Bei der Abwicklung der deutschen Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ gab es im März und größtenteils auch im April IT-Probleme. In bestimmten Fällen konnten keine Förderanträge für junge gebrauchte Wagen mit E-Antrieb gestellt werden. Verantwortlich dafür war ein Systemfehler auf dem Internetportal des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mittlerweile wurde eine Lösung gefunden.
Das BAFA hat dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in einem Schreiben mitgeteilt, dass es den Systemfehler auf seinem Antragsportal behoben habe. Somit könne der Umweltbonus nun wieder uneingeschränkt beantragt werden, berichtet das Branchenportal kfz-betrieb.de.
Das nun gelöste Problem trat bei jungen Stromern auf, deren Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Das System ließ keine Anträge für den Umweltbonus zu, obwohl diese Fahrzeuge gemäß den Richtlinien förderungsfähig sind. Der ZDK hatte seinen Mitgliedsbetrieben geraten, wegen des Fehlers abgelehnten Anträgen schriftlich zu widersprechen. Das sei die Voraussetzung, damit sie erneut bearbeitet werden können.
Der von Bund und Industrie gemeinsam finanzierte Umweltbonus betrug bei der Einführung vor fünf Jahren 4000 Euro. Anfang 2020 erhöhte sich die Kaufprämie für Elektroautos, Wasserstoff-Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybridmodelle auf 6000 Euro. Im Rahmen der 2020 als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie beschlossenen Konjunkturmaßnahmen wurde der staatliche Anteil mit der „Innovationsprämie“ verdoppelt, seitdem gibt es bis zu 9000 Euro Umweltbonus. Die aktuelle Förderung soll noch bis Ende 2025 gewährt werden.