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Wohnungswirtschaft sieht weiter große Hürden beim Ladeausbau

08.04.2026 in Aufladen & Tanken, Studien & Umfragen von Thomas Langenbucher | 4 Kommentare

Bild: Mercedes-Benz

Wo hakt es noch beim Laden von Elektroautos in Wohngebäuden? Technische Machbarkeit (63 %), ein aus Sicht der Vermieter bislang zu geringer Mieterbedarf (55 %) und hohe Investitionskosten (56 %) sind die größten Hürden beim Ausbau der E-​Ladeinfrastruktur im deutschen Wohnungsbestand. Das hat eine Befragung des Energiedienstleisters Ista unter 200 Entscheidern der Branche ergeben.

Die Investitionskosten werden nun durch die neue Bundesförderung „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“ adressiert, doch es bestehen weitere Herausforderungen. Innerhalb der kommenden drei Jahre rechnen die Befragten mit einem Ladebedarf von durchschnittlich elf Prozent ihrer Mieterschaft – Tendenz steigend.

„Im Mieterland Deutschland ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern entscheidend für das Gelingen der Mobilitätswende“, sagt Christoph Klinck, Tribe Lead Commercial & Industrial bei Ista und Geschäftsführer der Tochter Chargemaker. „Vermeintlich hohe Investitionskosten und lange Amortisationsdauern fordern die Wohnungswirtschaft bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur heraus. Mit dem ‚Masterplan Ladeinfrastruktur 2030‘ wird dies zwar nun angegangen, aber viele Programme werden nach dem Prinzip ‚First come, first serve‘ vergeben. Deshalb sollten sich Interessenten schon jetzt vorbereiten und ein zukunftssicheres Ladeinfrastruktur-​Konzept aufsetzen lassen.“

Private Wohnungsunternehmen treiben den Markt

Unter den Befragten der Studie sind die privaten Wohnungsunternehmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur derzeit am weitesten: 62 Prozent verfügen bereits in mindestens einer Liegenschaft über Ladeinfrastruktur. Bei Genossenschaften (52 %) und kommunalen Unternehmen (48 %) liegt der Anteil niedriger. Bislang dominieren sogenannte 1-zu-1-​Wallboxen, die einzelnen Mietern fest zugeordnet sind. Geteilte Ladepunkte gewinnen jedoch an Bedeutung, insbesondere bei Projektentwicklern. (Halb-)öffentliche Ladepunkte spielen bislang eine untergeordnete Rolle – mit einer Ausnahme: 60 Prozent der befragten Genossenschaften können sich vorstellen, solche Angebote künftig zu schaffen.

Henne-​Ei-​Problem zwischen Mietern und Vermietern

In allen Teilsegmenten der Wohnungswirtschaft ist der wichtigste Grund für die Installation von Ladepunkten die Nachfrage durch die Mieter.

„Der Ladeinfrastrukturausbau stottert auch aufgrund einer Henne-​Ei-​Situation: Die Menschen zögern, weil die Ladeinfrastruktur vermeintlich nicht ausreicht – die Wohnungswirtschaft zögert, weil die Mieter vermeintlich keine Lademöglichkeiten nachfragen. Es bleibt zu hoffen, dass der ‚Masterplan Ladeinfrastruktur 2030‘ hilft, diese Blockade zu lösen“, sagt Klinck.

Für 46 Prozent der privaten Wohnungsunternehmen und 52 Prozent der Projektentwickler ist auch die Marktwertsteigerung ein treibendes Motiv. Für kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stehen dagegen stärker regulatorische Anforderungen wie GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) und EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) im Fokus.

Während fehlendes Know-how noch mit als geringste Hürde für den Ladeinfrastrukturausbau angegeben wurde, fehlen für eine wirtschaftlich belastbare Planung häufig zentrale technische Daten – insbesondere bei kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Nur 42 Prozent der Befragten kennen die Netzanschlussleistung und lediglich 22 Prozent verfügen über Informationen zur Last (zum Beispiel aktuelle Lastgangmessung). Überwiegend bekannt sind hingegen Lagepläne und Grundrisse (92 Prozent), Informationen zu den Arten der Stellplätze (83 %), Elektropläne (64 %) und Brandschutzvorgaben (52 %).

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Via: Ista
Tags: LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Gernot meint

    09.04.2026 um 12:24

    Vieles was heute noch gegen Elektromobilität vorgebracht wird, ist längst Unsinn (Kosten, Reichweitenangst, Batteriebrand, usw.). Aber es gibt Konstellationen, in denen Elektromobilität für Mieter in MFH wirklich noch nicht sehr komfortabel ist.

    Es betrifft mich nicht, weil EFH, aber ich habe mal geguckt, wie es in der nächstgelegenen Kreisstadt mit rund 35.000 Einwohnern mit Lademöglichkeiten aussieht: Kein einziger Supermarkt in der Stadt bietet eine Lademöglichkeit. Es gibt laut Bundesnetzagentur 95 öffentliche Ladepunkte in der Stadt, aber eben nicht da, wo Menschen garantiert jede Woche mit ihrem Auto sind. Kein Lidl, Kaufland, Aldi, Rewe, Famila, Penny, Netto in der Stadt hat eine Ladesäule auf dem Parkplatz. Eine Kreisstadt weiter südlich mit ebenfalls ca. 35.000 Einwohnern haben 6 Supermärkte Ladesäulen.

    Wenn MFH-Mieter in der hier nächstgelegenen Kreisstadt dann sagen, dass Elektromobilität noch Mist ist, kann man das ein Stück weit verstehen. Wer nicht auf dem heimischen Stellplatz, nicht beim Arbeitgeber und auch nicht nebenbei beim Einkaufen laden kann, für den ist ein Elektroauto nicht sehr komfortabel. Jede Woche 1-2 Stunden irgendwo zum Laden hinfahren, ist nicht wirklich attraktiv.

    Antworten
  2. Horst Feuser meint

    09.04.2026 um 07:02

    Man sollte weg von der 11kw Wallboxvorstellung, die ist spätestens bei
    ü.5Stellplätzen pro Tiefgarage wegen massiver Kabelquerschnitten/Hausanschluss viel zu teuer.
    Für ü.90%der Anwendungen reicht ein blauer CE Stecker, 3,6kw x10std.=200km Reichweite, plus was noch vom Vortag in der Batterie ist!!

    Antworten
  3. Yoyo meint

    08.04.2026 um 16:01

    Bei einer Wohnungsbaugesellschaft (Namen nenne ich nicht) kann man als Wohnungsmieter an seinem Stellplatz/seiner Garage keine Wallbox montieren lassen, auch nicht auf eigene Kosten.
    Wenn man seinen bestehenden Rechtsanspruch auf eine Wallbox geltend machen will, kommt die Kündigung der Garage mit der 30 Tage-Frist blitzschnell ins Haus.
    Die Wohnunggesellschaft ist nämlich so clever und macht einen eigenen Garagenvertrag unabhängig vom Wohnungsmietvertrag.
    Der nächste Verbrenner-Fahrer nimmt die freigewordene Garage mit Kusshand….

    Antworten
    • eBikerin meint

      09.04.2026 um 08:32

      Hört sich für mich unlogisch an. Warum sollte die WBG etwas dagegen haben, wenn der Mieter auf eigene Kosten eine WB installiert?

      Antworten

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