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Düsseldorfer Gericht empfiehlt Diesel-Fahrverbote

15.09.2016 in Politik, Umwelt | 10 Kommentare

fahrverbot-duesseldorf

Bild: andresgarciam / CC BY 2.0

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf in vollem Umfang stattgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun bis Oktober 2017 Zeit, ihren sogenannten Luftreinhalteplan für die Stadt so zu überarbeiten, dass die Grenzwerte des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden können.

Das Gericht sprach die Empfehlung aus, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einzuführen. Die rechtlichen Instrumentarien seien nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt. Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht.

Die DUH hat 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim gegenüber den verantwortlichen Ländern bzw. beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen. Das Düsseldorfer Urteil sei „das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet“. Es werde „richtungsweisend sein für die gesamte weitere Rechtsprechung“, sagte Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertreten hat.

Am 17. November 2015 hatte die DUH beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert wurde in der Landeshauptstadt seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten. Ziel der Klage ist, dass die Bezirksregierung schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden.

Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind neben Düsseldorf die Städte Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart und Berlin. Darüber hinaus hat die DUH drei Anträge auf Zwangsvollstreckung für Limburg, Reutlingen und München auf den Weg gebracht. Hier liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, die bislang jedoch nicht umgesetzt werden.

Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten.

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Via: DUH & Spiegel Online
Tags: Emissionen, Fahrverbot, Gesundheit, Umweltplakette, Verbrauch

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Fara Day meint

    16.09.2016 um 13:23

    Das ist ja eigentlich unseriöser Journalismus. Der Richter hat gesagt, dass etwas getan werden müsse und, dass man über ein Fahrverbot nachdenken könne, da es per Gesetz möglich wäre. Diese Zeitform nennt man Konjunktiv und sie beschreibt eine Möglichkeitsform, kein Faktum.
    Die Stadt Düsseldorf hat bereits reagiert und plant z.B. den ÖPVN auf Euro6-Fahrzeuge umzustellen sowie Lastverkehr in der Stadt anders zu regeln. Fahrverbote sind nicht vorgesehen.

    Generell sollte man sich einmal über die DUH und Herrn Resch, der stark an Klaus Weselski erinnert, Gedanken machen. Man nennt sich „UMWELThilfe“ und beschäftigt sich dafür sehr wenig mit der Umwelt, sonst würde die Verringerung des CO2-Ausstoßes und damit der Dieselmotor propagiert werden. Stattdessen wird Werbung für Benzin- und Benzinhybridvarianten gemacht. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die DUH nutzt den Schaden anderer und versucht sich so (als Umweltschützer) zu profilieren. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Fixierung auf den Benzinmotor – immerhin würde die DUH ohne die Zuschüsse von Toyota, die bekanntlich keine Dieselmotoren bauen, aus wirtschaftlichen Gründen nicht existieren.

    • carsten meint

      17.09.2016 um 10:58

      ah ja, wenn mir ein gerichtsurteil nicht passt komme ich mit dem lügenpressevorwurf und hacke auf dem kläger rum. was toyota beisteuert sind peanuts für die duh. ich bin froh, dass endlich mal jemand was unternimmt gegen die luftverpestung in unseren städten. denn die eigentlichen verbrecher sind die autohersteller. und die stadtverantwortlichen, die sich nichts unternehmen trauen. weiter so duh!

    • Ise meint

      22.09.2016 um 20:06

      Es wird nur ein sehr grosses Problem mit Spediteuren und Handwerksbetrieben geben. Finden Sie mal passende Liefer- und Servicefahrzeuge mit Benzinmotor! Da gibt es fast ausschließlich Diesel und die Benziner sind Personenwagen, welcher Handwerksbetrieb kann sich denn leisten, mal eben den Fuhrpark zu tauschen? Entweder man schafft da Übergangsregelungen oder man fährt Düsseldorf nicht mehr an. Wäre doch mal lustig, die Landeshauptstadt bekommt keine Waren, Lebensmittel, Handwerker und Servicekräfte mehr. Mal sehen, wie lange das gut geht.

  2. Werner meint

    16.09.2016 um 10:46

    Als Besitzer eines Dieselfahrzeugs (Wohnhaft Düsseldorf) kann ich nur sagen, toll das ich jetzt aus der Stadt ausgeschlossen werde. Nein ich gehöre nicht zu den Leuten die sich mal eben ein neues Auto leisten können. Ich fahre auch keinen dicken SUV mit einem großen Dieselmotor, sondern einen Kombi mit kleinem Diesel um Sprit zu sparen. Anstatt das mal daran was gedreht wird. Wieso müssen die ganzen großen SUV’s durch die Stadt fahren (meist großer Dieselmotor) mit einer Person drin. Im Endeffekt trifft es hier wieder nicht die, die sowieso das Geld haben sondern den „kleinen“ Bürger der sich kein neues Fahrzeug wegen Änderung einer Gesetzeslage kaufen kann.

    • carsten meint

      17.09.2016 um 10:59

      vielleicht sollten sie auch klagen. gegeh ihren autohersteller. der hat ihnen diese suppe schliesslich eingebrockt. ;

  3. onesecond meint

    15.09.2016 um 14:23

    Die DUH macht tolle Arbeit! Weiter so!

    • Tesla-Fan meint

      16.09.2016 um 16:22

      Das finde ich auch!

      Und egal, was schlussendlich von den Städten umgesetzt wird – die Käufer verlieren auch die Lust am Diesel, las ich neulich.
      Von 51% der Neuwagen auf 45% in 1 1/2 Jahren ist doch ein Anfang.

      http://www.spiegel.de/auto/aktuell/diesel-deutschland-verliert-die-lust-am-selbstzuender-a-1109253.html

      Gut, dass die Drecksdinger endlich ihrem Ende entgegengehen.

  4. stefan meint

    15.09.2016 um 13:03

    Würden durch irgendeinen Konservierungsstoff im Bier oder im Wein oder vielleicht in Pommes so viele Gesundheitsschäden verursacht, wie durch die realen Abgase der Diesel-Autos, es gäbe sofort Proteste aller Bevölkerungsschichten und einschneidende Maßnahmen der Politik. So aber sind sich Täter, Profiteure und Mittäter schnell einig und warten erstmal ab und subventionieren weiter den Verkauf von Diesel-Kraftstoff.
    Fangen wir selbst an, steigen wir aus und um – ins Elektroauto und machen wir soviel Energie selbst, wie uns per Gesetz noch erlauben. Noch gibt es keine Mineralölsteuer auf den Strom fürs Elektroauto, aber Herr Schäuble denkt bestimmt schon darüber nach ;-)

    • Utx meint

      15.09.2016 um 17:43

      Eine Mineralölsteuer gibt es schon lange nicht mehr. Die Mineralölsteuer wurde 2006 durch die Energiesteuer abgelöst und die wird auch auf Strom erhoben.

  5. Dr.M meint

    15.09.2016 um 08:51

    Das war ja zu erwarten, und dank des genialen Bundesverkehrsministers gibt es jetzt die regionale Flickschusterei statt einer einheitlichen blauen Plakette, dann wäre wenigstens ein für allemal klar geregelt, wer fahren darf und wer nicht.
    Ich wünsche der Polizei schon jetzt viel Spaß beim Vollzug der Fahrverbote, als ob die nicht schon genug Sorgen hätten.

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