Neben den Grünen und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) hat sich auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz für Ladeinfrastruktur von Gebäuden mit größeren Parkplätzen geäußert. Die neuen Regeln verpflichten unter anderem den Einzelhandel dazu, bis Ende 2024 an jedem Standort mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Elektroauto-Ladepunkt zu errichten.
Der HDE fordert Rahmenbedingungen, die die Umsetzung für die Händler ermöglichen. Wichtig sei, dass nicht über die Vorgaben der dem Gesetz zugrundeliegenden EU-Richtlinie hinausgegangen werde. „Die Bundesregierung sollte nicht strengere Regeln für den Aufbau von Ladesäulen erlassen, als von der EU vorgegeben. Ansonsten führt das zu enormen Mehrkosten für die in Deutschland ansässigen Händler“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Grünen und der VDA haben sich dagegen für ehrgeizigere Vorgaben ausgesprochen.
Der HDE warnt vor wirtschaftlichen Risiken. Zum einen seien nicht ausreichend Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs, damit sich ein Ladepunkt rechne. Außerdem führe die Zwangsverpflichtung des Handels zum Aufbau von E-Ladesäulen dazu, dass viel Kapital an unwirtschaftliche Standorte gebunden werde.
„Nach wie vor wartet der Handel auf eine auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderung. Die Parkplätze und damit auch die Ladesäulen im Handel sind nicht 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zugänglich. Deshalb sollte die staatliche Förderung nicht von dieser Bedingung abhängig gemacht werden“, so Genth weiter. Die Parkplätze des Einzelhandels hätten in vielen Fällen nicht die Zulassung für einen 24-Stunden-Betrieb, etwa aus Lärmschutzgründen in Wohngebieten.
Insgesamt gibt es in Deutschland laut dem HDE rund 450.000 Handelsstandorte. Mit dem neuen Gesetz würden allein im Lebensmitteleinzelhandel rund 38.000 Standorte zum Aufbau von E-Ladesäulen verpflichtet. Für kleinere und mittlere Unternehmen verlangt der Verband Ausnahmen: Die Verpflichtung solle für kleinere Händler „in keinem Fall“ greifen, auch wenn die Unternehmen nur Mieter einer Immobilie sind. Die Branche habe bereits eine erhebliche Anzahl von Ladepunkten aufgebaut. Jeder achte Ladepunkt in Deutschland stehe auf einem Einzelhandels-Parkplatz.
Rolf Reinhart meint
Warum nicht kostenlos? Machen Kaufland, LIDL, Aldi und IKEA doch jetzt schon vor. Das fällt bei dem Stromverbrauch, den heute ein Einzelhändler durchschnittlicher Größe ohnehin hat, doch gar nicht ins Gewicht. Die Säulen sollten natürlich weiterhin vom Bund gefördert werden, wenn man das mit der Energiewende ernst meint.
Vielleicht sehen wir dann endlich auch bei EDEKA & Co. Lademöglichkeiten.
Jensen meint
„Die neuen Regeln verpflichten unter anderem den Einzelhandel dazu, bis Ende 2024 an jedem Standort mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Elektroauto-Ladepunkt zu errichten.“
Ein Einzelhandelsstandort der seiner Kundschaft in 2024 einen einzelnen Ladepunkt anbietet, kann sich schon heute auf rückläufige bis einbrechende Kundenzahlen einstellen.
Jörg2 meint
„Praktikable Bedingungen“
Aussetzung der Eichsrechtskonformität
Bezahlmodul an die Säule (identisch zu üblichen Parkticketautomaten: Bargeld, Karte…)
Gut sichtbar der Preis an der Säule (35Cent/kWh)
Gut sichtbar (Höhe 3m) ein Signallicht auf der Säule (tief rot = besetzt/kaputt; gelb Dauerlicht = es läd jemand, dauert aber nicht mehr lange; gelb Blinklicht = Ladung ist beendet, bitte wegfahren; grün = alles frei, kannst kommen)
Maximaleinwurfbetrag festlegen (5€, danach schaltet die Ladung ab)
EdgarW meint
Gedwinwurf? Alles mit Geldkassette wird bei der ersten Gelegenheit geknackt, das regelmäßige händische Leeren ist teuer. Sehr blöde Idee. RFID-Leser für Bank- und Kreditkkarte ist hingegen völlig okay, bei kleinen Beträgen (bis 5 Euro? Der Grenzwert ist mir nicht bekannt) wird nicht einmal eine PIN-Eingabe benötigt, also auch kein Tastenfeld.
Aussetzung der Eichsrechtskonformität: Stimme zu bei preiswerten Langsam-Säulen, so etwa auch an P&R-Plätzen: Dort könnte man sehr günstig (kostensparend vor allem auf Leitungs-Seite) viele einphasige 16A-Anschlüsse realisieren. Die Förder-Untergrenze von 22 kW samt Eichrechts-Modul sorgen für eine extreme Verteuerung, die Ladelsitung wird an derartigen Standorten überhaupt nicht benötigt.
Jörg2 meint
@EdgarW
„Geldeinwurf… sehr blöde Idee…“
Wir reden von Händlern, die auf ihren Parkplätzen zwangsweise Ladesäulen installieren sollen? Entfernung Shop – Ladesäule 20..30m?
Die Grenze ist (so meine Erinnerung) bei 25€. Also eigentlich eine Vollladung. Der nächste will/soll ja auch ran können. Also eine Mengenbegrenzung gegen die „ich kauf da nie ein, die Ladesäule ist aber klasse!“
(Vor meinem Bürofenster, Großstadt, Innenstadt, steht ein Parkscheinticketautomat auch mit Geldeinwurf. Der wurde in den letzten 20 Jahren nicht 1x geknackt. Die anderen im Umfeld auch nicht. Ich glaube die Hersteller wissen wie man soetwas sichert.)
BeatthePete meint
@Jörg2
An und für sich gut, klingt aber so nach 1982 ;)
In 2020 gehören alle diese Funktionen ins Auto hinein. Software, nicht Hardware.
Jörg2 meint
@BeatthePete
Da hast Du eigentlich recht!
Ich würde es aber gern sehen, wenn aktuell den Autoherstellern und den Ladesäulennetzbetreibern, beim Thema Ladesäulen, soviel Macht wie möglich genommen würde. Die „Macht“ sollte beim Kunden liegen (und die Ladesäule sollte so preiswert wie möglich sein).
Kein Ladeanbieter sollte die Möglichkeit haben nach Automarken, Kundengruppen oder sonstwas selektieren zu können („Du überhaupt nicht“, „Für Dich den Preis von 79Cent/kWh“…).
Für irgendwelche Erfassungen, die den Fahrer interessieren (Fahrtenbuch, Ladevorgänge, Verbräuche…), ist die Lösung ja eh im Auto.