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Gerichtsbeschluss: Tempolimit wegen Lärmschutz gilt auch für Elektroautos

20.02.2019 in Politik | 29 Kommentare

Laermschutz-Elektroauto

Bild: BMW

Gelten Tempolimits wegen Lärmschutz auch für Elektroautos? Mit dieser Frage musste sich ein deutsches Gericht auseinandersetzen. Der Fahrer eines Stromers war mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und zu einem Bußgeld verurteilt worden. Da er die Strafe nicht zahlen wollte, landete die Angelegenheit vor Gericht.

Der Elektroauto-Fahrer war auf einer Bundesstraße mit Tempolimit-Schild und Zusatzzeichen „Lärmschutz“ unterwegs, hielt sich aber nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit und wurde mit 174 km/h geblitzt – erlaubt waren maximal 100 km/h. Er erhielt daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen vorsätzlichen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit.

Der Betroffenen war der Ansicht, dass er die Strafe nicht zahlen muss. Er begründete dies damit, dass das Tempolimit für ihn nicht gelte, da er ein geräuscharmes Elektroauto fährt. Da er damit keinen Lärm produziere, könne er auch nicht gegen den Lärmschutz verstoßen. Er sei zudem nur kurzzeitig unaufmerksam gewesen und habe nicht wahrgenommen, wie schnell er unterwegs war.

Die zuständige Behörde sah den Fall anders und der Fall kam vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken wies den Einspruch schließlich ab und stellte fest: Die Einschränkung „Lärmschutz“ gilt auch für Elektroautos. Nicht nur die Motorgeräusche spielten eine Rolle, es gehe auch um die Abrollgeräusche der Räder, Windeinflüsse, Bremsen und Beschleunigen. Der Fahrer müsse sich daher an das Tempolimit halten.

Das OLG verwies darauf, dass eine erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeit vorlag. Bei 174 km/h sei davon auszugehen, dass dem Fahrer die Geschwindigkeit etwa durch das schnelle Vorbeiziehen der Umgebung auffallen musste. Man könne daher von Vorsatz ausgehen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2018, Az.: 1 OWi 2 Ss Bs 75/18).

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Via: ADAC
Tags: Geräuschentwicklung, RechtAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. MS47,5 meint

    20.02.2019 um 21:27

    Der Fahrer hat nicht die geistige Reife ein KFZ zu führen. Der Richter hätte durchgreifen müssen. Führerschein wegen Vorsatz auf unbestimmte Zeit entziehen mit anschließender MPU. Unglaublich der Fall!
    Das bestätigt mich aber in meiner Meinug das viele Stromer glauben etwas besonderes zu sein. Am Besten Gleichstellung mit den Behinderten nicht wahr?!

    • Schmitty meint

      21.02.2019 um 11:35

      1+++

    • Andreas meint

      21.02.2019 um 13:28

      Ein einziger blöder Stromerfahrer bestätigt die Meinung, dass viele Stromerfahrer glauben, etwas besseres zu sein? Auweia, soviel zur geistigen Reife. Als nächstes heisst es dann wohl: Elektroautofahrer halten sich nie an Tempolimits…

      • De Mischa meint

        22.02.2019 um 11:29

        @Andreas
        Du bekommst das vermutlich selber schon gar nicht mehr mit. Wenn man als nicht Stromerfahrer hier zwischendurch mit liest, dann fragt man sich auch was das hier ein komische Volk manchmal ist, die sich tatsächlich für was besseres halten.

  2. Marco meint

    20.02.2019 um 16:38

    Na, das Radar war wohl nicht “ geeischt“, ein Elektroauto mit dieser Geschwindigkeit, ich glaube ob e-up oder i3 oder Tesla Model3, man kann nicht lange so schnell fahren, sonst ist die ???? „leer“… Und das ein E-Fahrzeug bei diesem Tempo soviel Abrollgeräusche produziert, ist ebenfalls nicht möglich laut ADAC, höchstens ca 45-80 db, da sind Verbrenner trotzdem etwas lauter! Ich glaube das der E-Fahrer sich auch an die entsprechende Gesetze halten muss, wenn er geht geblitzt wird! Da gibt es keine Ausnahmen zu machen (für das „zügige Fahren“, na ja, wenn sie dann aber behaupten, sie hätten diesen Unterschied von 100 auf 174 km/h nicht gemerkt, lügen sie gewaltig!…

