Der in diesem Jahr in Kraft tretende realistischere Prüfzyklus WLTP hat auch Auswirkungen auf die Förderwürdigkeit von Stromern durch den deutschen „Umweltbonus“ (auch „Elektroauto-Kaufprämie“). Diverse teilelektrische Modelle erhalten aufgrund des neuen Messverfahrens keinen Zuschuss in Höhe von 3000 Euro mehr.
„Um auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen zu werden, dürfen nach der Förderrichtlinie von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge nicht mehr als 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer verursachen. Bisher wurde der CO2-Ausstoß nach dem NEFZ-Prüfzyklus ermittelt. Ab dem 01.09.2018 erfolgt die Messung des CO2-Ausstoßes auf Basis des WLTP-Prüfzyklus. Aus diesem Grund gibt es bei einigen Fahrzeugmodellen Einschränkungen in der Förderfähigkeit“, so das für die Elektroauto-Kaufprämie zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) auf seiner Website.
Die neuen Zulassungstests nach dem WLTP-Standard erhöhen auf dem Papier den Verbrauch vieler Fahrzeuge, auch die offizielle Reichweite von Elektroautos und Hybriden sinkt. Für mehrere Modelle hat dies zur Folge, dass sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gefördert werden. Für folgende Plug-in-Hybride mit begrenzter Elektro-Reichweite gilt ab September laut der offiziellen Förderliste des Bafa:
- Der Audi A3 e-tron wird nur noch mit Ausnahmegenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt gefördert.
- Auch für den BMW 330e und den 225xe sind nun Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Der BMW 530e wird weiter ohne Einschränkungen auf der Förderliste aufgeführt.
- Der Ford C-Max Plug-In-Hybrid ist ebenfalls nur noch mit Ausnahmegenehmigung förderwürdig.
- Der Kia Optima Plug-In-Hybrid wird nicht mehr in allen Ausführungen bezuschusst, noch förderbare Modelle brauchen künftig eine Ausnahmegenehmigung.
- Für die teilelektrischen Mercedes-Fahrzeuge C 350e, C 350e T-Modell und E 350e sind ab sofort jeweils Ausnahmegenehmigungen nötig.
- Bei Toyota werden einzelne Ausführungen des Prius Plug-in Hybrid nur noch mit Ausnahmegenehmigung gefördert.
- Alle Hybride von Volvo, deren Zulassung nach dem 31.8.2018 erfolgte, sind nicht mehr förderfähig. Betroffen sind die Modelle V60 D6 Twin Engine, XC60 T8 Twin Engine, S90 T8 Twin Engine und V90 T8 Twin Engine.
- VWs teilelektrische GTE-Versionen von Golf, Passat und Passat Variant sind nur noch mit Ausnahmegenehmigung förderwürdig.
Details zu der für einige Plug-in-Hybride erforderlichen Ausnahmegenehmigung hat das Bafa noch nicht verraten. Bisher heißt es zu den jeweiligen Modellen: „Der CO2-Wert, der nach NEFZ gemessen wurde gilt weiterhin. Fahrzeuge, die nach dem 31.08.2018 erstmals zugelassen wurden, müssen mit einer Ausnahmegenehmigung des KBA versehen sein.“
Erich meint
Ein Hybrid, egal ob PlugIn oder nicht ist kein Elektroauto.
Nur ein Elektroauto ist ein Elektroauto.
Somit sollte die „Elektroauto-Kaufprämie“ auch nur für die explizit im Namen genannten Autos gelten. Auch das „E“ im Kennzeichen hat meiner Meinung nach an Fahrzeugen, die einen Verbrenner beherbergen nichts zu suchen.
