Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes beschlossen. Wohnungseigentümer und Mieter erhalten damit einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Elektroauto-Lademöglichkeit. Zudem soll die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften effektiver gestaltet und bauliche Maßnahmen unter anderem zur energetischen Sanierung und zur Barrierereduzierung vereinfacht werden.
„Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Mit dem heute vom Kabinett beschlossen Gesetzesentwurf soll es an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden“, erklärte Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität!“
Konkret haben Wohnungseigentümer zukünftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektroautos gestattet wird. Ebenso sind Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss zu bewilligen. Diese Maßnahmen bedürfen zukünftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Kosten soll der begünstigte Eigentümer tragen. Auch Mieter erhalten einen Anspruch darauf, dass Vermieter den Einbau einer Ladestation für Elektroautos sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz auf Kosten der Mieter erlauben.
„Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt“, so die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Kerstin Andreae. „Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.“
Über die E-Mobilität hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften. So ist etwa vorgesehen, dass die Teilnahme an einer Wohnungseigentümerversammlung auch online erfolgen kann. „Indem Vorschriften klarer gefasst werden, leistet der Gesetzentwurf schließlich einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit“, heißt es vom Justiz- und Verbraucherschutz-Ministerium.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Puuh, jetzt ham wa ja mal einen Entwurf. Mal sehen, wann das entspr. Gesetz verabschiedet wird.
Peter W meint
Am Freitag.
Peter meint
Nicht zu früh freuen. Wenn das dem Referentenentwurf vom Januar entspricht, haben (außer Anwälten) nur sehr sehr wenige Leute was davon. Es gibt dann auch nach wie vor ein Haufen Hürden, hübsch unscharf (also streitbar) formuliert.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Und: Die Verabschiedung des Gesetzes kostet ja nichts und damit kann man als Partei oder Politiker in der Presse kaum punkten. Wenn man dafür wenigstens 1 Mrd. Corona-Euros setzen können müsste, das wäre was. Jetzt ist leider nur GMV (Gesunder MenschenVerstand) gefordert; das ist hart für politische Entscheider.