Future meint

          02.10.2025 um 10:57

          Autofahrer tragen immer eine Mitschuld – auch dann, wenn das Kind einfach so vor das Auto rennt.

        • Tim Leiser meint

          02.10.2025 um 11:04

          Ganz offensichtlich hast du die Kindheit direkt übersprungen. Impulskontrolle ist etwas, das sich erst entwickelt und nicht einfach mal so anerzogen werden kann. Und ein Kleinkind hat nun mal den Impuls, den Ball zu holen, der auf die wegrollt. Selbst wenn es vorher 100 mal geübt hat, erst links und rechts und wieder links zu schauen.

      • Nickyonline meint

        02.10.2025 um 10:58

        Seltsame Argumentation…
        Umgekehrt müssen europäische Hersteller ja auch amerikanische Standards einhalten, damit die Fahrzeuge dort zulassungsfähig sind. Gerade bzgl. Crash gibt es in den USA spezielle Vorgaben, die sich z.B. auf die Karosserie auswirken. Der Small-Overlap ist nur ein Beispiel davon.
        Die so genannten Sidemarker sind auch ein spezielles US-Thema.
        Die europäischen Hersteller entwickeln deshalb oft spezielle US-Varianten, wenn sie von hier in die USA geliefert werden. Das ist oft wirtschaftlicher, als alle Autos gleich zu bauen.
        Das bedeutet aber auch, dass man in der frühe Phase der Entwicklung die speziellen Marktanforderungen berücksichtigt. Und das hat Tesla scheinbar bewusst nicht gemacht. Sie haben ein Fahrzeug speziell für den US-Markt entwickelt.

        Antworten
      • Alkibiades meint

        02.10.2025 um 11:14

        Die Behauptung, dass PickUps nicht den Vorschriften für Fußgängerschutz genügen müssen ist absurd. Diese Fahrzeuge werden genau wie alle anderen bewertet. LKW (über 3,5t zul. Gesamtgewicht) erfordern eine spezielle Fahrerlaubnis, bei LKW über 7,5t zur Gesamtgewicht sind regelmäßige Prüfungen der Fahrtüchtigkeit vorgeschrieben. Das selbe gilt für Busse (Personenbeförderung unterliegt zusätzlichen Auflagen). Militärfahrzeuge dürfen auch nur nach einer speziellen Ausbildung im öffentlichen Verkehr bewegt werden und sind zudem sehr selten im öffentlichen Verkehr unterwegs. Auch für das führen von Bahnen benötigt man eine spezielle Ausbildung. Darüber hinaus sind Schienenanlagen meist besonders gesichert im Gegensatz zu Straßen.

        Antworten

Ihre Meinung Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, erforderliche Felder sind markiert *. Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Regeln & -Nutzungsbedingungen.Mit dem Absenden Ihres Kommentars bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

Seitenspalte

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2025 ecomento.de