Das erklärte Ziel der Bundesregierung, bis 2020 mindestens eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen zu haben, ist noch in weiter Ferne. Bundeskanzlerin Angela Merkel soll das Thema Elektromobilität daher jetzt „zur Chefsache“ gemacht haben. Mittlerweile gibt es wöchentlich neue Meldungen, Meinungen und Gerüchte bezüglich dem aktuellen Stand der Diskussionen zwischen den beteiligten Ministerien. Die Stuttgarter Zeitung berichtet nun, dass ein zweites Fördergesetz in Arbeit ist.
Aus Regierungskreisen sei zu vernehmen, dass mit „einer Reihe von Maßnahmen im Steuer-, Bau- und Verkehrsrecht“ Elektroautos attraktiver für deutsche Autofahrer gemacht werden sollen. „Wir brauchen ein zweites E-Mobilitätsgesetz, weil es noch in vielen Bereichen Regelungsbedarf gibt“, sagte der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger der Zeitung zufolge.
Weiterhin unklar sei allerdings, in welcher Form es eine staatliche Förderung von Elektroautos geben wird. Während sich CSU und SPD für eine direkte Kaufprämie einsetzen, sei der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder strikt gegen eine solche Maßnahme. Einigkeit herrsche derweil einzig darüber, dass „kleinere Verbesserungen notwendig“ sind, um den Absatz von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb anzukurbeln.
Bereits im letzten Jahr trat das erste Gesetz zur Förderung der Elektromobilität in Kraft. Seitdem können Städte und Gemeinden Fahrern von Elektroautos kostenlose Parkplätze zur Verfügung stellen und Busspuren öffnen oder die Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Bereiche lockern. Von diesen ersten Initiativen ging zwar kein echter Schub für den Elektroauto-Markt aus, die entstehenden Mehrkosten waren bislang aber gering. Bei dem zweiten Gesetz wolle die Bundesregierung nun jedoch „Geld in die Hand“ nehmen, so die Stuttgarter Zeitung.
Mögliche Inhalte des neuen Fördergesetzes seien Ausnahmeregelungen für Berufspendler, die es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten kostenlos Strom zur Verfügung zu stellen. Dieser Service soll zukünftig vom Finanzamt nicht mehr als geldwerter Vorteil eingestuft werden. Zudem prüfe die Bundesregierung, ob elektrische Pkw „bei der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer besonders berücksichtigt werden können“.
Die Stuttgarter Zeitung berichtet weiter, dass auch „Erleichterungen im Bau-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ gefördert werden sollen. Dazu könnte es in Zukunft Privilegien zur Installation privater Ladepunkte geben, damit private Netzanschlüsse nicht mehr der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft bedürfen. Außerdem werde diskutiert, ob bei Neubauten elektrische Anschlüsse für Elektrofahrzeuge generell vorgeschrieben werden.
Hinsichtlich der Einführung eines staatlichen Zuschusses in Höhe von 5000 Euro für private und 3000 Euro für gewerbliche Elektroauto-Käufer steigt der Druck auf Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) immer mehr. Schäuble gilt als härtester Gegner einer direkten Kaufprämie und argumentiert, dass weder das Geld noch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine solche Maßnahme vorhanden seien. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich dagegen kürzlich laut der Stuttgarter Zeitung bei einem Auftritt nach der internationalen Handwerksmesse in München offen für eine Kaufprämie.
Weiterhin Einigkeit bestehe bei dem Vorhaben, die Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Deutschland auszubauen. Auch sollen mehr Stromer in den Fuhrparks der öffentlichen Hand eingesetzt und die Forschung und Entwicklung der Batterietechnik gefördert werden. Mit einer Entscheidung über ein Konzept zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland ist nach neuesten Berichten nicht vor April zu rechnen.
Amperist meint
Das erste EMOG ist völlig wirkungslos verpufft, wie es bei heißer Luft üblich ist.
Es kann nur besser werden…