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Bundestag verlängert Steuerprivileg für Elektro-Dienstwagen bis 2030

08.11.2019 in Fuhrpark, Politik

Renault-ZOE

Bild: Renault

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur künftigen steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Das betrifft unter anderem die Besteuerung von elektrischen Dienstwagen sowie die Steuerbefreiung für das kostenfreie Laden von Elektroautos am Arbeitsplatz.

Die 2018 eingeführte und zunächst auf drei Jahre begrenzte Begünstigung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung soll nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden: Von 2022 bis 2024 werden nur Elektroautos und Hybride begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 Kilometer oder einen CO2-Ausstoß von maximalen 50 g/km haben. Von 2025 bis 2030 steigt die erforderliche Mindestreichweite auf 80 Kilometer.

Konkret müssen Arbeitnehmer, die einen infrage kommenden betrieblichen Stromer auch privat nutzen, bis 2030 monatlich statt einem Prozent des Listenpreises höchstens einen halbierten Satz von 0,5 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis nicht über 40.000 Euro müssen die Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Listenpreises im Jahr versteuern. Darüber hinaus wurde die Steuerbefreiung für das kostenfreie Aufladen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden im Betrieb des Arbeitgebers bis 2030 verlängert.

Ebenfalls beschlossen wurde diese Woche eine Sonderabschreibung für kleine und mittlere Elektro-Lieferfahrzeuge. Sie wird von 2020 bis 2030 gewährt und beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten. Die Sonderabschreibung gilt auch für E-Lastenfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm.

Die Ausweitung der steuerlichen Förderung ergänzt die kürzlich von Bund und Industrie vereinbarte umfangreichere Unterstützung beim Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Die „Umweltbonus“-Kaufprämie soll bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro um 50 Prozent, bei teureren Modellen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro um 25 Prozent erhöht werden. Die Hersteller übernehmen weiter die Hälfte des Zuschusses von zukünftig bis zu 6000 Euro.

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Via: SPD & Heise.de
Tags: Dienstwagen, FörderungAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Michael Kabisch meint

    02.01.2020 um 11:59

    @Hermann
    Ich mag den Enthusiasmus nur ungern bremsen, aber ich glaube ganz geht die Rechnung nicht auf.
    Es ist von einem BRUTTO Listenpreis bis 40.000 die Rede.
    Und ob der Weg zur Arbeit wirklich nur mit 25% des bisherigen Betrages versteuert wird, habe ich weder in der Meldung noch an einer anderen Stelle gelesen.
    Da wäre die Frage, ob man den Weg zur Arbeit nur noch mit 25% vom bisherigen Wert versteuert und bei der Steuererklärung die „alte“ Abrechnung (30 Cent/km) (also komplett) abrechnen könnte oder hier dann auch nur 25% der 30 Cent/km.
    Bei Brutto-Listenpreis 40.000 Euro kommt man ohne Berücksichtigung der Fahrt zur Arbeit in 3 Jahren aber immer noch auf mehr als 5100 Euro.
    Wenn jemand die Info zur Versteuerung der Fahrt zur Arbeit und die dazu gehöhrende Regelung zur Steuererklärung hat/findet -> her damit.

  2. Hermann meint

    09.11.2019 um 09:08

    Jetzt dürfen die Dienstwagenfahrer die Sektkorken knallen lassen

    Die 1/4 % Regel bringt binnen 3jahre einen Steuervorteil in Höhe von

    9.000 Euro.

    Wer es nicht glaubt:

    Fahrzeuglistenpreis netto 40k
    = brutto 47.6 k
    Nutzungsdauer : 3 Jahre
    Einfacher Weg zur Arbeit : 20 km
    Grenzsteuersatz : 42 %
    Soli: 5,5 %

    Nach der 1 % Regel sind
    monatlich zu versteuern
    1 % vom Bruttolistenpreis und 0,03 % von diesem Preis x Kilometer:

    476 € + 285 €= 761€
    Darauf zu zahlen Einkommensteuer 320 € + Soli 17 € zusammen 337 €

    Nach der 1/4 % Regel nur noch 1/4 von allem. Somit monatlich noch 84 € Steuern.

    Steuervorteil monatlich 250 €
    X 36 Monate = 9.000 €.

    Für die Selbständigen unter den Dienstwagenfahrern gibt es zusätzlich 3000 € umweltbonus.

    • Nicht vor 2025 meint

      09.11.2019 um 10:40

      Wenn man dazu noch die erheblich besseren Preiskonditionen für gewerbetreibende addiert fährt man nach 3 Jahren Haltedauer praktisch nahezu umsonst.
      Siehe Gebrauchtwagen Preise.

      Dumm nur das das auf die zutrifft die es nicht nötig haben.

      Für alle anderen : malochen, zahlen , fröhlich sein.

    • LIPo meint

      09.11.2019 um 19:48

      Freu mich schon wie Bolle! :-) Ab Mai gibts noch den Golf 8 als Geschäftswagen, danach hoffentlich schnell den ID.3 :-)

  3. agdejager meint

    08.11.2019 um 13:33

    Und noch immer werden die Hybride mit ihren sehr geschonten Verbrauchs/Emissionswerte unterstützt. Die falsche Ansätze und Anreize.

    • Daniel S meint

      08.11.2019 um 16:26

      1+
      Hybride sollten von der Förderung ausgeschlossen sein.

  4. Benjamin Witte meint

    08.11.2019 um 13:19

    Zu den 0,25%: „Künftig“ heißt ab 01.01.2020, richtig?

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