Die Elektroauto-Vermietung NextMove warnt vor Betrug mit der deutschen „Umweltbonus“-Förderung. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) organisierte Kaufprämie für neue oder gebrauchte teil- und vollelektrische Pkw sorge für unseriöse, teilweise bewusst betrügerische Händlerangebote.
Fahrzeuge wie der Škoda CitigoE iV, Seat Mii oder VW ID.3 würden entweder als Neufahrzeug oder als EU-Reimport mit Tageszulassung (Zweitzulassung) teurer angeboten als es der „Förderfähige Gebrauchtpreis“ zulässt – und dennoch mit BAFA-Fähigkeit in Höhe von 5000 Euro für junge Gebrauchtwagen beschrieben und beworben, so NextMove. Um den „Förderfähigen Gebrauchtwagenpreis“ trotz eines deutlich höheren Verkaufspreises vorzutäuschen, griffen die freien Händler zu unterschiedlichen Tricks:
- Rechnungssplit mit Zweitrechnung über „Sonderkosten für die Fahrzeugbeschaffung“ bis zu ⅓ des Kaufpreises – nur zur Verwendung für den Kunden.
- Bar-Anzahlung für das Fahrzeug, die auf der finalen „BAFA-Rechnung“ nicht ausgewiesen wird.
- Händler übernimmt die BAFA-Antragstellung in Eigenregie und lässt das Fahrzeug sechs Monate auf sein Autohaus zu. Er gibt einen entsprechend reduzierten Kaufpreis mit Verweis auf einen „Mietkauf“ an.
Diese Masche der Rechnungsaufteilung werde in den von NextMove beschriebenen Fällen erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages deutlich. „Durchschaubar sind die Tricks nur dann, wenn man sich mit der sehr komplexen Rechtslage auskennt“, sagt NextMove-Geschäftsführer Stefan Moeller. „Bei der Berechnung des ‚Förderfähigen Gebrauchtwagenpreises‘ sind einige Faktoren zu berücksichtigen – beispielsweise dürfen nur 80 Prozent des Listenpreises inklusive der kompletten Sonderausstattung angesetzt werden, um dem Wertverlust eines gebrauchten Fahrzeugs gerecht zu werden, während bei Neuwagen-Anträgen nur der Preis der Grundausstattung relevant ist.“
Mit der Betrugsmasche schädigten unseriöse Händler sowohl den Steuerzahler, der die Erschleichung der Subvention bezahlen muss, als auch seriöse Händler, die die Fahrzeuge zu fairen Preisen anbieten, so NextMove. Auch die Käufer der Fahrzeuge, die den Betrug kaum durchschauen könnten, seien betroffen, da ihr BAFA-Antrag möglicherweise abgelehnt werde.
„Wir raten dazu, vor dem Kaufabschluss gezielt beim Händler nachzufragen, und sich im Zweifelsfall vorab eine Musterrechnung schicken zu lassen“, erklärt Moeller. Denn beantrage ein Kunde die BAFA-Förderung mit falschen Angaben, stehe auch er im Verdacht des Subventionsbetrugs. Möglicherweise müsse er dann beweisen, dass er unschuldig ist.
Daniel Startung meint
Als wir 2017 einen PHEV kauften, schaute der Verkäufer im Autohaus in unserem Beisein *erstmals* überhaupt auf die Förderseiten im Web. Die URI dazu nannte ich ihm ;)
Entsprechend unverwertbar für meinen Förderantrag fiel auch die Rechnung des Autohauses aus – verzögerte sich alles um Monate wegen Ablehnung meines Förderantrags im ersten Anlauf :(
1000 Ionen immer weiter... meint
Das gleiche passierte mir im September 2020 beim Kauf eines Seat Mii electric.
Mein Vorschlag, sich mit dem Kollegen aus der benachbarten VW-Halle zu beraten, wurde abgelehnt: „Die Systeme sind komplett anders!“ 3 neu ausgefüllte Kaufverträge, eine BAFA-Ablehnung und jede Menge Zeit und Nerven später, hat es geklappt.
Was tun die dort im Konzern? Alles eigene Suppen und Eitelkeiten statt Synergien?
