Der Bundestag hat im Februar neuen Vorgaben für die Ladeinfrastruktur von Gebäuden zugestimmt. Das „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) sieht vor, dass Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen so ausgestattet werden, dass Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter aufgeladen werden können. Zwei Verbänden der Elektrotechnik-Branche reichen die Neuerungen nicht.
„Der Kompromiss, den die Regierungsfraktionen zum GEIG beschlossen haben, ist nicht ambitioniert genug. Die Gebäudeinfrastruktur bleibt damit ein Schwachpunkt beim Umstieg auf die Elektromobilität“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der Geschäftsführung des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. „Jedes Einfamilienhaus in Deutschland benötigt ein Leerrohr, wenn wir Gebäude schon in der Entstehung fit für die Zukunft der Elektromobilität machen wollen. Den damit verbundenen Kosten von 300 Euro pro Leerrohr stehen spätere Nachrüstkosten von rund 4.000 bis 5.000 Euro gegenüber.“
Ein- und Zweifamilienhäuser sollten jetzt auf die Elektromobilität vorbereitet werden, zumal sie rund 30 Prozent des jährlichen Privat-Neubaumarkts in Deutschland ausmachten, fordert der ZVEI. Mit dem aktuellen Kompromiss zum GEIG werde dieser Teil des privaten Neubaumarkts nun nicht für die Zukunft der E-Mobilität berücksichtigt. „Hinzu kommt, dass die Anzahl der Ladepunkte insgesamt nicht mit den erfreulich hohen Verkaufszahlen von E-Fahrzeugen Schritt hält“, so Weber.
Positiv sei, dass sich die Abgeordneten auf eine Absenkung der Schwellenwerte geeinigt haben. Dass im Mehrfamilien-Neubau nun jede fünfte Wohnung und nicht nur jede zehnte Wohnung die Infrastruktur für eine Lademöglichkeit bereithalten soll, ist laut Weber vernünftig und schafft die Voraussetzung, um Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause zu verbessern. Denn der Erfolg der Elektromobilität entscheide sich auch in der Tiefgarage.
„Noch große Defizite“
Zu Hause sowie am Arbeitsplatz würden künftig 85 Prozent der Ladevorgänge erfolgen, sagt der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Lothar Hellmann. „Umso wichtiger ist es daher, die Ladeinfrastruktur in diesem Bereich nachhaltig auszubauen. Zumal es hier im Gegensatz zur öffentlichen Ladeinfrastruktur, deren Ausbau in der Vergangenheit mit Nachdruck gefördert wurde, noch große Defizite gibt.“
Der ZVEH zeigt sich vom aktuellen Stand des GEIG enttäuscht. Dieser stelle zwar in Teilen eine Verbesserung gegenüber einem ursprünglichen Entwurf dar, weil er den Schwellenwert für die Installation von Ladeinfrastruktur noch einmal deutlich senke. Um den geplanten und für die Erreichung der Klimaziele der Regierung unerlässlichen Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen, sei das Gesetz in der jetzigen Ausprägung jedoch nicht ambitioniert genug.
Der ZVEH bemängelt unter anderem, dass das Gesetz die Installation von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden erst ab einer bestimmten Stellplatzzahl vorsieht, statt diese bereits ab dem ersten Stellplatz vorzuschreiben. Vorhandenes Potenzial werde nicht ausgeschöpft. Für Neubauten fordert der ZVEH, jeden Stellplatz zumindest mit einem Leerrohr zu versehen, um den Gebäudebestand zukunftsfähig zu machen. Der Verband verweist wie der ZVEI auf die hohen Kosten einer späteren Nachrüstung von Stellplätzen mit der notwendigen Elektroinfrastruktur.
Nicht nachvollziehbar ist für den ZVEH zudem, warum das GEIG den Begriff „umfangreiche Renovierung“ an die Gebäudehülle koppelt, die in keinem Zusammenhang zur Elektroanlage stehe. Es würde viel mehr Sinn ergeben, eine nachträgliche Ausstattung mit Ladeinfrastruktur dann vorzuschreiben, wenn im Rahmen einer Renovierung ohnehin an der Elektroanlage gearbeitet oder in den Bereich der Parkplätze eingegriffen wird. Bei Arbeiten an der Gebäudehülle ergäbe sich jedoch kein Synergieeffekt, sodass die Bezugnahme auf die Gebäudehülle wenig logisch erscheine.
hu.ms meint
Eigentlich wird doch in dem artikel nur empfohlen, bei neubauter kostengünstig leerrohre für die e-auto-lademöglichkeit zu verlegen um später bei bedarf ebenfalls kostengünstig diese verkabeln zu können. Kostet kaum was und mach einfach nur sinn.
Oliver Muthig meint
Nachrüstkosten von 4.000 bis 5.000 EUR finde ich doch sehr übertrieben. Die Nachrüstung einer 32A/400V Dose montiert an unserer Hauswand (Doppelhaushälfte) und angeschlossen im Schaltschrank vom Hausanschluss samt passender Sicherungen hat 400 EUR gekostet. Dazu ein Verlängerungskabel und Juice Booster, fertig war die Ladeinfrastruktur für unseren Stellplatz.
Gesamtkosten ca. 1.600 EUR.
