Die Bundesregierung hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) neu aufgesetzt. Die Politik will den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranbringen. Mit dem im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes werden zentrale Elemente der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) in deutsches Recht umgesetzt. Die EPBD weitet den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Gebäuden für Wirtschaft und Handel aus und soll ihn erleichtern.
Insbesondere auf öffentlich zugänglichen Handelsparkplätzen könne Ladeinfrastruktur künftig flexibel und bedarfsgerecht bereitgestellt werden, erklärt das Bundesministerium für Verkehr (BMV). Statt einer starren Mindestzahl an langsamen Wechselstrom-Ladepunkten (AC) sei auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen (z. B. von Supermärkten und Baumärkten) nunmehr entscheidend, dass insgesamt eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur bereitsteht. Das könnten also auch weniger Ladepunkte, dafür mit einer schnelleren Lademöglichkeit sein. Man habe sich sich für diese Flexibilität eingesetzt, damit die Ladeinfrastruktur ausgebaut wird, die die höchste Nachfrage verspricht.
„Verpflichtungen zum Ausbau von Ladeinfrastruktur müssen vor allem praxistauglich und bedarfsgerecht sein. Deshalb hat sich das Bundesministerium für Verkehr bei der Umsetzung der EU-Vorgaben für eine flexible Lösung eingesetzt, die den Fokus auf die Ladeleistung legt und insbesondere Handel und Wirtschaft unnötig starre Vorgaben für eine Mindestanzahl von Ladepunkten erspart“, sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. „Mit der neuen Flexibilität schaffen wir für Nutzerinnen und Nutzer die bestmöglichen Ladebedingungen und entlasten zugleich die Wirtschaft. Mit dieser Lösung ist das schnelle Aufladen zum Beispiel während des Einkaufens problemlos möglich.“
So gilt bisher für Parkplätze bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen eine pauschale Vorgabe von einem Ladepunkt. Künftig gilt die Vorgabe von einem Ladepunkt je zehn Stellplätze – oder über die neue Flexibilisierungsoption eine Ladeleistung von 1,1 kW pro Stellplatz. Für einen bestehenden Supermarkt-Parkplatz mit 100 Stellplätzen bedeutet das: entweder zehn Normal-Ladepunkte oder Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von insgesamt 110 kW.
Weitere Details des neuen GEIG listet das Portal Electrive auf.
Das für den Gesetzentwurf zuständige Bundeswirtschaftsministerium hat die durch das BMV entwickelte Flexibilisierungsoption im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes umgesetzt. „Die Erfüllung der Vorgaben über die Ladeleistung bietet der Wirtschaft und dem Einzelhandel mehr Spielraum. Unternehmen können Ladeinfrastruktur künftig stärker an tatsächlichen Bedarfen, Standortbedingungen und Nutzungsmustern ausrichten“, heißt es. „So wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigt, ohne übermäßige Belastungen für die Wirtschaft zu schaffen. Durch eine Erfüllung über die Ladeleistung können sich die Gebäudeeigentümer auch für den Aufbau von leistungsfähigen Ladepunkten entscheiden, die den Nutzerinnen und Nutzern ein schnelles Aufladen von E-Autos ermöglichen.“
Mit der Neuregelung wird zugleich eine Maßnahme des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt. Ziel bleibt laut der Regierung, den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen sowie Elektromobilität im Alltag einfach und verlässlich nutzbar zu machen.


MK meint
Nach der Überschrift dachte ich schon, die Regierung schwankt schon wieder Richtung Verbrenner, aber das macht ja tatsächlich Sinn.
Auch wenn ich generell großer Verfechter möglichst vieler AC-Lader zum dauerhaften anschließen bin (Ziel bidirektionales Laden und Nutzen der Auto-Akkus zur Netzstabilisierung), machen bei einem Supermarkt in einem Industriegebiet/am Ortstrand mit 100 Parkplätzen 10 AC-Ladepunkte einfach keinen Sinn (höchstens für die Mitarbeiter…dann aber wohl kaum in der Anzahl). Und kein Supermarkt wird dann in der heutigen Zeit einen Ladepunkt mit exakt 110 kW installieren. Dort wird es dann mindestens eine Säule mit 2 Ladepunkten geben…und bietet Alpitronic als Marktführer die 150 kW überhaupt noch (deutlich billiger als 300 kW) an?
