Beim dem tödlichen Unfall mit einem Tesla Models S mit eingeschaltetem Autopilot sei das Fahrzeug schneller gefahren als erlaubt. Das Elektroauto war demnach mit einer Geschwindigkeit von knapp 119 Kilometern pro Stunde (74 Meilen pro Stunde) unterwegs, teilte die Ermittlungsbehörde NTSB in einem ersten vorläufigen Bericht und nach Auswertung der Fahrzeugdaten mit. Erlaubt waren auf dem Abschnitt rund 105 Kilometer (65 Meilen) pro Stunde.
Die Behörde betonte, dass die genaue Unfallursache noch nicht bestimmt sei. Der Autopilot hat Tesla zufolge wohl deshalb keine Notbremsung eingeleitet, da der Fahrassistent den Anhänger des Lastwagens für ein hoch hängendes Straßenschild gehalten habe. „Alle Aspekte des Unfalls sind weiter Gegenstand der Untersuchung“, heißt es in der NTSB-Erklärung. Fotos in dem Bericht zeigen, dass die Kreuzung, an der das Unglück geschah, sehr gut einzusehen ist. Warum der Fahrer nicht reagierte, um den Crash mit dem LKW zu verhindern, dürfte nun die spannendste aller Fragen sein.
Scholle meint
Ich möchte mal unterstellen, dass sich eine Autopilotsoftware strikt an die
Geschwindigkeitsbegrenzungen hält.Wodurch sich die überhöhte Geschwindigkeit
einzig dadurch erklären läßt, dass der Fahrer selbst aufs Gaspedal getreten und
damit den Computer >überstimmt< hat. Kommt die Frage, wieso der Autopilot nicht gebremst hat. Es gibt bekanntlich kritische Situationen, denen man besser mit einem Tritt aufs Gas entkommt, statt zu bremsen. Die Software konnte also gar nicht Bremsen, weil sie durch den Tritt aufs Gas überstimmt war, der Fahrer hat das letzte Wort. (vermute ich mal, so würde ich es Programmieren)
Wenn meine Vermutung halbwegs stimmt, liegt die Schuld allein beim Fahrer
(eventuell, wie oben erwähnt zum Teil beim LKW-Fahrer) aber den
Autopiloten sehe ich so als Unschuldig.
Dr.M meint
Nein, der Autopilot erkennt zwar Verkehrsschilder und zeigt die erkannte Geschwindigkeit im Display an, setzt das aber nicht um. Man kann also so den Tempomaten einstellen wie man will, egal ob erlaubt oder nicht. Rote Ampeln erkennt die Software gar nicht.
Nur wenn ein erkanntes Fahrzeug ( im Display blau eingefärbt) vor dem Tesla langsamer fährt, dann bremst die Autopilot – Software ab.
Kann alles noch kommen, aber ich denke mal, dass es da noch viel mehr Sensoren und Kameras und vor allem mehr Rechenleistung braucht.
orinoco meint
Für eine abschließende Bewertung ist es mMn immer noch zu früh. Klar rein rechtlich stellt die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit einen Regelverstoß dar, was sicher nicht zugunsten des Unfallopfers als Autofahrer spricht. Allerdings ist mir das als Unfallursache und Schuldzuweisung noch zu dünn. Ich hatte gerade kürzlich selbst eine ähnliche Verkehrssituation eines die Fahrbahn kreuzenden Sattelschleppers. Dieser hat die Fahrbahn trotz Anfahren aus dem Stand so schnell vor mir gequert, dass ich selbst mit stark überhöhter Geschwindigkeit größte Schwierigkeiten gehabt hätte das „Kunststück“ zu vollbringen unter dem Auflieger drunter hindurch zu fahren, ein wie in meinem Fall normales Vorfahrtachtenverhalten des LKW-Fahrer vorausgesetzt. Der am Unfall beteiligte LKW-Fahrer ist daher mMn auch noch nicht aus dem Schneider, denn auch eine überhöhte Geschwindkeit des Tesla gibt ihm nicht das Recht eine Gefahrensituation zu provozieren. Mit Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer muss gerechnet werden und entsprechend umsichtig muss das eigene Verhalten sein. Der LKW-Fahrer hätte daher die Verkehrsituation überblicken müssen und
1. wissen was die zulässige Geschwindigkeit des Gegenverkehrs ist
2. das Fahrverhalten seines Gefährtes kennen und beherrschen
3. sich vor Kreuzen der Fahrbahn vergewissern, dass diese frei ist oder die Geschwindigkeit von Gegenverkehr richtig einschätzen und
4. unter Berücksichtigung von 1. 2. und 3. erkennen ob das Kreuzen der Fahrbahn mit einem Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr möglich ist oder nicht. Im Zweifelsfall hätte er stehen bleiben müssen.
Ja, ist schon eine ziemlich komplexe Sache, was wohl die meisten von uns so aus der Lamäng machen.
Ich glaub deswegen auch nicht, dass es die eine Unfallursache geben wird. Eine unglückliche Verkettung ungünstiger Umstände und menschlichem Fehlverhalten halte ich für wahrscheinlicher.
McGybrush meint
Glaube das der Unfall bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 105km/h wo dann 119km/h gefahren wurde dennoch hätte verhindert werden können oder zumindest reagiert werden können. Es hätte nur das Auto rechtzeitig reagieren sollen/dürfen oder der Fahrer rechtzeitig reagieren müssen.
kritGeist meint
Mein Beileid für den Fahrer & die Familie, dennoch gilt, Leichtsinn & fehlende Voraussicht wird v.a. im Autoverkehr schnell bestraft! Das gilt für jedes Fahrzeug, egal ob E oder Diesel/Benzin-Schleuder, Zweirad. Man muß sich nur anschauen, wie auf Autobahnen geheizt wird, trotz Baustellen & Beschränkungen. Da werden auch die besten (autonomen) Assistenzsysteme nicht helfen. Deswegen bin ich der Meinung, dass der Trend zu autonomen Fahren deutlich zu früh kommt, besser wäre zuerst das (sparsame, entspannte) Bewußtsein mit modernen E-Autos zu trainieren.
Marco meint
Da sieht man endlich mal ein Bild vom LKW. Wie ich schon schrieb: Der Aufprall war eher am hinteren Ende. Wenn der Tesla auch noch zu schnell war (wieso ist das bei aktiviertem Autopilot eigentlich möglich?), dann kann man wirklich nicht von einer „genommenen Vorfahrt“ des LKW-Fahrers mehr reden, würde ich meinen.
Aber sicherlich wird das noch genau von Sachverständigen untersucht werden.
Klar kann man sagen, der Fahrer ist selbst schuld, wenn er während der Fahrt allen Ernstes einen Harry Potter-Film anschaut. Aber andererseits hätte ich schon auch erwartet, dass der Tesla auf so ein massives Hindernis nicht einfach ungebremst drauf fährt und danach auch noch (ohne Dach) weiter.
Jürgen Weber meint
Rechtlich gesehen ist nur der Fahrer schuld. Weil Tesla genau darauf wert legt, dass der Fahrer immer die Kontrolle hat und eben gerade keine Harry Potter Filme sieht oder sonst was macht, was ihn vom Verkehr ablenkt. Ansonsten ist der Gebrauch des Autopiloten untersagt. Das ist nun mal die Rechtslage. Das kann man ja nicht einfach weg diskutieren.