Nachdenker meint
Interessant, wie großzügig manch einer mit dem Geld anderer Leute umgeht.
Soll wohl auch heißen, wenn ich ein Stellplatz mit Ladesäule nicht mehr benötige, muss ich auch die dazugehörige Wohnung aufgeben. Und die laufenden Kosten der Ladesäule übernimmt dann die Mietergemeinschaft?
Andi meint
Welche „laufenden Kosten der Ladesäule“ meinen Sie?
Ich kenne da keine.
Die Ladesäule ist eine Einmalinvestition.
Der Strom kann an- und abgemeldet werden.
Kasch meint
Entscheidet immer noch der Bauherr und bei Wohnanlagen wird er wohl Parkplätze so gestalten, dass er nicht gezwungen werden kann. Die Transformation zum Soziallismus ist noch nicht abgeschlossen und wohlhabende, ältere Investoren werden sich massiv dagegen wehren. 100 Euro mehr Miete monatlich werden aber ohnehin die Wenigsten zahlen. Sozialbauten kann man natürlich mit Lademöglichkeiten ausstatten, unsinnig und schön überteuert – jährlich neue Gesetze und Fördergelder sind für Verbände, deren Mitglieder und zwielichtige Unternehmer derzeit recht lukrativ.
Peter meint
Sozialismus? Und wovon träumst Du Nachts? BS hoch 3.
Sebastian meint
300 Euro für ein Leerohr? Mir fällt auf, das die Klientel der Eigenheimbesitzer, also die Gruppe die mit banalsten Kosten BEV fahren könnten, genau die sind, die die größten Bedanken haben! In der Garage hängt die 16A Dose zum Holz spalten, aber damit ein Auto laden? „Das killt die Stromleitung“… Jahre langes brainwashing in den Petrol Zeitschriften hat tiefe Gräben in den Gehirnen der Leute hinterlassen. Noch viel Arbeit vor uns liegt….
Jeru meint
„In der Garage hängt die 16A Dose zum Holz spalten, aber damit ein Auto laden? „Das killt die Stromleitung“… Jahre langes brainwashing in den Petrol Zeitschriften hat tiefe Gräben in den Gehirnen der Leute hinterlassen.“
Es ist absolut faszinierend wie Sie den Bogen vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, also den Experten, hin zu „Gräben in Gehirnen“ durch die „Petrol Zeitschriften“ hinbekommen haben.
Beschäftigen Sie sich bitte mit den Fragestellungen. Danke.
Daniel S meint
Meine gestrige (!) Erfahrung: Vermieter stimmt mir nicht zu, auf eigene Kosten eine Steckdose plus Zähler für einen Aussenparkplatz zu installieren. Habe den Stellplatz deshalb nicht gemietet.
Die Vermieter scheuen jeden noch so geringen Aufwand.
Flo meint
Das ist aber einklagbar, wobei es das Mietverhältnis nicht zwingend verbessert.
Peter meint
Die Frage ist ja mit welcher Begründung die Ablehnung erfolgte und wie „hart“ die Ablehnung ist. Grundsätzlich muss der Vermieter das seinerseits ggf. auch formal korrekt vorab mit anderen Miteigentümern klären. So eine Versammlung gibt es aber I.d.R nur einmal pro Jahr.
Ne stumpfe Klage ändert nix daran. Die Anwälte beider Seiten wird eine Klage aber freuen.
Fabian Leit meint
Gesetz hin, Gesetz her: Speziell in Eigentümergemeinschaften ist das teils „reine Theorie“. Wenn man sich auf „ist doch mein Recht“ beruft, wird man in der Gemeinschaft samt seiner Familie nicht mehr des Lebens froh :( Also stets gut überlegen, worauf man pocht oder besser nicht pocht. Vorher überlegen.
Flo meint
Widerspruch: Mit einer engagierten Hausverwaltung läuft das. Wir haben das umgesetzt, 33 SP mit Lastmanagement. Das wird für Vermieter künftig ein Thema um Mieter zu finden aber manche meinen ja Wasserstoff……
Peter Zeng meint
Wir haben uns mit der Hausverwaltung ins Benehmen gesetzt und konnten unsere Wallbox in der Tiefgarage installieren. Für den „Hausfrieden“ war’s trotzdem nicht dienlich wegen diverser Mitbewohner im Objekt, die mit der Entscheidung nicht konform gegangen sind und nicht konform gehen :(
Peter meint
Oder vorher mal mit möglichst vielen anderen Eigentümern sprechen, anstatt denen das stumpf bei ner ETV ohne Vorbereitung vor den Latz zu knallen.
Außerdem ist es halt noch Neuland für Viele und es fehlen noch Urteile zu Detailfragen auf Basis des neuen Gesetzes, insofern wird das in drei-vier Jahren auch besser werden.
Ernesto 2 meint
Das Gesetz mag nicht von Scheuer kommen, aber er hat sicher dran rumgepfuscht und es damit gründlich verGEIGt..
Peter meint
Es muss nicht der Andi drangewesen sein. Die großen Wohnkonzerne haben auch viele Lobbyisten. Die wollen möglichst wenig investieren.
Und die Sache mit den Einfamilienhäusern stimmt natürlich.