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Erhöhte Elektroauto-Kaufprämie („Umweltbonus“) in Kraft getreten

19.02.2020 in Autoindustrie, Politik

Elektroauto-Pramie-Umwelbonus

Bild: Seat

Ab sofort gelten die im vergangenen November beschlossenen attraktiveren und länger verfügbaren Konditionen der deutschen Elektroauto-Kaufprämie – offiziell „Umweltbonus“. Für reine Stromer kann nun ein Zuschuss von bis zu 6000 Euro beantragt werden. Erstmals werden auch gebrauchte Fahrzeuge gefördert.

Der Umweltbonus wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, eigentlich sollte er in diesem Jahr auslaufen. Die erhöhte Prämie gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Finanziert wird der Umweltbonus wie bisher zur Hälfte vom Staat durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zur Hälfte von der Industrie.

Bei vollelektrischen Autos und mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellen-Stromern bis 40.000 Euro Netto-Listenpreis für das Basismodell beläuft sich der neue Umweltbonus auf 6000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5000 Euro gezahlt. Zuvor gab es 4000 Euro für Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis bis maximal 60.000 Euro. Die neue Obergrenze für den Umweltbonus liegt bei einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro.

Für von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride, bis 40.000 Euro Netto-Listenpreis werden ab jetzt 4500 Euro gewährt. Bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen über 40.000 Euro sind es 3750 Euro. Bisher betrug die Förderung 3000 Euro bis zum Netto-Listenpreis von 60.000 Euro.

Förderung für Gebrauchte, neues Antragsverfahren

Eine weitere Neuerung ist, dass auch für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge Anträge auf den Umweltbonus gestellt werden können. Für sie beträgt der Netto-Listenpreis für die Förderwürdigkeit 80 Prozent des sogenannten BAFA-Listenpreises. Gebrauchtwagen dürfen weder beim Ersterwerb noch als Firmenwagen eine staatliche Förderung erhalten haben. Sie dürfen zudem nicht älter als 12 Monate sein und nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Dann gibt es für gebrauchte Elektroautos 5000 Euro, für gebrauchte Plug-in-Hybride 3750 Euro.

Mit den neuen Fördersätzen vereinfacht das BAFA das Antragsverfahren: Statt wie bisher zweimal muss der Antragsteller nur noch einmal Kontakt mit der Behörde aufnehmen. „Das bedeutet, dass jeder Antragsteller ohne weiteren Zwischenschritt von den erhöhten Fördersätzen profitieren kann, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antrag eingereicht sind“, erklärt BAFA-Präsident Torsten Safarik.

Das BAFA prüfe automatisch, ob nach der alten Richtlinie gestellte Anträge die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, wird im Rahmen des alten Antrags direkt der neue Förderbetrag gewährt. Antragsberechtigt sind weiter Privatpersonen sowie Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ausgeschlossen sind Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.

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Via: BAFA & Automobilwoche
Tags: Förderung, PreiseAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Werner Junk meint

    29.03.2020 um 22:31

    Ich habe im Dezember 2019 einen Golf 7 e bestellt. Im Kaufvertrag sind 2000,- € Umweltbonus eingetragen. Seit 19.02.2020 wurde der Umweltbonus von der Regierung
    erhöht,rückwirkend vom November 2019. Kann ich bei Lieferung einen höheren
    Umweltbonus beantragen?

  2. Peter Eichert meint

    14.03.2020 um 12:41

    Hallo, ich habe am 6.12.19 ein Eauto (e. GO) erhalten. Am 27.12. Die Umweltprämie beantragt am13. 3. den Förderbescheid erhalten über 2000 €(auch e. Go hat 2000€ abgezogen) Im Bescheid steht 3000 € nur wenn nach dem 5.112019 zugelassen, (habe ich erfüllt,) und Hersteller Beteiligung nachgewiesen werden. Muss e. Go nun 1000 € zahlen? Danke für die Antworten.

  3. TwizyundZoefahrer meint

    19.02.2020 um 12:42

    Weiss man schon wie das für Gebrauchte funktioniert und gilt das auch beim Privatverkauf?

    • TwizyundZoefahrer meint

      19.02.2020 um 12:56

      Hat sich erledigt, wer lesen kann😂

  4. bensch meint

    19.02.2020 um 10:11

    Gebrauchtfahrzeuge werden auch gefördert. Theoretisch interessant, praktisch kaum Auswahl bzw. annähernd gleich teuer wie Neuwagen nach kurzer mobile.de Recherche.

    • EV1 meint

      19.02.2020 um 18:04

      Ich denke, es geht hier darum, dass die Tageszulassungen und Vorführwagen auch noch eine Förderung bekommen, auch wenn diese bereits kurze Zeit angemeldet waren und bisher keine Förderung bekommen haben.