Hybridfahrer mausern sich leider in letzter Zeit gefühlt immer mehr zu Hybridblockierern…
Die mit vollem Benzintank (ohne Ladenot) an der Autobahn an der 43kW Säule stehen…
Was zum Ergebnis hat, dass reine Stromer-Fahrer mit Ladenot nicht mit 43kW laden können…
Und wenn sie angesprochen werden auch noch genervt auf ihr vom Verkäufer versprochenes Recht pochen „Mein Plugin hat nen Stecker, Du musst warten. Egal wie lange ich hier noch mit meinen 3kW Hybrid-Ladeleistung stehe“…
…sind echt gern gesehen in Elektrofahrerkreisen.
Hier wäre fair-charge und dont-delay-others-more-then-needed angebracht.
Oder ein, wie in Kommentaren schon geschriebenes, verbannen von Autos die keine Ladenot haben von den öffentlichen Säulen. Hybride fallen genau in diese Kategorie.
Ein Plugin Hybrid mit Lade/Tank-Not kann gerne laden bis er zur nächsten Tankstelle fahren kann. Aber nicht mit vollem Tank und Schnarchlader die ausbremsen, die keine Alternative zum laden haben und die Schnellader nutzen wollen um effektiv Strecke zu machen.
Ernesto 2 meint
1+
Sir John meint
Wieso schon wieder diese AUSNAHMEN? Was soll dieses Wischiwaschi?
Christian meint
Genau, was soll das? Bedingung nicht erfüllt, Ende der Förderung.
Beantrage jetzt ein Gewerbe, kaufe einen Uralt Magirus und fahre damit in die Umweltzone Stuttgart direkt vor die Messstelle und lasse ihn dort warmlaufen.
Maut in Aussicht? Hilfe, die Sonderwirtschaftszonen in den grenznahen Gebieten brauchen dringend eine Ausnahme. Usw usw.
Ich kann gar nicht so viel Essen wie ich k… möchte.
JoSa meint
Glaubt hier echt jemand, dass die aufgeführten Fahrzeuge kein Ausnahmegenehmigung erhalten?
Peter W meint
Vielleicht erkennen jetzt einige PHEV-Freunde, dass diese Fahrzeuge nur bedingt sinnvoll sind. Wer die elektrische Reichweite aktiv nutzt wird wohl spätestens nach der Garantiezeit feststellen, dass der Akku kein Schnäppchen ist, und alle Anderen tun der Umwelt mit einem bescheidenen E-Anteil keinen Gefallen. Der technische Aufwand und die verbauten Rohstoffe machen das ganze Gedöns zu einem ökologischen Desaster. Der Hybrid war eine Übergangslösung, die mittlerweile ausgedient hat, und der aufladbare Hybrid ist nur Sand in den Augen vieler Verbraucher. Das ist aber leider bei vielen noch nicht angekommen.
Wenn man nun die Akkus auf 20 kWh aufpumpt damit man wenigstens 50 bis 80 km weit kommt, kann man gleich ein richtiges BEV kaufen/herstellen, das mit 20 kWh echte 150 km schafft, die gibts auch, und müssen keine Kleinwagen sein.
Megamarcel meint
Also bei vielen ist es nicht angekommen. Bei viellen ist es aber angekommen. Nur nützt es wenig bis gar niks wenn es keine geeigneten und betahlbaren E-Autos gibt.
Das ganze gerede kann man sich sparen, es WIRD KOMMEN
aber es wird auch noch Jahre dauern.
Man kann vielen Menschen keinen Vorwurf machen.
. Zu Teuer
. Keine Anhängerkupplung
. zu kleine Reichweite
. zu lange Ladezeit
. kaum Gebrauchte
. Passendes Modell nicht Verfügbar……………..
Das brauch noch lange Jahre…
Treu bleiben, liebe Grüsse
150kW meint
„mit einem bescheidenen E-Anteil“
Den Anteil entscheidet man doch quasi selber.
151kW meint
Nee, den Anteil gibt der Hersteller vor. ZB. 42km Reichweite nach Nefz ist gegeben, nach Wlpt dann 30, in der realität dann 20 km. Wie soll ich die beinflussen können?
