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Tesla untersagt „kommerzielle“ Supercharger-Nutzung

18.12.2017 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 22 Kommentare

Tesla-Supercharger-kommerzielle-Nutzung

Bild: euthman / CC BY 2.0

Tesla hat seinen Geschäftsbedingungen eine neue Fair-Use-Klausel hinzugefügt, die das Laden an den unternehmenseigenen Supercharger-Stationen zu „kommerziellen Zwecken oder Unternehmungen“ sowie „öffentlichen oder staatlichen Zwecken“ untersagt. Mit der Maßnahme wollen die Kalifornier ihr weltweit verfügbares Schnelllade-Netz entlasten.

Käufern eines neuen oder gebrauchten Tesla ist die Nutzung von Supercharger-Ladern mit Stichtag zum 15.12.2017 untersagt, wenn das Fahrzeug „als Taxi, für vermittelte Mitfahrgelegenheiten (über UBER, Lyft oder ähnliche Dienstleister), zum Zwecke des kommerziellen Transports oder der kommerziellen Belieferung, für öffentliche oder staatliche Zwecke, oder für sonstige kommerzielle Zwecke oder Unternehmungen“ genutzt wird.

Bestehende und neue Kunden von Tesla, die ihre Elektroautos exklusiv privat nutzen, profitieren weiter von einem im Fahrzeugkauf inbegriffenen Strom-Kontingent in Höhe von 400 Kilowattstunden – für eine darüber hinausgehende Nutzung werden seit diesem Jahr erstmals Gebühren fällig. Bei früheren Tesla-Käufen war auf Lebenszeit kostenloses und unlimitiertes „Tanken“ an Superchargern inbegriffen.

Wer sich nicht an die neue Regelung für die kommerzielle Nutzung von Tesla-Ladern hält, muss mit einer Deaktivierung der Supercharger-Ladefunktionalität rechnen – auf der Unternehmens-Webseite heißt es dazu: „Sofern Sie Ihr Fahrzeug entgegen dieser Supercharger Fair Use Policy laden sollten, behalten wir uns vor, Sie zur Anpassung Ihres Nutzungsverhaltens aufzufordern. Zudem sind wir berechtigt, Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der Supercharger im Sinne ihrer Zwecksetzung vorzunehmen. Diese können insbesondere beinhalten, dass die Fähigkeit Ihres Fahrzeuges, an Superchargern laden zu können, eingeschränkt oder gesperrt wird.“

Teslas Supercharger-Ladenetz gilt als entscheidender Faktor für den bisherigen Erfolg des Elektroauto-Pioniers, zuletzt beschwerten sich jedoch immer mehr Kunden über überfüllte Standorte. Nach dem Start des Volumen-Stromers Model 3 erhalten demnächst Hunderttausende weitere Tesla Zugang zu dem Service, der US-Hersteller hat daher in diesem Jahr mehrere Maßnahmen ergriffen: Neben einem limitierten Strombezug gelten seit 2017 Parkgebühren an Superchargern. Anders als bei den großen Premiumautos Model S und Model X ist beim kompakten Model 3 zudem kein Stromguthaben im Preis enthalten. Weitere Entlastung soll ein umfangreicher Ausbau der Lademöglichkeiten bringen.

Kommerzielle Nutzer seiner Elektroautos ruft Tesla dazu auf, sich mit den örtlichen Händlern des Unternehmens über die Installation eigener Ladestationen zu beraten. In Zukunft könnten zudem einzelne Supercharger-Standorte von dem Verbot einer kommerziellen Nutzung ausgenommen werden, „um zum Beispiel bestimmten örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden“.

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Via: Tesla
Tags: Tesla Model 3, Tesla Model S, Tesla Model X, Tesla SuperchargerUnternehmen: Tesla
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Paul meint

    22.12.2017 um 17:33

    Da man auf 100 km nur noch etwa 3 Euro bezahlt, liegt doch der Vorteil dieser Technik auf der Hand neben den geringeren Wartungskosten einer geschlosseren verschleissarmeren Technik. Wenn dann der Engpass der Lademöglichkeiten bei dem grössten Anteil Lebenszeit eines Fahrzeugs, der Stillstandszeit, beseitigt ist, z.B. Garagenlademöglichkeiten, Strassenlaternen-Lademöglichkeiten, Arbeitsplatzparklademöglichkeiten, für Reisende kostenlose Hotel-Lademöglichkeiten, auf öffentlichen Parkplätzen etc. dann dürfte der Schalter in den Köpfen der Neukäufer umgestellt werden.

  2. Nic Megert meint

    22.12.2017 um 00:54

    Ca.68% aller in der Schweiz zugelassenen Model S und X sind auf eine Firma eingelöst! Wenn diese vielen Teslas zukünftig ersetzt werden, kann ich mir nicht vorstellen, das all diese Geschäftsleute wieder einen Tesla kaufen werden. Denn die Regelung sagt klar aus, das gewerbliche Fahrzeuge keine Supercharger benützen dürfen. Also auch nicht gegen Bezahlung!
    Ein Tesla ohne Supercharger ist somit nutzlos. Die Supercharger sind das A und O vom gesamten Konzept.
    Tesla macht hier den ultimativen Fehlgriff ins Klo.

