Rund um die Frage, ob neu errichtete private Ladepunkte ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend bidirektionales Laden unterstützen müssen, herrscht derzeit Unsicherheit in der Branche. Der Bundesverband Neue Mobilität e.V. (BNM) möchte zur Versachlichung der Debatte beitragen und über den aktuellen regulatorischen Stand aufklären.
Die entsprechende Regelung findet sich nicht direkt in der europäischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), sondern in der ergänzenden Delegierten Verordnung (EU) 2025/656. In der offiziellen deutschen Übersetzung entstehe dabei der Eindruck, dass die technische Norm EN ISO 15118-20:2022 lediglich für Ladepunkte von leichten und schweren Nutzfahrzeugen verpflichtend sei, so der BNM. „Laut einer unserem Verband vorliegenden Rückmeldung der Europäischen Kommission an einen Fragesteller aus der Branche handelt es sich hierbei jedoch um einen Übersetzungsfehler in der deutschen Fassung der Verordnung.“
„Viele Diskussionen der vergangenen Monate basieren auf missverständlichen beziehungsweise fehlerhaften Formulierungen in der deutschen Übersetzung der Delegierten Verordnung. Genau deshalb ist es wichtig, die tatsächlichen regulatorischen und technischen Zusammenhänge sauber voneinander zu trennen“, erklärt Andreas Varesi, Mitgründer und Mitglied des Verbandes sowie Leiter der eMobile Academy.
„Norm-Einhaltung garantiert kein bidirektionales Laden“
Der BNM weist zugleich darauf hin, dass die Einhaltung der EN ISO 15118-20:2022 keineswegs automatisch bedeute, dass ein Ladepunkt tatsächlich bidirektionales Laden unterstützen kann. Die Norm definiere zunächst vor allem Kommunikationsanforderungen zwischen Elektrofahrzeug und Ladeinfrastruktur.
Hinzu komme, dass die EN ISO 15118-20:2022 selbst aktuell noch Fehler enthält und voraussichtlich durch ein Amendment überarbeitet werden muss. Auch weitere technische Grundlagen befänden sich weiterhin im Wandel. So müssten für echtes bidirektionales Laden in Deutschland zusätzlich Anforderungen der VDE-AR-N 4105 erfüllt werden. Welche konkreten technischen und netzdienlichen Anforderungen sich daraus künftig ergeben, sei derzeit noch weitgehend offen.
„Außerdem ist zu beachten, dass mehrere relevante Normen und technische Anforderungen derzeit noch gar nicht final vorliegen oder harmonisiert sind. Deshalb kann aktuell niemand pauschal beantworten, welche heutigen Ladepunkte die zukünftigen Anforderungen an echtes bidirektionales Laden tatsächlich erfüllen werden“, sagt Varesi.
Zudem werde für die Umsetzung bidirektionaler Ladefunktionen voraussichtlich die neue EN 61851-1 Edition 4 relevant sein. Diese Norm ist bislang allerdings noch nicht veröffentlicht. Ob heutige Wallboxen und Ladesysteme die zukünftigen Anforderungen erfüllen können, müssen die jeweiligen Hersteller daher erst noch bewerten.
Der BNM verweist darüber hinaus auf weitere regulatorische Unklarheiten im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Steckernormen. Laut Delegierter Verordnung müssten Gleichstrom-Ladesysteme (DC) künftig die Steckernorm EN IEC 62196-3:2022 erfüllen, Wechselstrom-Ladesysteme (AC) die EN IEC 62196-2:2022. Diese Normenstände seien bislang allerdings noch nicht unter der europäischen Niederspannungsrichtlinie harmonisiert, so der Verband.
„Klarstellung zeitnah erforderlich“
Aus Sicht des BNM zeigt sich damit ein grundsätzliches Problem: Politische Zielsetzungen und regulatorische Anforderungen entwickelten sich derzeit schneller als die technische Normung und praktische Umsetzbarkeit.
„Bidirektionales Laden bietet enormes Potenzial für Netzstabilität, Eigenverbrauchsoptimierung und die Integration erneuerbarer Energien. Damit sich diese Technologie erfolgreich etablieren kann, braucht es klare, konsistente und technisch umsetzbare Vorgaben statt widersprüchlicher Interpretationen“, sagt Anja Quast, geschäftsführende Vorständin des BNM.
Die Branche benötige jetzt vor allem Planungssicherheit. Hersteller, Betreiber und Verbraucher investierten bereits heute in die Ladeinfrastruktur der kommenden Jahre. Umso wichtiger sei es, regulatorische Unsicherheiten schnellstmöglich auf europäischer Ebene zu beseitigen. Der BNM spreche sich deshalb für eine schnelle europäische Klarstellung der betroffenen Regelungen sowie für eine enge Abstimmung zwischen Politik, Normungsgremien, Netzbetreibern und Industrie aus.


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