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Anspruch auf privaten Ladepunkt soll im September kommen

07.04.2020 in Aufladen & Tanken, Politik | 8 Kommentare

VW-e-Golf-laedt

Bild: VW

Die Bundesregierung will die Installation privater Lademöglichkeiten für Elektroautos in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen erleichtern. Dazu soll es für die entsprechende Infrastruktur künftig einen Anspruch geben. Die geplante Gesetzesänderung könnte noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

„Bei einer Verkündigung im Juli würde das Gesetz dann am 1. September 2020 in Kraft treten“, sagte eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion auf Anfrage von Golem.de. Wohnungseigentümer könnten dann ab diesem Zeitpunkt bauliche Veränderungen für Elektroauto-Lademöglichkeiten verlangen. Auch Mieter sollen einen entsprechenden Anspruch haben.

Die Bundesregierung hatte im März den Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes (WEMoG) beschlossen. „Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Mit dem heute vom Kabinett beschlossen Gesetzesentwurf soll es an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden“, so Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. Das neue Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität.

Konkret sollen Wohnungseigentümer zukünftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass der Einbau einer Elektroauto-Lademöglichkeit gestattet wird. Auch Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss sind zu bewilligen. Diese Maßnahmen benötigen in Zukunft nicht mehr die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Kosten trägt der begünstigte Eigentümer. Mieter sollen ebenfalls einen Anspruch darauf erhalten, dass Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektroautos sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz auf Kosten der Mieter erlauben.

Wird der Zeitplan eingehalten, könnten Wohnungseigentümer oder Mieter laut Golem.de ab Herbst 2020 versuchen, ihren Anspruch auf eine private Lademöglichkeit durchzusetzen. Über die E-Mobilität hinaus enthält der Entwurf für das neue WEG Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Via: Golem.de
Tags: Ladestationen, Mieten, RechtAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Andreas meint

    07.04.2020 um 17:21

    Die Schneckengeschwindigung bei der Umsetzung von neuen Regelungen ist schon rekordverdächtigt.
    Und die Aussage, dass durch diese kleine Vereinfachung die „Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts“ erfüllt werden würden, ist entweder naiv oder ganz arme Politik. Nach solch einer epochalen Entscheidung kann Frau Lambrecht eigentlich in den wohlverdienten Ruhe stand gehen [Sarkasmus aus].

  2. hermann meint

    07.04.2020 um 11:31

    Ich bin gespannt, wieviel Mieter/Eigentümer ihren möglichen Anspruch geltend machen werden. Die Hauseigentümergemeinschaften werden Vorgaben machen, die Installation selbst in Auftrag geben und dem begehrenden Eigentümer die Kosten in Rechnung stellen. Der wiederum wird die Rechnung ggf. an seinen Mieter weiterreichen. Wenn das Fahrzeug kein Kilometerfresser ist, wird es in vielen Fällen ein teurer Spaß werden.

    • Andre meint

      07.04.2020 um 17:13

      Hat ja niemand gesagt, dass E-Mobilität billiger als konventionelle sein soll. Wer bestellt, bezahlt.

      Bei uns in WEG wurde schon vor 2 Jahren darüber diskutiert und die Angebote eingeholt. Neben den reinen Einbaukosten von ca. 3000,- pro Anschluss fällt noch die Zählergebühr von mind. 100,- im Jahr an. Noch hat niemand bestellt.

  3. Mike meint

    07.04.2020 um 11:12

    Hallo,
    bei mir geht es um folgendes Szenario:
    Ich bin Eigentümer in einem Mehrparteienhaus (insg. 14 Wohnungen).
    Wir haben zwar einen geteerten Hof, der ist jedoch nur zum Be-/Entladen ausgeschildert und nicht zum dauerhaften parken (ich parke dann auf der Straße).
    Laden kann ich aktuell beim Arbeitgeber oder an öffentl. Ladesäulen.

    Bringt mit das Gesetz ebenfalls einen Anspruch mein Auto im Hof zu laden?
    Wohne im EG und könnte direkt vor meinem Balkon während des Ladevorgangs parken.

    • Yoshi84 meint

      07.04.2020 um 11:43

      Ich denke nicht. Nur weil es ein Gesetz gibt, das es dir grundsätzlich erlaubt eine Lädemöglichkeiten am Stellplatz zu installieren, ändert das ja nicht die Nutzungsrechte der ausgewiesenen Flächen. Wenn der Hof nur zum Be- und Entladen ausgewiesen ist, so wird das kommende Gesetz daran nichts ändern.
      Du darfst ja dein Auto auch nicht mit einer Rampe auf deinen Balkon fahren, nur weil du nun Anspruch auf eine Lädemöglichkeiten hast. Sorry! LG

      • Peter W meint

        07.04.2020 um 16:40

        Hmm, man könnte aber auch der Meinung sein, dass das beladen des Akkus zum Be- und Entaden eines Fahrzeugs gehört.

    • TwizyundZoefahrer meint

      07.04.2020 um 15:25

      Gibt es keine Stellplätze?

    • jomei meint

      07.04.2020 um 18:05

      Mittelfristig hilft nur eins: Umziehen, das Teil vermieten oder bald verkaufen, denn Immobilien ohne eigene Lademöglichkeit verlieren auf mittlere Sicht an Wert, weil nicht mehr auf modernem Stand.

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