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Führerschein: Ausnahmeregelung für Elektro-Kleintransporter

05.01.2015 in Politik, Transport von Thomas Langenbucher

Elektro-Transporter-Fuehrerschein

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen. Danach ist es möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen mit einem Pkw-Führerschein zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor.

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, sagt dazu: „Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen.“

Die Ausnahme-Verordnung ist am 31.12.2014 in Kraft getreten.

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Via: BMVI
Tags: Elektro-Transporter, FührerscheinAntrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

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