    • Thomas meint

      20.02.2019 um 18:02

      Was ist denn das für ein Quatsch vom ADAC ( sollte er das wirklich gesagt haben, ein Link dazu wäre schön)? Bei 174km/h ein Abrollgeräuschspektrum von 45-80db. Ich kann mir kein Auto vorstellen, das bei 174 Sachen an einem vorbeirauscht und dann sollen es nur 45 db sein, also leiser als ein Kühlschrank. Das glaubst du doch selber nicht. Hier mal eine db Einordnung: https://www.welt.de/print-welt/article334313/Vom-Ticken-der-Uhr-bis-zum-Presslufthammer.html

  3. Marc meint

    20.02.2019 um 16:23

    Unglaublich! Aber wahr? ! Ich kann’s nicht fassen!!

  4. Bus meint

    20.02.2019 um 14:23

    Um das besser einschätzen zu können. Bis etwa 30 km/h sind die Motorgeräusche relevant. Hier profitiert das Elektroauto. Bei etwa 30 bis 100 km/h dominieren die Abrollgeräusche, hier sind die meisten Verbrenner sogar besser als die Elektrofahrzeuge, da sie meist deutlich leichter sind. Bei über etwa 100 km/h dominieren dann die aerodynamischen Geräusche. Hier ist es dann egal, ob ein E-Fahrzeug oder ein Verbrenner gefahren wird.

    • Sergey Denisov meint

      20.02.2019 um 14:52

      „……Bei über etwa 100 km/h dominieren dann die aerodynamischen Geräusche“ ist wohl ein Wunsch-Denken von Verbrenner-Fahrer. Die Aussage von „Bus“ hat nichts mit Realität zu tun.

      • Torsten meint

        20.02.2019 um 18:06

        In der Tat verhält sich die Staffelung wie beim Kommentar von „Bus“ angegeben. Beim Wikipedia-Artikel über „Fahrgeräusch“ kann man einen ganz guten Einstieg in die Thematik finden. Obwohl ich recht gerne schnell auf Autobahnen fahre, muss ich dieser Entscheidung leider beipflichten: Eine Geschwindigkeitbegrenzung in diesem Bereich wegen des Lärmschutzes sollte aus genau dem Grund für alle Fahrzeuge gelten.

        • mv meint

          20.02.2019 um 19:34

          ah, Wikipedia. Ich fahre selbst E-Auto. Auf der Autobahn höre ich meist die Autos um mich herum, aber mich selbst praktisch nicht. Das ist oft irritierend. Auch kann man sich auf der Autobahn im E-Auto problemlos unterhalten, was bei einem Verbrenner nur mit lauter Stimme möglich ist.

        • mv meint

          20.02.2019 um 19:42

          Auch mit den Tieren ist es oft ein Problem: auf der Landstraße mit Tempo 100 hören die Tiere einen meist nicht und wechseln dann noch die Straßenseite. Viele Tiere bleiben auch einfach am Straßenrand oder nahe der Straße sitzen wie Fuchs und Reh. Die flüchten oft nicht. Das ist manchmal richtig gefährlich. Allerdings erlebt man so Natur auch ganz anders.

        • Anonym meint

          21.02.2019 um 11:41

          @mv

          Also ich bin jetzt auch knapp 20 Jahre im besitz eines Führerscheins. Und großteilig damit Verbrenner gefahren und kann das was sie sagen absolut nicht nachvollziehen.

          1. Auch ich kann mich im Verbrenner auf der Autobahn gut mit meinem Beifahrer unterhalten- Vielleicht nicht gut mit den Leuten auf der Rücksitzbank – aber das hat andere Gründe.
          Wenn ich nicht gerade ein Carbio mit Stoffdach fahre, dann sollte aber jemdem Mittelklassewagen (Golf und aufwärts) es kein Problem sein sich in normaler Zimmerlautstärke zu unterhalten.

