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Stadt München: „E-Mobilität ist unser Schlüssel für die Verkehrswende“

27.07.2018 in Politik, Umwelt | 2 Kommentare

Muenchen-Luftreinhalteplan-2018

Bild: BMW

Die Stadt München hat einen „Masterplan“ zur Luftreinhaltung beschlossen. Das kurz vor der Sommerpause im Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedete Maßnahmenpaket besteht aus über 100 einzelnen Punkten. Die Initiative soll dabei helfen, die Schadstoffbelastung der Landeshauptstadt zu senken.

Der Masterplan ist Voraussetzung zur Teilnahme am Förderprogramm des Bundes „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“, das mit einer Milliarde Euro Fördermitteln ausgestattet ist. Ziel des Sofortprogramms ist es, Fahrverbote zu verhindern. Der Masterplan ist kein verbindlicher Luftreinhalteplan und beinhaltet nur Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kommune. Ein Luftreinhalteplan, der auch Fahrverbote vorsieht, muss von der dafür zuständigen Behörde erlassen werden – im Fall von München ist dies die Regierung von Oberbayern.

127 Einzelmaßnahmen in 12 Maßnahmenpaketen

Der Münchner Masterplan zur Luftreinhaltung sieht insgesamt 127 Einzelmaßnahmen in 12 Maßnahmenpaketen, verteilt auf acht Handlungsfelder vor. „Mit unserem Masterplan sind wir nun in der Lage, uns um die bundesweiten Fördermittel von 1 Milliarde Euro zu bewerben. Wir haben ein umfassendes Konzept entwickelt, das sämtliche Maßnahmen, die in der Hand der Stadt liegen, zusammenführt, bündelt und besser vernetzt“, erklärte Umweltreferentin Stephanie Jacobs. „Darüber hinaus haben wir wertvolle NO2-Berechnungen durchführen lassen, die uns wichtige Informationen zur Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen geben.“

Für das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ müssen die Maßnahmen im Masterplan der Stadt München nach Vorgaben des Bundes bewertet und priorisiert werden. Zu den Bewertungsvorgaben zählen die Stickstoffdioxid-Minderungspotenziale, die geschätzten Kosten jedes Maßnahmenpakets sowie die Zeit bis zur Wirksamkeit. Alle Maßnahmenpakete wurden nach diesen Kriterien analysiert, dargestellt und zu einer Prioritätenliste zusammengefasst. Das Ergebnis dieser Liste: An oberster Stelle rangiert die Elektromobilität. Die einzelnen Maßnahmen sollen zu einem späteren Zeitpunkt beleuchtet werden.

E-Fahrzeuge „nur eine Seite der Medaille“

Elektrifizierte Fahrzeuge sind „nur die eine Seite der Medaille“, betonte Jacobs. „Das Sofortprogramm des Bundes will die Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes in den Kommunen erreichen. Dies schaffen wir nur, wenn wir parallel zu den Maßnahmen im Masterplan den ÖPNV massiv ausbauen.“ Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahmenpakete des ÖPNV-Ausbaus betragen noch einmal 12,1 Milliarden Euro und sind nicht förderfähig durch das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“. Der Ausbau des ÖPNV lässt sich Jacobs zufolge nicht bis 2020 umzusetzen, sei jedoch „zwingend notwendig, um die Grenzwerte in Zukunft einhalten zu können“.

„Durch den Masterplan haben wir es nun schwarz auf weiß: Nur wenn wir alle Hebel, die uns zur Verfügung stehen, zusammen in Bewegung setzen, können wir unsere Luft in München verbessern“, so Jacobs. „Mit einem Volumen von 490 Millionen Euro haben wir das vermutlich größte Maßnahmenpaket einer Kommune in Deutschland geschnürt. Und eines ist dabei auch klar geworden: Wir kommen um eine Verkehrswende nicht umhin – weg vom emissionstarken Individualverkehr hin zur emissionsarmen E-Mobilität. Die E-Mobilität ist unser Schlüssel für die Verkehrswende und damit für die Luftreinhaltung.“

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Via: München.de
Tags: Emissionen, Förderung, Luftverschmutzung, ÖPNVAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Fritz! meint

    27.07.2018 um 11:40

    Einen Nennung von konkreten Maßnahmen mit geschätzem Erfolg wäre hilfreich gewesen.

    • Anonym meint

      30.07.2018 um 10:35

      Also ich hab den Masterplan mal quer gelesen und überflogen.

      Leider ist echt wenig konkretes drin und das meiste sind auch nur Absichtserklärungen (aller wahrscheinlichkeit unter der Prämisse, das der Bund Fördermittel bereitstellt).

      Und das finde ich das wirklich ärgerliche. Anstatt die eigenen Befugnisse mal zu nutzen und verbindliche Regelung aufzustellen und Ziele festzuschreiben wird „nur“ ein Masterplan aufgestellt – der keinerlei verbindliche Wirkung hat und einzig dem Zweck dient Gerichte und Richter zu beruhigen, damit diese keine Fahrverbote aussprechen.

      Wie sie auf die Summe von 490 Mio. € kommen erschließt sich mir nicht ganz, aber auch wenn die Maßnahmen des ÖPNV ausgeklammert werden, sind die restlichen Kosten deutlich höher. Schon allein der Punkt Radverkehr dürfte die 500 Mio € sprengen wenn (fast) alles umgesetzt wird was dort aufgelistet ist.

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