Die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen steht unter hohem Kostendruck. Dennoch verzichten viele auf eines der größten Einsparpotenziale im Fuhrpark: die Elektrifizierung der Dienst- und Serviceflotten. Eine Analyse von ADS-TEC Energy zeigt, dass die Gesamtkosten batterieelektrischer Fahrzeuge bereits heute bis zu 20 Prozent unter denen vergleichbarer Verbrenner liegen.
Batterieelektrische Flotten profitieren von niedrigeren Energie- und Wartungskosten, neuen steuerlichen Abschreibungsmodellen seit 2025 sowie planbaren Betriebskosten durch intelligente Energiestrategien bei Depotladung.
Viele Unternehmen orientieren sich am von der EU ab 2035 geplanten „Verbrenner-Aus“. Dann sollen in der Region keine fossil betriebenen Benzin- und Dieselautos mehr neu zugelassen werden. Für gewerblich genutzte Flotten dürften jedoch wesentliche Vorgaben früher relevant werden. Dazu gehören strengere CO₂-Flottengrenzwerte und neue Regeln für Dienstwagen, die mögliche Einführung einer EU-weiten Elektroquote für Firmenflotten bis 2030 sowie die Ausweitung des Emissionshandels (ETS 2) auf den Verkehrssektor ab 2027.
Trotz dieser Trends haben laut der Auswertung 51 Prozent der mittelständischen Unternehmen noch keinen aktiven Elektrifizierungsprozess angestoßen. Als Gründe nennen Flottenverantwortliche vor allem Unsicherheiten bei Kosten und Planung, fehlende interne Zuständigkeiten, sowie die Annahme, dass ohne leistungsstarken Netzanschluss kein sinnvoller Einstieg möglich sei.
Ein weit verbreitetes Hindernis der Elektrifizierung wird dabei dem Anbieter von batteriegepufferten Schnellladelösungen ADS-TEC Energy zufolge überschätzt – ein aufwendiger Netzausbau sei in vielen Fällen gar nicht notwendig. Moderne batteriegestützte Schnellladesysteme ermöglichten hohe Ladeleistung bereits bei 22–87 kVA Netzanschluss. Viele mittelständische Flotten könnten ihren Ladebetrieb sofort starten, ohne jahrelange Netzausbauprojekte oder hohe Leistungspreise.

E.Korsar meint
Abschreckend ist ja die Bürokratie. Da denkt man, man legt aus dem Firmengebäude eine Stromleitung auf den zugekauften Schotterparkplatz und dann…
…muss die Grunddienstbarkeit des Leitungsrechts im Grundbuchamt ins Grundbuch eingetragen werden. Dies geschieht durch einen beauftragten Notar.
Am Ende unterschreibt man eine schuldrechtliche Vereinbarung mit sich selbst, damit man die Kabel wieder entfernen darf, wenn man eines der Grundstücke verkaufen will.
Mary Schmitt meint
Das ist Unsinn, einen Spezialfall hier exemplarisch vorzustellen. Denn es geht um zwei Grundstücke, die auch künftig separat bleiben sollen. Und es stimmt auch nicht. „Am Ende unterschreibt man eine schuldrechtliche Vereinbarung mit sich selbst,“ – nein. Diese Regelung beinhaltet keine Verpflichtungen, solange du Eigentümer bist. Das soll lediglich einem künftigen Eigentümer des Parkplatzes ein Recht auf Löschung (Entfernung der Belastung) einräumen. Mehr ist es nicht. Da hast du mal wieder in deiner Baubude beim Kaffee was aufgeschnappt…
F. K. Fast meint
Ein noch größeres Sparpotential ist, die betrieblichen Fahrzeuge nicht schon nach 3 Jahren auszutauschen, sondern erst nach 5-6 Jahren (oder noch später).