          2. Auch ich schrecke eher vor anderen Autos auf, also vor meinem eigenen. Das hat aber nichts mit Verbrenner oder eAntrieb zu tun, sondern mit der Art und Weise wie unser Gehirn gewisse reize verarbeitet. Ähnlich wie Gerüche nimmt unser Gehirn nur für einen relativ überschaubaren Zeitraum monotone Hintergrundgeräusche war. Nach kruzer Zeit blendet er diese aus und wir nehmen sie nur noch war wenn wir uns darauf konzentrieren. Beispielsweise Windgeräusche im Zug oder das Geräusch von Turbinen im Flugzeug oder das Hintergrundrauschen wenn wir uns an einer vielbefahrenen Straße befinden. Solange da nicht ein 2er Golf mit einem abgesägten Auspuff kommt, ignoriert unser Gehirn diese Geräusche und blendet sie für unsere Wahrnehmung aus.

          Und Wildunfälle gab es schon lange vor der Einführung des eAutos.
          Das sind in meinen Augen alles keine Argumente

  5. Volker Adamietz meint

    20.02.2019 um 13:59

    Ist in Deuschland nicht auch ab über 50 km/h zu schnell der Führerschein weg geschweige denn die Punkte, die eingetragen werden.
    Manche Leute sind schon sehr dreist.

    • Sergey Denisov meint

      20.02.2019 um 14:55

      In Österreich ab Anfang 2019 dürfen E-Autos gesetzlich oft schneller fahren als Verbrenner, wenn ein Tempolimit wegen Lärmschutz aufgestellt wurde

      • hofi meint

        21.02.2019 um 09:16

        wegen Lärm ist mir neu, du meinst vermutlich wegen Luft (IG-L)

  6. McGybrush meint

    20.02.2019 um 12:44

    Mit 50km/h in ner 30er hätte man ja noch diskutieren können. Aber mit 174km/h wo 100km/h ist kann man nicht mal eben herunter spielen.

    Wenn ein eAuto bei 174km/h leiser ist als ein Verbrenner wiederspricht der Tatsache das man künstliche Geräusche schon bei 30km/h aus schaltet.

    Glaube hier war die Argumentation des Angeklagen eher ein Vorwand eine Gesetzteslücke zu nutzen und nicht weil er ernsthaft der Überzeugung ist das er leise unterwegs ist.

    In dem Fall, richtig gehabdelt.

    • Duesendaniel meint

      20.02.2019 um 20:25

      Das muss kein Widerspruch sein. Das E-Auto kann leiser, aber noch gut hörbar sein. Wenn es nach mir ginge, könnte man den Ton aber auch unter 30 km/h weglassen, den halte ich für unnötig, weil auch Blinde lernfähig sind und umsichtiges Fahren und Assistenzsysteme das Motorengeräusch kompensieren können.

  7. Anonym meint

    20.02.2019 um 12:36

    Den Führerschein verliert er zu recht! Wie kann man sich auf so eine Fadenscheinige argumentation einlassen und dann gleich mal 74km/h zuviel auf den Tacho laden? Das lässt sich auch nicht mit einer „kurzzeitigen Unaufmerksamkeit“ erklären oder gar entschuldigen. Wer aus einer „kurzfristigen Unaufmerksamkeit“ heraus weder bemerkt, dass er weit über 50 km/h beschleunigt oder mit Autobahntempo über die Landstraße“fliegt“ und womöglich auch noch X andere Verkehrsteilnehmer überholt ohne zu merken das etwas nicht stimmt – der scheint auch nicht in der geistigen und körperlichen Verfassung (s)ein Vehikel im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

    Teilweise entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.

