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Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ bei Leasing künftig gestaffelt

05.11.2020 in Autoindustrie, Politik | 21 Kommentare

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Ab 16. November 2020 kann die E-Auto-Kaufprämie „Umweltbonus“ wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die Bundesregierung hatte das im Sommer ausgeschlossen, erlaubt es nach breiter Kritik künftig aber wieder. Die Novellierung der Förderrichtlinie sieht zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird.

Für das Leasing reiner Elektroautos gilt zukünftig:

Leasingdauer Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis unter 40.000 Euro Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro
6-11 Monate 750 Euro 625 Euro
12-23 Monate 1.500 Euro 1.250 Euro
über 23 Monate 3.000 Euro 2.500 Euro

Für von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge gilt beim Leasing zukünftig:

Leasingdauer Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis unter 40.000 Euro Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro
6-11 Monate 562,50 Euro 468,75 Euro
12-23 Monate 1.125 Euro 937,50 Euro
über 23 Monate 2.250 Euro 1.875 Euro

Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der staatliche Anteil wird befristet bis zum 31. Dezember 2021 als „Innovationsprämie“ verdoppelt.

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Via: BMWi
Tags: Förderung, LeasingAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Chris meint

    06.11.2020 um 10:22

    Immer weiter so meine Damen und Herren in Berlin
    Ein weiterer Meilenstein der Deutschen Umweltpolitik. Diesel Preise von 95 Cent je Liter und nun noch mehr Förderung für Plug in Hybride und ein neues Steuersparschlupfloch für Unternehmen und Unternehmer.
    Damit dürfte dann entgültig klar sein das Fahrer von Vollelektrischen Autos in Zukunft keine freien Ladesäulen mehr finden weil diese Stundenlang von Plug in Hybriden belegt werden damit Sie anschließend elektrisch vom Parkplatz fahren können.
    Beobachte bei mir in der Nähe verstärkt dieses Problem das Plug in Hybride Stundenlang an 43 Kw Schnellladern stehen um mit 3,7Kw MAX! Ihre Umweltverpester aller MB oder Mitsubishi SUV mit Strom für 30 km Reichweite zu laden.
    Super Sache so ein Typ 2 Stecker wenn ein normaler Schuko Stecker reichen würde denn dann könnten diese sinnlosen Kfz an jeder E Bike Ladestationen anhalten! Und würden nicht die Leute in Ladebedrängnis bringen die wirklich zum Klimawandel beitragen und nicht nur die Co2 Bilanzen der Hersteller frisieren damit diese in Brüssel keine Strafen bezahlen müssen! Allen voran der ach so saubere VW Konzern Haha.

    Guten Nacht Deutschland

    • Joern meint

      06.11.2020 um 22:09

      Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie leicht sich manche Mitmenschen durch das permanente Schlechtreden von PHEVs und deren Fahrern in der Presse blenden lassen.
      Ich fahre einen BMW 530e seit knapp zwei Jahren im Privatleasing und habe mit dem Fahrzeug ca. 20.000 km zurückgelegt, davon über 15.000 km rein elektrisch. Der Benzinverbrauch lag über die Gesamtstrecke bei ca. 2 Litern auf 100 KM. Aufgeladen wurde ausschließlich mit Ökostrom – zu Hause und an der öffentlichen Säule. Letzteres allerdings immer seltener, weil mein Fahrzeug dort während des Ladens schon mehrfach (tw. mit Hundekot) beschmiert wurde. Armes Deutschland, dass sich da offensichtlich Menschen mit eigentlich gemeinsam stark ausgeprägtem Umweltbewusstsein durch solche reißerischen Artikel gegen PHEV-Fahrer gegeneinander aufhetzen lassen!

  2. JM meint

    05.11.2020 um 10:55

    ein wichtiger Zusatz auf bafa.de :

    „Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der Bundesanteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.“

    Demnach bleibt ja wohl ab Vertragslaufzeit 24 Monate alles beim alten

    • xordinary meint

      05.11.2020 um 13:33

      Na hoffentlich! Ich habe mir gerade einen Mokka-e bestellt, der aber erst nächstes Jahr ausgeliefert wird, und die 6.000 EUR sind da ja immer schon fest eingepreist! (Behalte ihn brav drei Jahre.)

  3. McGybrush meint

    05.11.2020 um 09:50

    Mann kann aber auch von ausgehen das ein Leasingnehmer der jetzt nur 1 Jahr least und deswegen weniger bekommt ja im Nächsten Jahr wieder ein Auto was er dann auch wieder fördern lassen kann. So hat er am Ende auch 2 Jahre Fördergelder bekommen. Nur eben zu je 50% auf 2 Autos verteilt.

    Kann die Regelung zumindest nachvollziehen. Im Umkehrschluss könnte man dann bei normalen Käufern eine Haltedauer von 2 Jahren verlangen.

    • Eugen P. meint

      05.11.2020 um 11:22

      Aber so wie es jetzt ist, könnte man in 2 Jahren 18.000€ abstauben bei einer Haltedauer von jeweils einem Jahr, in Zukunft dann nur noch 3.000€.

      Mit Mehrfachförderung und der bisherigen Regelung wären sogar negative Leasingraten denkbar, Renault Zoes gibt es für Gewerbekunden schon umsonst im Leasing.

