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DDIV fordert Millionen-Förderung für private Elektroauto-Ladeinfrastruktur

07.06.2017 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 5 Kommentare

Foerderung-private-Elektroauto-Ladeinfrastruktur

Bild: Mennekes

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert ein Elektromobilitäts-Förderprogramm für Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Verband stellte seine Überlegungen zu einem Sofortprogramm zur Förderung privater Elektroauto-Ladeinfrastruktur im Rahmen des „Forum E-Mobilität” Kongresses in Berlin vor. Die Förderung soll 100 Millionen Euro umfassen, um E-Mobilität in Deutschland voranzubringen.

Der Absatz von elektrischen Autos verläuft in Deutschland noch schleppend. Erst vor wenigen Wochen kassierte Bundeskanzlerin Angela Merkel das erklärte Ziel der Regierung, bis 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen zu haben. Auch Eigentumswohnungsbesitzer zeigen bislang nur wenig Interesse am Kauf eines Stromers. Dem DDIV zufolge gibt es dafür zwei wesentliche Faktoren: Zum einen ist die Rechtslage nicht eindeutig (bauliche Maßnahme versus Modernisierung). Zum anderen könnte es zu einer Überlastung des hauseigenen Stromnetzes kommen, wenn mehrere Eigentümer oder Mieter gleichzeitig einen Elektro-Pkw aufladen wollen.

Zwar hat die Bundesregierung im Februar dieses Jahres mit einer Förderrichtlinie 300 Millionen Euro für die Installation von Ladepunkten im öffentlichen Raum bis 2020 ausgelobt. Der DDIV bemängelt jedoch, dass die Berücksichtigung von privater Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand fehlt.

„Wir empfehlen unseren Immobilienverwaltungen derzeit nicht, dieses Thema zu forcieren. Zu ungewiss und zu hoch sind die Folgekosten für Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn einzelne Eigentümer oder deren Mieter einen Ladeanschluss wünschen”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Er machte beim Kongress Forum E-Mobilität deutlich, dass bei einem mehrfachen Einbau einer Ladestation in der Tiefgarage eines Mehrfamilienwohnhauses dies häufig mit dem Austausch des hauseigenen Stromnetzes im Gebäude verbunden sei.

„Eigentümer scheuen diese Kosten, wenn sie selbst kein E-Auto nutzen. Hier müssen Hemmschwellen abgebaut werden. Wir fordern daher ein Anreiz- oder Sofortprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro für die private Infrastruktur in privaten Wohngebäuden. Bei geschätzten mehr als vier Millionen Stellplätzen bundesweit in privaten Mehrfamilienwohnhäusern wird die Dimension sichtbar. Nach der Bundestagswahl sollte die neue Bundesregierung schnell handeln, sonst gerät Deutschland bei der Neuzulassung von E-Autos noch mehr ins Hintertreffen”, ist sich Kaßler sicher.

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Via: DDIV
Tags: Förderung, Ladestationen, MietwohnungAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Peter W meint

    15.06.2017 um 09:07

    Ich denke schon, dass es bei größeren Wohneinheiten zu Problemen kommen kann. Andererseits hat aber jeder eine Waschmaschine die auch 3000 Watt zieht. Warum sollte man also Nachts, wenn die häuslichen Großverbraucher ruhen keine Elektroautos laden können? Mit etwas Mehraufwand müsste es doch möglich sein, Überlastungen durch zeitweiliges Abschalten der Ladestellen zu vermeiden. Aber es fehlt halt wie immer auch der politische Wille entsprechende Gesetze zu erlassen.

  2. Böhme meint

    08.06.2017 um 00:08

    Als Wohnungseigentümer habe ich tatsächlich die Erfahrung gemacht, dass in einem Bestandsgebäude (Baujahr 1972, mit Tiefgarage) mit 30 Wohnungen tatsächlich Messungen ergeben haben, dass ab dem fünften Ladeanschluss das bestehende Stromnetz im Gebäude nicht ausreicht. Die notwendige Modernisierung hat die Eigentümergemeinschaft abgelehnt. Mit Zuschüssen oder Förderung hätte die Verwaltung gemeinsam mit dem Beirat vielleicht doch einen positiven Beschluss herbeiführen können. Ich kann daher die Forderung nachvollziehen.

  3. Thomas Wagner meint

    07.06.2017 um 21:04

    Ich bin der Meinung, dass hier wieder einmal ein Problem hochgekocht wird,
    um an öffentliche Gelder zu kommen.
    Wie Leonardo feststellt, reicht an einem Stellplatz eine normale Steckdose,
    entsprechend abgesichert, völlig aus, um jeden Morgen ein vollgeladenes Elektroauto
    zur Verfügung zu haben.
    Dafür braucht auch kein „Stromnetz“ ausgewechselt zu werden :-(
    Wo es aber wirklich gewaltig klemmt, dass sind die gesetzlichen Regelungen
    und zwar die Rechtslage bei Wohnungseigentümergemeinschaften.
    Und da braucht es eben einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit am eigenen
    Stellplatz und schon hätten Elektroautobesitzer die Möglichkeit ohne langwierige oft
    erfolglose Eigentümerbeschlüsse ihre Ladesteckdose zu montieren !
    Doch diese dringend notwendige Gesetzesänderung wird von der Bundesregierung
    mal wieder erfolgreich verschlafen.
    Die entscheidenden Regelungen zu verschlafen scheint eh eine Regierungsbegabung
    in Sachen Verkehrswende zu sein !

  4. Leonardo meint

    07.06.2017 um 15:32

    Von welchen Kosten wird hier gesprochen?
    Doch nicht etwa die Kosten für eine stinknormale Schukodose die locker ausreicht um mit dem 10A Ziegel (Heimladekabel) ein E-Auto zu laden. Mehr wird Zuhause in den allermeisten Fällen nicht benötigt.

  5. Meiner Einer meint

    07.06.2017 um 09:28

    Das ist Lobbyismus pur:
    “ Er machte deutlich, dass bei einem mehrfachen Einbau einer Ladestation in der Tiefgarage eines Mehrfamilienwohnhauses dies häufig mit dem Austausch des hauseigenen Stromnetzes im Gebäude verbunden sei.“ Dramatischer geht es wohl nicht.

    „Wir empfehlen unseren Immobilienverwaltungen derzeit nicht, dieses Thema zu forcieren. Zu ungewiss und zu hoch sind die Folgekosten für Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn einzelne Eigentümer oder deren Mieter einen Ladeanschluss wünschen”, wir wollen nur was tun, wenn der Staat zuschiesst, sonst stellen wir uns quer.
    Einfach die Rechtlage ändern und den Anspruch für Lademöglichkeiten ins Gesetz festschreiben. Sollte das Haus eigene Stromnetz dafür nicht ausreichend sein, so sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Überlastung verhindern. Als da wären: Lastmanagement, Ladestrombegrenzung, Lastabhängige Steuerung für die einzelen Ladestationen, etc… Es ist sehr selten, daß alle gleichzeitig laden MÜSSEN. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

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