Jensen meint
Die richtige Mischung aus schnellem laden für die Kurzparker an den Handelsflächen und systemschonenden AC-Ladern, die auch berücksichtigt, dass der Handel -gerne gegen Gebühr- zum Parkraum über Nacht für Orte mit hohem Parkdruck in Nähe der Wohnquartiere wird, sollte das Ziele sein. Selbst mit geringen Ladeleistungen ist es so möglich, einer Vielzahl von BEV-Nutzern sicher zu versorgen und gleichzeitig die ansonsten über Nacht verwaisten, versiegelten Flächen sinnvoll zu nutzen. Warum sollte ein größerer Supermarktparkplatz nicht über 30 oder mehr AC-Lader verfügen, die max. 11 kW Ladeleistung bereitstellen. So können BEV-Nutzer ohne eigene Infrastruktur an der Wohnung die beinahe gleichen Bedingungen haben, wie Eigenheimbesitzer mit Wallbox oder roter Dose in der Garage.
Jensen meint
Die richtige Mischung aus schnellem laden für die Kurzparker an den Handelsflächen und systemschonenden AC-Ladern, die auch berücksichtigt, dass der Handel -gerne gegen Gebühr- zum Parkraum über Nacht für Orte mit hohem Parkdruck in Nähe der Wohnquartiere wird, sollte das Ziele sein. Selbst mit geringen Ladeleistungen ist es so möglich, einer Vielzahl von BEV-Nutzern sicher zu versorgen und gleichzeitig die ansonsten über Nacht verwaisten, versiegelten Flächen sinnvoll zu nutzen. Warum sollte ein größerer Supermarktparkplatz nicht über 30 oder mehr AC-Lader verfügen, die max. 11 kW Ladeleistung bereitstellen. So können BEV-Nutzer ohne eigene Infrastruktur an der Wohnung die beinahe gleichen Bedingungen haben, wie Eigenheimbesitzer mit Wallbox oder roter Dose in der Garage.
MK meint
@Jensen:
Ich bin auch der Meinung, dass eAutos in Zukunft einfach möglichst immer und überall angeschlossen sein sollten und die Möglichkeiten des bidirektionalen Ladens genutzt werden sollten. So wie die Lage jetzt ist, kann es für Einzelfälle (z.B. ein Supermarkt, der in einer ländlichen Gegend zwischen zwei Dörfern auf der grünen Wiese errichtet wird) aber durchaus Sinn machen, diese Regel zu flexibilisieren. Sonst sind es am Ende solche Vorgaben, die dafür sorgen, dass es in den Orten gar keinen Supermarkt gibt.
Wichtig ist ja: Das Gesetz schreibt die gleiche Ladeleistung vor wie es bisher auch angedacht war. Der Netzanschluss wird also darauf ausgelegt und der Betreiber kann das unter dieser Bedingung wirtschaftlichere Konzept wählen, kann aber notfalls (da der Netzanschluss ja vorhanden ist) auch später relativ leicht umschwenken.
Futureman meint
Also statt das wenigstens 10 Autos beim Einkaufen laden können, soll demnächst nur noch einer (etwas schneller) laden können?
Gut, dass die meisten E-Fahrer zu Hause laden und nicht auf öffentliche Lader angewiesen sind und es gerade eine Förderung für Ladeinfrastruktur im MFH gibt.
McGybrush meint
Also ich könnte beim einkaufen an AC bei uns laden. Aber macht keiner, wenige Hybride oder 22kW fähige Weil man in 20min gerade mal 4kWh geladen hat.
Bzw mach ich es, das ich Mittags anstecke und nach der Arbeit da auch einkaufe und dann aber 5h an der AC Säule dran war. Konnte also 5h kein anderer Nutzen.
AC Laden macht für kurze Dauer kein Sinn.
McGybrush meint
Wenn 10 eAutos Laden müssen dann ist es wurscht ob die an 10AC Dosen gleichzeitig laden dafür 5h alle belegen oder jeweils 2 immer für 20-30min. Ist Rechnerisch sogar Sinnvoller.
Wenn die DC Säule mit 2 Anschlüssen nicht ausreicht dann müssen halt 2 Säulen mit 4 Anschlüsse hin. Dann reichen aber auch die 10AC nicht aus sondern es müssen 20AC da hin.
Es geht ja immer darum wieviel Strom in kWh brauchen alle Kunden. Und da kann 1x 150kW mehr Autos abfrühstücken als 10x 11kW.