Ein Essener Start-up hat die offene E-Mobility-Plattform Share&Charge mit Blockchain-Technologie vorgestellt. Die gemeinsam mit E-Mobilisten entwickelte App ist eine offene Plattform für Besitzer von Elektroautos und Besitzer von Ladestationen. Ob Privatpersonen oder Gewerbetreibende, jeder bestimmt den Tarif für das Parken und Laden selbst. Die Fahrer von Elektroautos bekommen die nächste Lademöglichkeit in ihrer Umgebung ebenso wie den Tarif auf einen Blick angezeigt. Die App regelt auch die Bezahlung: Dank des Einsatzes der Blockchain-Technologie bietet Share&Charge allen Teilnehmern ein transparentes und sicheres Zugangs- und Bezahlsystem.
Das laut eigener Aussage „einfache und transparente Community-Konzept“ für E-Mobilisten stammt von einem jungen Essener Start-up, das bald unter dem Namen Motionwerk firmieren wird und dessen erstes Produkt Share&Charge ist. Entstanden ist Share&Charge im innogy Innovation Hub und wird nun als eigenständiges Unternehmen ausgegründet – mit dem Energieunternehmen innogy als erstem Investmentpartner.
Der Mitgründer von Share&Charge, Dietrich Sümmermann, hat eine klare Vorstellung von der Zukunft der Autos: Sie ist elektrisch, autonom und folgt dem Sharing-Konzept: „Die gesamte Marktstruktur der Automobil- und daran angrenzender Energieindustrien befindet sich im Wandel. Brauchte es für Benziner noch eine Tankstelle, sind solche Infrastruktur-Monopole bald nicht mehr notwendig. Stattdessen können hunderte von Steckdosen diese Aufgabe übernehmen. Und die werden nicht über wenige ausgewählte, sondern über viele Einzelne dezentral zur Verfügung gestellt.“ Er wolle „den Menschen und Unternehmen Instrumente an die Hand geben, um aktiv an der Zukunft der Mobilität mitzubauen.“
So funktioniert Share&Charge
Mit wenigen Klicks in der App sind privater Besitzer einer Ladestation oder auch Gewerbetreibende in der Lage diese unkompliziert mit anderen zu teilen, einen Tarif festzulegen und abzurechnen. Die App ermöglicht, auf einer interaktiven Karte die Suche nach der nächsten Ladestation mit Hilfe spezifischer Kriterien anzupassen.
Somit werden Ladestationen nutzbar gemacht, die nicht ausgelastet sind und ermöglichen dem Betreiber Elektromobilität aktiv mit zu unterstützen und sogar Geld mit seiner Ladestation zu verdienen. Und für Fahrer von Elektroautos minimiert sich die Sorge, auf dem Weg liegen zu bleiben. Insbesondere im urbanen Raum mit knappen Stellflächen bietet sich so ein weiterer Vorteil: Neben dem Strom zum Aufladen wird der Parkplatz fürs Auto gleich mit angeboten.
Das Share&Charge-Konto listet sämtliche Transaktionen, bietet Auflademöglichkeiten und die Option, Guthaben wieder auszahlen zu lassen. Der Lader entrichtet dabei eine Gebühr an den Besitzer der Ladestation, der die Tarife individuell festlegen kann.
Mattz meint
Wenn das mal so einfach wäre. Nach meinem bisherigen Wissen, können Privatpersonen und/oder Firmen nicht einfach Strom verkaufen. In Deutschland kann nicht jeder einfach Strom verkaufen, wenn er kein Stromhändler ist. Also wenn man eine Ladebox besitzt und sich denkt, klasse ich hole mir einen Teil der Anschaffungskosten über Gasenutzer zurück, wenn ich ein paar Eurocent auf meinen Strompreis aufschlage. Zudem müsste dies versteuert werden, da es Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit darstellt. Also bietet sich nur an, einem Anbieter zu wählen, bei dem man eine Ladebox kauft und der dann die Nutzung für Fremde berechnet und einen kleinen Teil an den Besitzer der Ladebox weiterleitet. The New Motion ist z.B. Ist so ein Anbieter. Aber man wird dabei nicht reich, da der Höchstbetrag an den The New Motion – Ladesäulen auf höchstens 0,30€/kWh begrenzt wird. Nimmt man den eigenen Strompreis zzgl. EEG- Umlage Steuern usw. bleibt nichts für den Besitzer der Ladsäule übrig. Ist dennoch o.k., weil es um die Sache und Umwelt geht. Blöd auch, wenn jemand an diesen Säulen den ganzen Tag stehen bleibt und dadurch diese für andere blockiert. Hier sollte The New Motion dem Besitzer seiner Säulen anbieten, eine „Zeitstrafe“ einführen zu können. Dann werden sicher einige schneller Platz für andere machen. Ich selbst habe ungefähr sechs verschiedene Ladekarten, Apps und RFID-Chips von ebensovielen Anbietern. Das nervt, zumal darunter auch einige sind, die eine monatliche Gebühr erheben, obwohl man die Leistung nicht nutzt. Sie nennen das Bereitstellungsgebühren. Reichlich frech, aber was soll man machen, wenn man halbwegs sicher gehen möchte in Köln, Berlin, Bielefeld (die Stadt die keiner kennt) usw. im Notfall laden zu können.
Paul W. meint
Die Ladestation zählt gesetzlich seit 2015 als „Letztverbraucher“. Wie und was sie „nach“ der Ladestation verkaufen ist dem Gesetzgeber egal. Ein Stromverkauf findet gemäß EnWG nämlich nicht mehr statt. Das gleiche betrifft ja auch alle Wohnmobil-Parkanlagen mit Stromanschlüssen mit Münzeinwurf usw.
Alle Steuern und Abgaben werden per Lieferzähler berechnet. Für wieviel das Weiterverkauft wird interessiert am Ende nur das Finanzamt (Gewinne).