150kW meint
„Wie soll ich die beinflussen können?“
In dem ich das passende Fahrzeug für mein Profil kaufe.
El commandante meint
Mich würde viel mehr interessieren, ob die EU jetzt an den 95 gCO2/Kilometer Flottenausstoß für 2020(21?) festhält?
Weil wenn ich das Messverfahren und somit die Referenz ändere, aber das „Ziel“ beibehalte, wäre das schon eine miese Nummer…
Peugeot z.B. sah sich ja auf einem sehr guten Weg, die 95 zu schaffen, jetzt mit dem WLTP könnten selbst die sich das in die Haare schmieren…
Ernsthafte Frage, weiß jemand, wie durch den WLTP-Zyklus mit den vorgebenen Grenzenwerten verfahren wird? Werden die angepasst?
Paul W. meint
Flottenausstoß bleibt bis 2020/21 auf NEFZ.
Paul W. meint
Danach gibt es nur noch die %-Vorgaben bis 2030. Die wiederum laufen auf WLTP, daher wird heute ja gemogelt und die WLTP Werte künstlich nach oben korrigiert, damit man 2030 niedrigere Werte vorgaukeln kann. Das Pendel mit falschen Angaben schlägt also jetzt in die andere Richtung um bis 2030 weniger tuen zu müssen.
El Commandante meint
Thanks!
Mini-Fan meint
Dieselbe „miese Nummer“
wie bei der Kfz.-Steuer und bei der BAFA-Förderung für erstmals nach dem 31.08.18 zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge.
Man ändert zwar nicht die Bemessungsgrundlage („CO2-Normausstoß“) – aber die Art der Berechnung der Bemessungsgrundlage.
Ich habe noch nirgendwo etwas dahingehend gelesen, daß ein juristisch bewanderter Mensch die Rechtmäßigkeit eines derartigen Vorgehens in Frage gestellt hat. Was mir unbegreiflich ist.
Mit derselben Begründung könnte die EU ab 2020 die Einhaltung der 95g-CO2-Grenze nach dem WLTP fordern – und damit auch die höheren Sanktionen/ Strafzahlungen.
Meiner Meinung nach hapert es hier an der Verfassungsmäßigkeit: Es wird zwar ein Gesetz nicht formell geändert – aber seine Folgen ändern sich erheblich. Eigentlich sollte sich der Bürger auf ein Gesetz verlassen können.
midget meint
Hoffentlich inspirieren der WLTP-Standard und das strengere CO2-Flottenziel die Hersteller
Es muss endlich zu größerer Auswahl an BEVs kommen
Ich hoffe auf Fahrzeuge mit 3P-Lader + DC>100kW !
Bisher „kann“ das leider nur Tesla…
Paul W. meint
und das für <108900EUR
Bisher kann das … keiner …
P.S.: das aktuell von Tesla Angebotene S75 für 69999EUR lädt an DC <100kW
stan meint
Ja klar, mit Chademo-Adapter nur 50kW, am SC 120kW.
Paul W. meint
Das ist falsch. Der S75 lädt am SC nur mit 98kW! Der S70 sogar noch weniger. Die 120 (eigentlich nur 118kW) nutzen nur die großen Teslas ab dem 85er.
Blackmen meint
Beim Prius benötigt nur das Vorgängermodell (Prius 3) die Ausnahmegenehmigung. Das aktuelle Modell ist nicht betroffen.
Kia oder Volvokunden bekommen gar keine oder teilweise keine Förderung mehr – Vorsicht vor dem Kauf und erst die Förderfähigkeit prüfen.
Redlin, Stefan meint
Na endlich. Jetzt klärt sich dann über WLTP das Hybrid-Thema zu meiner Zufriedenheit. Hab nie verstanden warum man Hybrid überhaupt fördert.