David meint
Die Händler, die Händler, heißt es nur. Aaaaber: Nur der Kunde und die BAFA sind die Antragsgegner. Selbst wenn der Händler das Antragsverfahren durchführt, der Kunde unterschreibt und es ist sein Antrag. Betrug begeht also der Kunde. In einem Verfahren könnte allenfalls Beihilfe des Händlers festgestellt werden. Dafür gibt es Geldstrafen. Und die nur, wenn der Kunde wegen Betrugs verurteilt wird. Ohne Betrug, keine Beihilfe. Und selbst die Beihilfe zu beweisen, wird echt schwer. Das Inserat war halt aus Versehen die falsche Vorlage. Da zieht der übliche Disclaimer. Fehler des Azubis. Bei gesprochenen Inhalten steht oft Aussage gegen Aussage. Anders gesagt: Ein unseriöser Händler muss da nichts befürchten.
Georg meint
Das mag stimmen, aber ganz ehrlich. Wenn ich als Kfz Verkäufer arbeite, würde ich mir alle erdenklichen Infos zur Bafa Prämie besorgen, damit ich korrekt beraten kann und meinen Kunden richtige Antworten gebe, bzw überhaupt ein vernünftiges Angebot mit korrekten Zahlen machen kann.
Das ist Grundvoraussetzung für den HÄNDLER.
Meine Erfahrung und auch die Berichte in dem Video, lassen vermuten, dass ein (groß)Teil der Händler aber gar keine Ahnung hat.
Mir wurde ein Auto mit insgesamt 14.000,- Förderung angeboten.
6.000,- Bafa, 3.000,- vom Hersteller und 5.000,- vom Bundesland.
Auf mehrfaches Nachhaken wurde
dies felsenfest behauptet.
Dumm nur, dass die Förderung vom Land(5.000) nur für Gewerbetreibende und NICHT für Privatpersonen gewährt wurden und ich ausdrücklich als Privatmann angefragt habe.
Von nichts Ahnung und davon ganz viel????
150kW meint
„Das Inserat war halt aus Versehen die falsche Vorlage. Da zieht der übliche Disclaimer. Fehler des Azubis. “
Hier geht es aber um fingierte Rechnungen, wo einfach mal Bar-Anzahlungen weg gelassen werden oder Geld anderweitig „versteck“ wird und der Kunde darauf hingewiesen wird bloß nur die eine frisierte Rechnung einzureichen. Ich glaube kaum das da ein Richter auf die Behauptung reinfällt da es ein versehen des Azubis war.
Michael meint
Vielleicht schaust du dir das Video erst mal an.
Das Inserat selbst ist annähernd völlig unerheblich. Es geht um objektiv falsche Rechnungsstellung der Händler und einer Aufforderung zur Straftat.
Und das dann dabei auch der Käufer zum Betrüger wird (ohne daß er es wollte) ist traurig, da er vermutlich den Schaden haben wird.
Kfz Kunde meint
Leider bestätigt diese Meldung einige schwarze Schafe bei den Händlern, was gleichwohl aber schon lange bekannt ist und zwar nicht nur in Bezug auf die Umweltprämie.
Mir wurde ein BEV verkauft mit unverbindlichem Liefertermin Juli.
Dieses Auto wurde aber nicht geliefert.Weder im Juli, noch die darauf folgenden Monate.
Auch ein Jahr später nicht.Blieb nur Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Stornierung der Opel Mokka E gehört auch in diesen Bereich – halb legal – illegal.
Das BEV mit angeblich möglicher Umweltprämie überteuert verkauft werden, obwohl die Prämie schon abkassiert wurde, passt da sehr gut ins Bild.
Kein Wunder, dass viele Kunden ihr Auto am liebsten 15 Jahre oder länger fahren, um sich diese frustrierenden Erlebnisse beim Händler zu ersparen.
Für mich haben 99% der Händler keine Ahnung von der Materie, erzählen Unwahrheiten und bewegen sich mindestens am Rande der Legalität.
Das Geschäft ist zugegeben schwierig, aber ganz ohne Sachverstand und generell mit Halbwahrheiten kurbelt man aus meiner Sicht das „Geschäft“ auch nicht unbedingt an.
Der Artikel bestätigt meine Erfahrungen sehr gut.
Olli meint
Völlig übertrieben und nicht haltbar, dass 99% der Händler keine Ahnung haben. Ich bin mit meinen Händlern und Verkäufern immer sehr gut gefahren. Freundlich, Kompetend und Hilfreich. Wenn Sie das nicht wären, hätte ich einen anderen ausgewählt.
Torsten meint
Kenne leider keinen in der Emobiöität kompetenten autorisierten Autohändler..
Insofern Guer Artikel und danke an NM