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Elektroauto-Leasing: Aktuelle Angebote & Vergleich

Knöllchen für Falschparker an Elektroauto-Ladesäulen rechtens

01.07.2014 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 1 Kommentar

Elektroautos-laden-parkverbot

Bild: TU Berlin/Pressestelle/Dahl

Jeder Elektroautofahrer kennt die Situation: Er kann seinen Stromer nicht laden, weil ein Verbrenner-Fahrer mit seinem Fahrzeug eine Ladesäule zuparkt. Das Oberlandesgericht Hamm schaffte nun Klarheit, wie mit Falschparkern an Elektroauto-Ladesäulen umgegangen werden darf. Wer als Falschparker mit seinem Wagen eine Ladestation versperrt, muss in Zukunft mit einem „Knöllchen“ rechnen.

Ein Autofahrer aus Essen hatte Anfang 2013 mit seinem Verbrenner eine Ladestation zugeparkt, die durch ein Schild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ eindeutig gekennzeichnet war. In der Straßenverkehrsordnung allerdings ist dieses Schild gar nicht vorgesehen. Der Fahrer weigerte sich deshalb, die zehn Euro Geldbuße für vorsätzliches Falschparken zu zahlen. Schließlich habe es keine Rechtsgrundlage für die einschränkende Beschilderung gegeben. Das fand auch das Amtsgericht Essen und gab dem 35-Jährigen zunächst Recht.

Doch die Hammer Richter hoben das Urteil nun rechtskräftig auf. Im Gegensatz zu ihren Essener Kollegen sahen sie kein Problem in der fehlenden Rechtsgrundlage. Die Beschilderung sei ein „Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung“ und deshalb wirksam, so die Begründung (hier im Wortlaut). Nichtig könne ein Verwaltungsakt nur in zwei Fällen sein: Wenn die handelnde Behörde offensichtlich nicht zuständig sei. Oder wenn etwas offensichtlich Unmögliches angeordnet würde.

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Via: Autozeitung
Tags: Elektroautoparkplatz, Parken, RechtAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Elektroautor meint

    01.07.2014 um 11:38

    Das ist gut so, dass das Urteil dann gegen den Falschparker mit Verbrenner ausgeteilt wurde.

    Ich habe auch schon sehr schlechte Erfahrungen mit zugeparkten Ladesäulen gemacht. Besonders unangenehm war ein BMW X6-Fahrer aus Liechtenstein, der mich dann auch noch blöd angeredet hat und so was von oben herab behandelt hat, dass es eine echte Frechheit war.
    Siehe: http://www.elektroautor.com/benzinautos-ladestationen/

    Dieser Parkplatz in Salzburg wird fast ständig zugeparkt. Das zweite Mal habe ich einfach die Polizei gerufen und es wurde gleich ein Strafzettel ausgestellt. Was die Verbrenner-Fraktion nicht ganz checkt, dass wenn es blöd hergeht, durch eine zugeparkte Ladesäule ein Elektroauto-Fahrer unter Umständen nicht mehr weiter fahren kann.

    Möchte mal sehen, wie umgekehrt die reagieren würden, wenn wir uns bei Tankstellen vor ihre Zapfsäule hinparken.

    Ein Freund von mir ist Jurist. Der hat mir gesagt, es geht nicht nur um Falsch-Parken. Es gäbe ein Recht auf Energie-Versorgung. Dieses Grundrecht würde damit gegenüber dem Elektroauto-Fahrer auch noch ignoriert werden.

    Gruß,
    Volker

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