Nach dem Elektromobilitätsgesetz bleiben sie jedoch für die Statistik E-Autos. Schade, ich hätte die gern weg von den öffentlichen Ladesäulen.
midget meint
+1
Das sind und waren „reine“ ;-) „Mogelpackungen“!
Ernesto 2 meint
1+
Paul W. meint
Nein, das EmoG schreibt 50gr und 40km vor. Wenn die mit WLTP nicht erreicht werden sind sie auch gemäß EmoG raus.
Swissli meint
Würde Förderung von PHEV nur noch an rein elektrischer Reichweite messen: 80-100 km (müssten also Akkus mit 20-25 kwh verbaut werden, und nicht wie heute in homöopathischen Dosen), darunter gibts keine Förderung.
Oder noch besser: alle Förderungen streichen.
Peter meint
„Schade, ich hätte die gern weg von den öffentlichen Ladesäulen.“
Schon wieder dieses bashing gegen Plug in Hybride. Mein Gott, warum dürften sie nicht an öffentlichen Ladesäulen laden? nur um Platz für die „guten“ BEV zu lassen?
Die meisten von BEVs laden da auch nicht schneller als die Hybride und jedes Auto das in der Stadt emisionsfrei fährt ist ein gutes Auto.
Swissli meint
Solange in PHEVs Miniakkus verbaut werden, ist der beste Platz zum Laden zuhause an der Steckdose. Für sowas brauchts keine Schnellader. Wenn nicht vorhanden oder auf Reisen darf/soll natürlich auch an öffentlichen Säulen geladen werden.
Leonardo meint
Es ist auch immer wieder schön anzusehen wenn am (kostenlosen, bei den anderen Gottseidank nicht mehr) Schnelllader an der Autobahn so ein „Stecker rein – Hybrid“ an 43 kw AC mit seinen 3,7 kw Ladeleistung hängt und die Ladesäule blockiert.
Ist ja so praktisch, braucht man ja sein eigenes Kabel nicht auspacken.
Blöd für die, die auf diese Lademöglichkeit dringend angewiesen sind.
Peter meint
Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, an Schnellader an der Autobahn würde ich auch nie den Plug in Hybrid laden, das macht es ja absolut kein Sinn.
Ich sprach von den 11 oder 22kW Lader die in der Stadt aufgestellt sind. Da lade ich gerne während des Einkaufs oder Kinobesuchs.
Christian Getto meint
Richtig! Hybrid ist reine Augenwischerei! So wie wenn ich meine neue Induktionsherdplatte mit 10W-Absicherung auf einen alten Holz/Kohle-Herd montieren würde ;-)
Mini-Fan meint
„die (Hybriden) hätte ich gerne weg von den öffentlichen Ladesäulen“
Womit klar ist:
DIR geht es nicht um die Umwelt!
Derjenige, der mit seinem Plug-in-Hybriden Tag für Tag max. 40km fährt, der fährt das ganze Jahr über lokal emissionsfrei. GENAUSO wie der Tesla-Fahrer.
Redlin, Stefan meint
Mit dem Satz: “die (Hybriden) hätte ich gerne weg von den öffentlichen Ladesäulen”, habe ich nur geschrieben was da steht. Von mir aus können die dreckig oder sauber in der Stadt rumgurken, aber eben nicht an ÖFFENTLICHEN Ladesäulen laden. Was die zu Hause machen ist mir egal. Also warum geht es mir NICHT um die Umwelt?
Mit meinem oben zitierten Satz geht es mir um die SINNVOLLE Nutzung öffentlicher Lade-Infrastruktur.
150kW meint
„Also warum geht es mir NICHT um die Umwelt?“
Weil du sonst hättest schreiben müssen: „schön das die PHEVs an öffentlichen Ladesäulen laden um lokal emissionsfrei fahren zu können“
Jeru meint
Wo ist der Unterschied zwischen 50 rein elektrisch gefahrenen/geladenen Kilometern und 50 rein elektrisch gefahrenen/geladenen Kilometern?