      Ob das Sinn macht, darüber kann man streiten.

      • xordinary meint

        05.11.2020 um 13:34

        Derzeit gibt’s Zoes überhaupt nicht billig! Unter 120 EUR ist da nichts zu holen!

      • Marco meint

        06.11.2020 um 08:57

        Wieso zur Zeit 18000 Euro?

  4. Aleman meint

    05.11.2020 um 09:35

    Wenn das so kommt ist für mich das Projekt e-Auto leasen auf jeden Fall gestorben. Die sind auch mit Förderung meistens teurer als Verbrenner.
    Wieder irgend so ein Blödsinn. Was ist, wenn jemand sein Elektroauto nach einem Jahr verkauft, weil es wieder ein besseres gibt? Muss er dann auch zurückzahlen?

    • A124 meint

      05.11.2020 um 10:21

      An Ihrem Kommentar sieht man das Dilemma. Es geht den Leuten nicht um die Nachhaltigkeit. Das aber ist der Gedanke der e-Mobilität. Ob der Wagen nun mit 500€ mehr oder weniger gefördert wird, sollte dabei keine Rolle spielen.

      • Name ist egal meint

        05.11.2020 um 13:54

        Wenn es um Nachhaltigkeit geht kauft oder least man kein neues Auto.

        • R. D. meint

          05.11.2020 um 14:40

          Ihre Theorie hinkt, ohne Neuwagen gibt es sehr schnell auch keinen Gebrauchtwagenmarkt.

      • Thomas meint

        01.01.2021 um 01:24

        Ein E-Auto ist derzeit noch nicht nachhaltig ( umweltfreundlicher als ein Auto mit Erdgasantrieb )!

  5. LMausB meint

    05.11.2020 um 09:17

    Die Differenzen zw. BEV und Hybriden sind leider noch zu gering.

  6. Eugen P. meint

    05.11.2020 um 09:09

    Sinn macht das nicht, politisches Ziel ist ja, dass ein E-Auto in Verkehr gebracht wird, wie lange das Auto dann gehalten wird bis es den Besitzer wechselt ist doch zweitrangig, grade über Leasingrückläufer würden viele Fahrzeuge in den Markt kommen.

    Ginge es hauptsächlich um die Umwelt und nicht um die Konjunktur, könnte man auch gebrauchte E-Autos fördern.

    • Freddy K meint

      05.11.2020 um 10:59

      Damit will man das Zweit-Leasing attraktiver machen.
      Dann hat der Leasingnehmer 2 auch noch was von der Prämie.
      Problem ist aber das Leasingnehmer 1 eine höhere monatliche Rate hat. Und da Unternehmen selten wegen Nachhaltigkeit leasen sondern wegen Kosten kann das ein Problem geben.
      Wenn man so verteilt muss man es auch bei Kauf/Wiederverkauf oder Finanzierung so händeln.

  7. Julian meint

    05.11.2020 um 09:09

    Toll, ich habe mir zum Übergang einen Smart mit einer Leasingdauer von 18 Monaten bestellt nach der Einführung der Innovationsprämie. Auslieferung dürfte Anfang November sein. Durch das einstufige Verfahren, kann man die Prämie erst nach Zulassung beantragen.
    Früher musste man nach dem Kauf erstmal einen Zuwendungsbescheid beantragen und hatte dann mit der Zulassung Zeit.

    Da sollte die Politik unbedingt Klarheit schaffen und nicht von jetzt auf gleich etwas ändern.

  8. JM meint

    05.11.2020 um 08:50

    Darüber ist bisher noch nichts bei der BAFA veröffentlicht. Unklar ist auch, ob die Regelung auch für bereits bestellte Fahrzeuge gilt oder nur für zukünftige, ab dem 15.11. bestellte Leasingfahrzeuge. Sollte die Regelung so umgesetzt werden, wird das Interesse an der E-Mobilität wieder schwächer.

    • Peter W meint

      05.11.2020 um 09:33

      Der Zeitpunkt der Bestellung hatte bisher noch nie eine Auswirkung auf die Förderung. Es zählte bisher immer das Zulassungsdatum.
      Dieses Problem wird aber Ende 2021, wenn die Liefertermine (z.B. UpMiGo) nicht eingehalten werden, zu Streitigkeiten führen. Ob es dann die „Innovationsprämie“ für verspätete Lieferungen geben wird?

      • Freddy K meint

        05.11.2020 um 11:10

        Und wenn es dann eine andere Prämie gibt die „höher“ ist? Klagt man dann auch?

        Ausserdem gilt für die Prämie immer noch die Deckelung des Fördertopfes. Die Förderung kann auch schon früher wegfallen wenn der Topf leer ist. Und es geht nach Reihenfolge des Eingangs. Du kannst also auch nächstes Jahr im Sommer schon Pech haben. Irgendwo ist immer der Schnitt. Klagen werden hier wohl eher keinen Erfolg haben.

        • The orange Monster meint

          05.11.2020 um 21:09

          Mittlerweile hat man sich in der BEV Blase und der Politik die moralische Bremse lockergesoffen. Anders ist der Wahnsinn nicht zu erklären das man nicht lieferbare Ware fördert.

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