Seit dem 19. Mai sind über 103.500 Anträge für die neue Elektroauto-Kaufprämie beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingegangen. Die Behörde bestätigte diesen Stand laut Medienberichten zum 5. August. Damit hat sich die Anzahl der Anträge seit Mitte Juni, als noch rund 50.000 Anträge vorlagen, annähernd verdoppelt.
Die neue Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die Bundesregierung stellt für die Subvention von Stromern bis zum Jahr 2029 ein Budget von drei Milliarden Euro bereit. Der Fördertopf soll für etwa 800.000 E-Fahrzeuge reichen.
Der Großteil der eingegangenen Anträge, mehr als 90 Prozent, bezieht sich auf Elektroautos. Die restlichen Anträge entfallen auf förderfähige Plug-in-Hybridautos oder Elektrofahrzeuge mit kompaktem Verbrennungsmotor als Stromgenerator, sogenannte Range Extender.
Hinsichtlich der Einkommensstruktur der Antragsteller gaben bisher etwa die Hälfte der Personen ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 45.000 Euro an. Ein knappes Viertel der Haushalte weist ein Einkommen zwischen 45.000 und 60.000 Euro auf. Somit stammen etwa drei von vier Anträgen von Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro.
Seit Januar fördert der Bund Privatpersonen wieder beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens: Reine Batterie- und Brennstoffzellenautos erhalten 3000 Euro Basisprämie, Plug-in-Hybride und Range-Extender-Elektrofahrzeuge 1500 Euro. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. die Grenze steigt für bis zu zwei Kinder um jeweils 5000 Euro auf maximal 90.000 Euro. Für Plug-in-Hybride und Range Extender gelten zusätzliche Klimaschutzanforderungen.
Pro Kind kommen bis zu zweimal 500 Euro hinzu. Haushalte unter 60.000 Euro Einkommen erhalten weitere 1000 Euro, unter 45.000 Euro insgesamt 2000 Euro Einkommenszuschlag. Damit beträgt die maximale Förderung 6000 Euro für reine Stromer beziehungsweise 4500 Euro für Plug-in-Hybride und Range-Extender-Modelle. Voraussetzung für den Anspruch ist eine Fahrzeugzulassung seit dem 1. Januar dieses Jahres.

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