    • Gabor Reiter meint

      23.12.2017 um 12:21

      Gilt für Kommerzielle, nicht Gewerbliche. Also die Regelung gilt für Taxis, Carsharer usw.
      Als Geschäftskunde, der zum Kunden fährt, kann man selbstverständlich weiter die SCs nutzen. Tesla weiß, dass ca. 80% von Geschäftskunden genutzt werden, also warum sollten sie die Hand, die sie füttert abschneiden. Ist doch logisch.
      Das Problem ist, dass der Ausdruck „kommerziell“ irreführend ist und in D natürlich in allen anderen Medien das gerne als Fake-News weitergegeben wird, um Bashing gegenüber Tesla zu betreiben.

  3. Dr.M. meint

    19.12.2017 um 11:53

    Nachdem ich mich jetzt schon mehrfach über Tesla – Taxen aus einer nahegelegenen Großstadt am Supercharger auf meinem Wochenend-Pendelweg geärgert habe, die weder gleich nach Abschluss des Ladevorgangs noch auf eine freundliche Bitte hin den Supercharger mit nur vier Stalls nicht freigegeben haben, kann ich den Schritt von Tesla wirklich gut verstehen. Die Strafgebühren waren den Fahrern wohl völlig wurscht.
    Es ist für Tesla halt eine Abwägung: Was ärgert Neukunden ab 15.12.2017 mehr: Mögliche Einschränkungen beim Laden einzelner Fahrzeuge oder ewig durch lokale Geschäftsfahrzeuge blockierte Supercharger? Gerade die Taxen könnten meiner Meinung nach auch in der Stadt laden und müssen nicht extra an die Autobahn fahren – aber dort ist es halt umsonst.
    Ich glaube, es geht Tesla klar um Abschreckung, ich denke, daß das mit einer Sperre wirklich nur im Extremfall durchgezogen werden wird.
    Mir stellte sich unabhängig angesichts der sehr dehnbaren Regelungen nur die Frage: Was bitte ist denn jetzt alles gewerbsmäßge Nutzung? Zulassung auf eine Firma? Muß das dann eine juristische Person sein? Oder geht das nach tatsächlicher Nutzung des Fahrzeugs? Wer kontrolliert das? Was ist mit Mitfahrgelegenheiten aus la Blablacar? Und: Was macht eigentlich Björn Nyland mit seinen Nimber-Tasks in Zukunft ???? ?

  4. Skodafahrer meint

    18.12.2017 um 10:55

    Wenn ein Firmen-Tesla keinen Strom mehr im Preis included hat, dann ist es leichter Kaufpreis-Rabatte für Firmenkunden zu begründen.

  5. Hugo Iblitz meint

    18.12.2017 um 10:49

    Frage:

    Wie verhält es sich mit dem Lebenslagen gratis tanken bei Tesla.

    Also gilt das lebenslang auf mein Leben oder das des Autos?
    Also wenn ich mir vor 5 Jahren ein MS gekauft habe, ihn jetzt verkaufe weil ich auf ein M3 oder einen komplett neuen MX umsteige, kann ich dann weiterhin kostenlos tanken?

    Oder bleibt es auf das Leben des Autos beschränkt. Also wenn ich mir ein gebrauchtes MS kaufe, dass 5 jkahre alt ist, kann dies dann von mir immer noch kostenlos getankt werden oder muss ich dafür zahlen?

    • Redaktion meint

      18.12.2017 um 10:54

      Das hängt sowohl von der Kunden- und Fahrzeughistorie wie auch dem Kaufdatum ab – die letzte Info dazu gab es im Juni:

      https://ecomento.de/2017/06/19/tesla-kauf-neuer-stichtag-fuer-kostenlose-supercharger-flatrate-fuer-bestehende-kunden/

      VG
      TL | ecomento.de

    • Fritz! meint

      18.12.2017 um 12:07

      Bei einem 5 Jahre alten Model S ist das Gratis-Laden ans Auto gebunden, Sie verkaufen es mit dem Auto weiter. Sie werden somit, egal wieviele Model S oder X Sie haben/hatten NIE mit einem Model 3 gratis laden können, das kostet immer Geld am Supercharger. Wurde aber auch nie (bezüglich Model 3) anders kommuniziert.

    • McGybrush meint

      18.12.2017 um 12:43

      Wenn Du ein S/X Kunde der ersten Stunde bis und das Chargen auch ohne Referal Link frei haus bekommen hast dann hat zum einen das Auto lebenslang gratis SuperCharger nutzung UND Du solange Du ein neues S oder X Model kaufst.

      Wer über ein Referal Link die Supercharger Nutzung erhalten konnte der hat nur für dieses Auto die nutzung kostenlos.