  8. Jensen meint

    20.02.2019 um 12:30

    -Der Betroffenen war der Ansicht, dass er die Strafe nicht zahlen muss. Er begründete dies damit, dass das Tempolimit für ihn nicht gelte, da er ein geräuscharmes Elektroauto fährt. Da er damit keinen Lärm produziere, könne er auch nicht gegen den Lärmschutz verstoßen. –
    Natürlich produziert auch ein Elektroauto bei 174 km/h reichlich Lärm, wahrscheinlich kaum weniger als ein Verbrenner bei dieser Geschwindigkeit. Verkehrszeichen aller Art gelten prinzipiell für alle Verkehrsteilnehmer auf der Straße, außer eben, wenn es klar bezeichnete Ausnahmen gibt. Diese Regelung sollte jedem Führerscheinbesitzer bekannt sein. Ebenso dürfte sein Fahrzeug optisch und akustisch darauf hingewiesen haben, dass er deutlich zu schnell unterwegs ist. Ohne die genaue Bundesstraße zu kennen, weiß man ja eigentlich
    als Autofahrer, dass außerhalb geschlossener Ortschaften nur mit wenigen Ausnahmen schneller als 100 km/h gefahren werden darf.
    -Er sei zudem nur kurzzeitig unaufmerksam gewesen und habe nicht wahrgenommen, wie schnell er unterwegs war. –
    Dass er nur kurzzeitig nicht aufmerksam war ist kaum glaubhaft, in jedem Falle aber
    grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich. Wenn man davon ausgeht, dass er mit 174 km/h gemessen wurde, wird er sehr wahrscheinlich schon eine nicht unerhebliche Strecke auf der Bundesstraße mit stark überhöhter Geschwindigkeit
    unterwegs gewesen sein. Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot dürften empfindlich ausgefallen sein.

    • alupo meint

      22.02.2019 um 01:50

      Davon abgesehen dass so eine Geschwindigkeitsübertretung eine Sauerei ist, hängt die Lautstärke bei solchen Geschwindigkeiten mmn stark von der Aerodynamik des Autos, also vom cw Wert, ab.

      Aber mir ist ähnliches bei Vorführfahrten auch schon passiert. 120 stand auf einem von mir nicht gesehenen Schild und ich zeigte meinen staunenden Mitfahrern die Beschleunigung von 0 auf 240, bergauf versteht sich ;-).

      Es war eine 6-spurige Autobahn. Kommt aber nicht wieder vor, nächstes Mal im Mai 2019 ;-).

  9. Daniel meint

    20.02.2019 um 12:27

    Elektroautos sind zwar lokal emissionsfrei, weshalb sie in Österreich trotz Tempolimit 100 wegen Luftreinhaltung schneller fahren dürfen, aber sie sind genau so laut wie Verbrenner, zumindest ab ca. 25 km/h. Wie kann man nur auf so eine däm….. Ausrede kommen. Eigentlich sollte man die Strafe wegen Frechheit verdoppeln.

    • El Commandante meint

      20.02.2019 um 12:46

      +1 :-)

      • Duesendaniel meint

        21.02.2019 um 23:26

        Was ist denn das für ein Unsinn? Elektroautos sind immer leiser als Verbrenner und bis 100 km/h ist das auch sehr deutlich hörbar, von innen wie von aussen. Schallpegel addieren sich nämlich, wenn auch logarithmisch. Und deshalb sind mehrere Schallquellen immer lauter als die lauteste von ihnen alleine. Der Verbrennungsmotor ist nun Mal eine Schallquelle und manchmal eben -z.B. am Berg, beim Beschleunigen, mit kaputtem oder ‚Sport‘-Auspuff, mit wenigen Zylindern oder wenig Hubraum oder jenseits der 200.000 km Laufleistung- auch die lauteste. Selbst bei hohen Geschwindigkeiten. Die Lärmbelastung durch den Verkehr wird deutlich abnehmen schon alleine dadurch, dass sie gleichmäßiger ist und es die Spitzen des Gas gebens nicht mehr gibt. Ob Ihnen das jetzt gefällt oder nicht.

        • alupo meint

          22.02.2019 um 01:43

          Sehr gut erklärt.

          Physikalische Wissensdefizite sind bei uns leider weit verbreitet, die Pisastudie läßt grüßen, bzw. setzt sich auch später weiter fort ;-).

        • Max meint

          22.02.2019 um 04:40

          Danke!
          Solche Beiträge machen ein Forum lesenswert.

  10. Steffen meint

    20.02.2019 um 12:16

    Welche Automarkt das wohl war? :-)

    • Steffen meint

      20.02.2019 um 12:17

      Sorry, sollte Automarke heißen.

      • Alf meint

        20.02.2019 um 13:48

        hm?!? vielleicht ein VW e-up?
        ein Renault Zoe?
        Wer kann denn mit einem E-Fahrzeug sooooooooo schnell fahren?
        das glaub ich alles nicht
        da ist die Messtechnik falsch aufgestellt
        wie bei den NOx oder jemand lügt ganz mächtig gewaltig

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