Das Bundeskabinett hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen. Damit zählt Deutschland zu den ersten EU-Mitgliedstaaten, die den Prozess zur Ratifikation formell gestartet haben.
„Viele dachten, das Paris-Abkommen tritt erst im Jahr 2020 in Kraft. Aber es wird viel schneller gehen“, so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einer aktuellen Mitteilung. „Weltweit spürt man, dass viele Staaten das Paris-Abkommen am liebsten in Rekordzeit ratifizieren und in Kraft setzen wollen. In Deutschland ist es unser Ziel, schon zur nächsten Klimakonferenz in Marrakesch das Ratifikationsgesetz beschlossen zu haben“. Es sei „noch offen, ob alle EU-Staaten das schaffen“, aber Deutschland setze „damit trotzdem ein klares Signal, dass die Umsetzung und Ratifikation im Gange ist.“
Am 22. April 2016 hatten 175 Parteien (darunter auch die EU und ihre Mitgliedstaaten) das Übereinkommen von Paris im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in New York unterzeichnet. Noch nie zuvor hatten so viele Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag gleich am ersten Tag seiner Auslegung unterzeichnet. Mittlerweile ist die Zahl der Unterzeichner auf 178 gestiegen. Der nächste formale Schritt nach der Unterzeichnung ist die Ratifikation. Wenn mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, tritt das Abkommen in Kraft. Aktuell haben 18 der 178 Unterzeichner ihre Ratifikationsinstrumente hinterlegt.
Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Es hat zum Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad, wenn möglich auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu wollen die Staaten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden.
Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause Bundestag und Bundesrat vorliegen. Den letzten Schritt der Ratifikation, die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, will Deutschland gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst durchführen. Dies entspricht der üblichen Praxis bei sogenannten „gemischten Abkommen“, die Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betreffen. Die EU wird das Paris-Abkommen auch gemeinsam umsetzen. Als Beitrag dazu will die EU ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.
POWER TO CHANGLER meint
….da kollabiert die Finanzkraft vom Großkapital der Energiewirtschaft und ggf. das ein oder anderem Industrieunternehmen das sich bis heute mit Kohlestrom only versorgen lässt und eine Erneuerbare Eigenversorgungsquote von <1% hat.
…fasst vergessen natürlich kollabieren auch die Institute wie RWTH, Fraunhofer, Helmholz und v.a. die sich von diesen Wirtschaftsunternehmen einen Auftrag nach dem anderen geben lassen um "wissenschaftlich" festzustellen, dass alles ohne Kohle, Öl und Gas alles kollabiert.
Die Wirtschaftswochen darf dann endlich den Abschlussbericht ihres eigenen Unterganges aufgrund der fehlenden Anzeigen- und Kongresskunden aus der fossilen Energiewirtschaft verfassen.
Dann endlich hat sie erstmals einen guten energiepolitischen Schritt getan.
Horst meint
Die Bundesregierung hat beschlossen….
Warum juckt es mich immer, bei solchen Zeilen???
JoSa meint
Ich hab da was gefunden, wenn das schnell durchgesetzt wird, kollabiert die Energieversorgung. ;)
http://www.wiwo.de/technologie/green/biz/divestment-berlin-bald-kohlefrei/13838352.html
Starkstrompilot meint
So so, wollen sie das? Bisher sieht man in der Gesetzgebung der Bundessregierung eher das Gegenteil. Aber schwätzen kann man ja viel und bis Mitte des Jahrhunderts (lächerlich) ist ja auch noch so viel Zeit.
Jemandem, der in bananenrepubikartiger Weise unsere Autoindustrie hofiert und unterstützt und immer noch diese Kohlestromwirtschaft subventioniert, ist sowieso nicht zu trauen.