  5. CaptainPicard meint

    19.02.2020 um 09:41

    Ich verstehe nicht warum man diese Förderung vom Basismodell abhängig macht und nicht einfach vom endgültigen Kaufpreis des jeweiligen Autos.

    Das lädt doch nur dazu ein das System zu manipulieren indem Hersteller ein stark limitiertes günstiges Einstiegsmodell auf den Markt bringen das de facto niemand kaufen wird und sie dann mit ihren 50k+ Euro Autos weiterhin von der höheren Prämie profitieren die eigentlich für günstigere Autos gedacht ist.

    • bensch meint

      19.02.2020 um 09:56

      Ich denke, das ist ein Zugeständnis an die deutsche Autoindustrie, die ja für ewig lange Aufpreislisten bekannt ist. Während z.B. aktuell bei Tesla die Sonderausstattung an max. 2 Händen abzählbar ist.

      • Stocki meint

        19.02.2020 um 16:18

        Zugeständnis an die deutsche Autoindustrie, das glaube ich nicht mal. Gerade Tesla profitiert mit seinem Model 3 von diesem Prinzip. Long Range und Performance sind auch voll förderfähig, da allen das gleiche Basismodell zu grunde gelegt wird. Und der Preisunterschied von SR+ zu P sind satte 15000€. AHK, Winterreifen und FSD noch drauf und schon hat man ein 70000€ Auto für das es die volle Prämie gibt.

  6. Thomas meint

    19.02.2020 um 09:11

    Eine tolle Nachricht. Offenbar wurde der Druck auf die Verantwortlichen zu groß. Viele (mich eingeschlossen) hielten es ja für möglich, dass die Prämie erst kurz vor dem ID.3 erhöht wird, um nichtdeutschen Autoherstellern etwas die Suppe zu versalzen, solange VW nur den UPMiigo und den alten e-Golf liefern kann.
    Dass es nun anders gekommen ist zeigt mir, dass (unabhängig was der tatsächliche Grund für die Verzögerung war) E-Mobilität zunehmend ernst genommen wird und man durchaus was bewegen kann. Bleiben wir also auch bei anderen Themen dran, gibt ja noch genug Baustellen…

    Im Übrigen hatte die Verzögerung aus meiner Sicht noch einen positiven Effekt:
    Einige Hersteller sahen sich gezwungen eigene Rabatte zu geben und zeigten so, dass bei E-Autos – anders als oft zu hören – wohl doch eine Menge Spielraum beim Preis ist. Auch das wurde ja bislang schon vermutet, insbesondere als z.B. Hyundai die Preise für den KONA deutlich erhöhte und auch der Preis für das FL des IONIQ kräftig stieg. Nun wissen wir, dass die Hersteller auf Rabatte vorbereitet sind und warten gerne bis die Autos erschwinglich werden.

    • Simon meint

      19.02.2020 um 09:26

      Es zeigt einfach das die Theorie Schwachsinn war das die auf VW warten.
      Wo doch auch VW gerade mit den neuen Up, Mii, Go eine Auslieferungs Punktlandung hinbekommen hat.

  7. Zylvatrix meint

    19.02.2020 um 09:11

    Und in der Schweiz gibts nicht einen müden Rappen :-(

    • Christian meint

      19.02.2020 um 09:16

      Dann seid froh, daß ihr keinen Automobilhersteller habt und gebt das Geld für vernünftige Umwelt- oder Wirtschafts- oder Sozialpolitik aus.

  8. hu.ms meint

    19.02.2020 um 08:59

    Leider geht aus der formulierung nicht genau hervor, ob neu die bisherige betragsgrenze von 60.000 € noch gilt oder nicht.

    • bensch meint

      19.02.2020 um 10:00

      https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=76dcd15e7b67e90e8fc39306c0fe3e33&fts_search_list.selected=b3ab0ca2754713d6&&fts_search_list.destHistoryId=27108&fundstelle=BAnz_AT_18.02.2020_B2

      Nettolistenpreis bis 40k = 3000 EUR vom Staat
      Nettolistenpreis über 40k = 2500 EUR vom Staat
      maximal 65k Nettolistenpreis

      • ecomento.de meint

        19.02.2020 um 10:23

        Danke für den Hinweis, wir haben die Obergrenze hinzugefügt.

        VG | ecomento.de

      • Steffi Zienz meint

        19.02.2020 um 11:29

        Warum gewährt Tesla dann laut Website seit heute 3.000 Euro Herstellerbonus auf das Model 3 SR+ (Basispreis über 40.000 Euro)?

        Das heißt doch, die gehen davon aus, dass es insgesamt 6.000 Euro gibt (also Teslas 3.000 plus 3.000 vom Staat), oder?

        • bensch meint

          19.02.2020 um 14:51

          Es geht um Nettopreise. Der Basispreis darf also maximal 39.999 EUR netto betragen, das sind brutto 47599 EUR.

        • Steffi Zienz meint

          19.02.2020 um 16:21

          Danke, bensch!

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