      In allen Fällen aber nur für S/X aber nicht 3.

  6. Marco meint

    18.12.2017 um 10:41

    Die Frage ist ja auch, dürfen dann SC gar nicht mehr verwendet werden, oder geht es gegen Bezahlung? Das konnte ich hier im Artikel nicht so richtig raus lesen.

    • Redaktion meint

      18.12.2017 um 10:47

      In den Nutzungsbedingungen ist generell vom Laden die Rede – es geht also primär um die Auslastung, nicht die anfallenden Stromkosten.

      VG
      TL | ecomento.de

  7. Lewellyn meint

    18.12.2017 um 10:30

    Die kommerzielle Nutzung lässt sich doch anhand des Ladeprofils herauslesen.

    Finde ich gut. Bei der demnächst aufkommenden Flut an Model 3 wären die SUC auch überfordert, wenn jede Vertreterflotte auf Tesla umstellt, um seine Angestellten günstig durch Europa zu schicken.

    Die Nutzung als Firmenwagen ist ja nicht ausgeschlossen, ebenso das Laden am SUC, wenn man damit in den Urlaub fährt. Aber eben nicht täglich im Vertretereinsatz.

    • McGybrush meint

      18.12.2017 um 12:44

      Beim Model 3 muss jeder zahlen.

    • Gabor Reiter meint

      23.12.2017 um 12:30

      Tesla weiß ganz genau, wem welches Auto gehört. Es ist gar kein Problem, das Ladeverhalten eines Teslas mit dem Zweck zu kombinieren.
      Wenn nun ein Taxiunternehmen, seine Tesla-Fahrzeige jeden Tag mehrfach am selben SC lädt, ist es offensichtlich dass es kommerziell!! genutzt wird und kann gesperrt werden. Genau So meint das auch Tesla mit dem Begriff „Fair Use“.
      Natürlich sind nicht die Geschäftskunden betroffen, die zu ihren Kunden fahren, denn das wäre ja 80% aller Tesla Kunden und es würde ein jähes Ende für diese Beziehung bedeuten. Auch wenn hier und da gerne anders behauptet wird und von den deutschen Medien wieder mal ein wenig Fake-News verbreitet wird.

  8. Daniel meint

    18.12.2017 um 10:19

    Das dürfte für Tesla-Taxis das Aus bedeuten.
    Dann dürften wohl die ganzen Firmenfahrzeuge nicht mehr an Superchargern laden. Ich nehme mal an, dass diese Personen sich genau wegen dieser Lademöglichkeit für Tesla entschieden haben.
    Aber wie soll man überprüfen, ob jemand geschäftlich oder privat unterwegs ist?

    • Fritz! meint

      18.12.2017 um 12:10

      Also da würde ich Ihnen aber ziemlich stark widersprechen. Ich bin mir sehr sicher, daß es bei keinem Firmenkunden das einzige Argument war sich einen Tesla zu kaufen, weil der gratis laden kann. Wer so bescheuert ist …

      Es war sicherlich ein Argument von vielen, was für den Tesla sprach/spricht, mehr aber auch nicht.

  9. Fritz! meint

    18.12.2017 um 09:37

    Da bin ich mal auf die Ausgestaltung gespannt. Im Prinzip richtig, aber z.B. der Geschäftsführer, der ein Model S fährt, wird sicherlich einen Großteil seiner Fahrten beruflich machen (und somit kommerziell). Darf der dann noch laden? Oder nur gegen Bezahlung?

    Ich bin gespannt…

    • JoSa meint

      18.12.2017 um 10:39

      Wenn er sein Privatfahrzeug für die Dienstfahrt benutzt, warum nicht ;-)

      • Marco meint

        18.12.2017 um 10:44

        So wie es im Artikel steht, geht es nicht darum, ob das Fahrzeug jemandem privat gehört, sondern ob die konkrete Verwendung kommerziell ist oder nicht. So verstehe ich das jedenfalls.

  10. Stromdieb meint

    18.12.2017 um 09:29

    Richtig so!

    Ein „Geschäftsmodell“ welches auf kostenlosem Strom von Tesla basiert ist in Wirklichkeit keines.

    • Kerkhoff meint

      18.12.2017 um 12:50

      Supercharger kostenlos ?

      Ich bin immer davon ausgegangen, das man beim Kauf eines teuren Teslas den Strom schon mal vorausbezahlt hat. Der eine Kunde braucht mehr, der andere weniger. Von kostenlos kann somit keine Rede sein. Man hätte von Vielfahrern und gewerblichen Käufern einfach von Anfang an mehr kassieren müssen.

      • Franky meint

        18.12.2017 um 18:07

        Es geht Tesla hier vorwiegend nicht um die Kosten des Stroms, sondern um die Auslastung der vorhandenen Charger, im Bezug auf die künftige massive Anzahl der Tesla Fahrzeuge durch den M3-Hochlauf.

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