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ADAC bemängelt „Schilder-Wirrwarr“ an öffentlichen Ladestationen

27.01.2022 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 7 Kommentare

Elektroauto-Ladestation-1

Bild: Innogy

Laut einer Umfrage des ADAC in den 16 Landeshauptstädten ist die Beschilderung für öffentliche Elektroauto-Ladestationen für die Verkehrsteilnehmer teilweise unklar und missverständlich. Nicht immer gehe eindeutig hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf. Übereinstimmung gab es bei der Auswertung lediglich darin, dass in keiner Stadt Gebühren für das Parken an der Ladesäule verlangt wurden.

Untersucht wurden unter anderem die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen. Das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art ließen nur fünf der 16 Städte zu. In den restlichen elf Städten durfte man nur mit E-Kennzeichen (Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“) parken. In Erfurt und Schwerin durften laut Behörden sogar Verbrenner an einigen Ladestationen zumindest nachts parken – in Erfurt zwischen 21 und 9 Uhr und in Schwerin zwischen 20 und 8 Uhr.

Parken, ohne dabei das E-Fahrzeug gleichzeitig zu laden, war in fünf von 16 Städten verboten. In den restlichen Städten gab es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen. Das Parken während des Ladevorgangs war an Normalladestationen in 14 Städten zeitlich eingeschränkt, in Düsseldorf und Stuttgart nicht.

Für Schnellladesäulen gelten mitunter andere Regeln: Zum Beispiel in Hamburg, wo E-Autos an Schnellladern – egal ob mit oder ohne Laden – eine Stunde abgestellt werden durften, an Normalladestationen zwei Stunden. In München durfte an Normalladestationen tagsüber von 8 Uhr bis 20 Uhr maximal vier Stunden und nachts ohne zeitliches Limit geparkt werden, an Schnellladern durchgängig maximal während des Ladens eine Stunde.

Die zusätzliche Beschilderung zum blauen P-Schild sei nicht immer zielführend, so der ADAC. Beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ dürften nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssten aber nicht zwangsläufig auch laden. Bei sogenannten verbalen Zusatzzeichen wie etwa „Während des Ladevorgangs“ bleibe wiederum offen, was als Ladevorgang verstanden wird und ob dabei stets Strom fließen muss. Fraglich sei, was gilt, wenn die Batterie vollgeladen ist, der Parkvorgang aber noch anhält.

„Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen sollten diese Regelungen unmissverständlich formuliert und die Ausschilderung klar verständlich sein, um von allen Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert zu werden“, fordert der ADAC. Der Ladezeitraum sollte dabei begrenzt und das Laden für alle E-Autos, auch für jene ohne E-Kennzeichen, erlaubt sein.

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Via: ADAC
Tags: LadestationenUnternehmen: ADAC
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Matthes meint

    27.01.2022 um 20:31

    Warum macht die Ecomento Redaktion bei Nachrichten mit negativem Grundton eigentlich grundsätzlich immer einen BMW ins Thumbnail? Was ist das für eine komische Agenda?

    • Ernesto 2 meint

      28.01.2022 um 08:34

      Kann ich voll verstehen , wenn die Niere größer wird als das Ersatzrad ist das kein Wunder….

  2. Priusfahrer meint

    27.01.2022 um 14:56

    In der Nähe meines Arbeitsplatzes stehen Ladesäulen, die wie Parkautomaten aussehen.
    Haben auch keine Beschilderung. Der einzige Unterschied sind Rammschutzbügel davor
    und dahinter. Erst mit Hilfe einer App am Smartphone kann man dann solche Ladesäuken als
    solche identifizieren. Dafür kenne ich eine Ladesäulenbeschilderung an einer Schule, mit der Abbildung eines ladenden E-Fzgs. ohne zugehörige Ladesäule. Dieser Ladeparkplatz
    wird aber trotzdem immer freigehalten.

  3. Petzi meint

    27.01.2022 um 14:41

    In Düsseldorf am Hbf darf man beim Laden zu den Ladekosten noch saftige Parkgebühren zahlen. Ich hatte dort nicht geladen, um Parkgebühren zu sparen, sondern weil ich laden musste und es in akzeptabler Entfernung keine Alternative gab.

  4. Tom meint

    27.01.2022 um 14:00

    Danke, dass das ewige Problem mit der korrekten Beschilderung mal wieder diskutiert wird. Immerhin haben sich einige Kommunen in den letzten Jahren wirklich Mühe gegeben zumindest eine rechtlich einwandfreie Beschilderung anzubringen (wenn auch trotzdem so nicht immer sinnvoll).

    „Beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ dürften nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssten aber nicht zwangsläufig auch laden.“
    DAS ist sicher ein weit verbreitetes Problem! Bestes Beispiel: STADT NÜRNBERG. Die Stellplätze um die (teuren) Säulen des Ladeverbund+ werden regelmäßig als kostenlose Parkplätze von PHEV & BEV genutzt – natürlich ohne zu laden. Wer laden muss/will hat Pech. Und der Betreiber (N-Ergie natürlich auch, weil er keinen Strom verkaufen kann. Da fragt man sich warum?

  5. McGybrush meint

    27.01.2022 um 12:14

    In Schwerin am Strand muss man auch Parkgebühren zahlen. Das kostenlose parken ist dort nicht einheitlich geregelt. Aber es ist sehr günstig.

    Die Schilder sind Echt ne Katastrophe. Ich musste an meiner Homie Säule 2 Behörden anschreiben um zu erfahren was nu erlaubt ist. 2 verschiedene Antworten wovon eine Ihre Antwort korrigiert hatte nachdem ich Ihr die Antwort von der jeweils anderen Behörde geschildert hatte.

    • EdgarW meint

      27.01.2022 um 12:22

      @McGybrush gültige Antworten müsstest Du hier finden können:
      http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

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