Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Förderung von sogenanntem Mieterstrom beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Hausdach zu erleichtern.
Das Mieterstromgesetz sieht eine direkte Förderung in Höhe von 2,2 bis 3,8 Cent je Kilowattstunde Solarstrom vor, die direkt im Hausnetz an Mieter geliefert wird. Gleichzeitig bleibt Mieterstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet. Die bisherige Schlechterstellung von Mieterstrom gegenüber dem Eigenverbrauch von Sonnenstrom wird durch die Förderung größtenteils kompensiert – allerdings nicht komplett beseitigt.
Das Gesetz schränkt die Verwirklichung von Mieterstromprojekten allerdings in zweierlei Hinsicht ein. So ist die Förderung pro Jahr auf 500 Megawatt gedeckelt. Anlagen, die nach Erreichen dieses Deckels realisiert werden, erhalten die Förderung erst ab dem folgenden Kalenderjahr. Außerdem sind nur Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt peak förderfähig.
„Mieter werden direkt an der Energiewende beteiligt“
„Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende“, sagte Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Das Potenzial liege deutschlandweit bei knapp 3,8 Millionen Wohnungen. Das Ministerium geht zunächst von jährlich gut 12.000 Projekten nach diesem Modell aus.
Auch die Naturstrom AG begrüßt den Kabinettsbeschluss. Der Öko-Energieversorger sieht Mieterstrom als große Chance, Millionen Mieter an der Energiewende zu beteiligen. „Mieter konnten von der Energiewende bislang noch viel zu selten profitieren“, erläutert Dr. Tim Meyer, Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung bei der Naturstrom. „Denn Mieterstromprojekte lassen sich aktuell nur unter besonders günstigen Umständen umsetzen. Das Mieterstromgesetz ändert dies. Künftig werden deutlich mehr Mieter als bislang günstigen Solarstrom vom Dach beziehen können. Damit schließt sich endlich die Gerechtigkeitslücke zwischen Mietern und Eigenheimbesitzern mit Solaranlage.“
Meyer erhofft sich vom Mieterstromgesetz auch eine Anschubwirkung für die solare Energiewende: „Das Mieterstromgesetz kann dazu beitragen, dass nach drei dunklen Jahren der Photovoltaikzubau endlich wieder die politische Zielvorgabe erreicht.“ Seit 2014 lag der Zubau neuer Photovoltaikleistung in jedem Jahr deutlich unter dem im EEG definierten Zubauziel von 2500 MW. „Mieterstrom bringt die Energiewende in die Innenstädte und trägt dazu bei, das große Potenzial an Dachflächen in den Städten zu erschließen“, so Meyer weiter.
In den nächsten Wochen werden sich Bundestag und Bundesrat mit dem Mieterstromgesetz befassen. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden soll.
Mr. Moe meint
Und wieder so eine Schwachsinnsregulierung beim Thema EEG *würg*.
Generell das Thema Solar in Deutschland ….. Wenn ich da allein an den Schwachfug denke, dass ich als Solarstromerzeuger (für Eigenbedarf) auch noch pro erzeugter KWH zur Kasse gebeten werde wegen irgendwelcher nonsense Gründe.
Sebastian meint
Das ist so ähnlich wie beim Arzt-Patient Verhältnis. Ein Gesunder bringt dem Arzt nix, tot aber auch nicht. Also muss sich das die Waage halten. Echte Reformen sehen anders aus. Das hätscheln geht also weiter.
Thomas Wagner meint
Jede gute Idee zur Förderung der solaren Stromerzeugung wird,
wenn sie erstmal beim Wirtschaftsministerium zur Umsetzung landet in ihr Gegenteil verkehrt, sodass letztendlich außer einem Haufen Bürokratie nicht viel dabei raus kommt !
Hauptsache die Braunkohlekraftwerke können noch ein paar Jährchen länger betrieben werden.
Das ist Denkmalschutz für Dinosaurier anstatt Innovation in Zukunftstechnik :-(
Moco meint
Da hat man sich nun auf die schlechteste Variante geeinigt:
EEG-Umlage bleibt bestehen und wird durch eine Einspeiseverguetung abgemildert. Das ist doppelte Buerokratie und bei kleinen Haeusern mit nur wenigen Mietern ist der buerokratische Aufwand einfach zu hoch. Es braucht eine Bagatellgrenze fuer Kleinanlagen (bis <10 Kwp) sonst ist es nicht praktikabel und zudem unwirtschaftlich.