Gemäß dem deutschen Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Preisangabe und Abrechnung von Strom an Elektroauto-Ladesäulen einheitlich und transparent nach Kilowattstunden (kWh) erfolgen. Laut dem Marktforschungsunternehmen EUPD Research wird auch nach mittlerweile zwei Jahren Übergangsphase noch immer nicht einheitlich nach kWh abgerechnet. Blockier- und Startgebühren führten zu weiterer Intransparenz.
Seit Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) im Jahr 2016 sind in Deutschland beim Aufbau und Betrieb von öffentlichen Elektroauto-Ladepunkten Mindestanforderungen einzuhalten. In diesem Zuge kam auch der Beschluss zum eichrechtskonformen Laden auf. Seit dem 1. April 2019 gilt für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe das Mess- und Eichgesetz sowie die Preisangabenverordnung. Entsprechend ist es verpflichtend für neu errichtete Ladesäulen und mit Umrüstplan für Bestandsladesäulen einheitlich die Lademenge nach kWh zu messen und abzurechnen. Für Ladesäulen-Betreiber bedeutet dies aufwändige Um- oder Nachrüstungen. Eine Übergangsfrist zum Einbau eichrechtskonformer Zähler wurde vor allem für die Schnellladeinfrastruktur eingeräumt, da es zunächst keine geeignete Messtechnik gab.
Aus einer Studie von EUPD Research geht hervor, dass noch bei 23 Prozent der Tarife beim Schnellladen (DC-Laden) keine kWh-Abrechnung erfolgt, bei Normalladesäulen (AC-Laden) liegt der Anteil bei 10 Prozent. EUPD-Research-Projektleiterin Christine Koch: „Im Vergleich zum letzten Jahr ist eine verstärkte Umsetzung der Nachrüstung zu verzeichnen. Dennoch werden nun beim Laden neben der kWh-Abrechnung vermehrt zusätzliche Blockier- oder Startgebühren erhoben. Laut Eichrecht ist dies aber erlaubt, um damit das unnötige Blockieren der Ladesäule zu verhindern. Der Transparenz wirkt dies jedoch entgegen. Daneben sind Flatratetarife oder kostenloses Laden am Supermarkt oder Einkaufszentrum nicht betroffen.“
Neue Vorgaben sorgen für Mehraufwand
Der jüngste Beschluss des Bundeskabinetts zu den Änderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) weist einen verpflichtenden Einbau von Kartenlesegeräten zum Bezahlen der Ladevorgänge an Elektroauto-Ladesäulen aus. Dies gilt verpflichtend für Säulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Die Neuregelung bedeutet, dass eine Vorrichung zur PIN-Eingabe eingebaut werden muss, sodass Ladesäulen baulich angepasst und erneut mess- und eichrechtlich zertifiziert werden müssen.
Die Branchenverbände BDEW, VDA und ZVEI wiesen vor Beschluss des LSV darauf hin, dass die Installation von Kartenlesegeräten zu einer weiteren Verlangsamung und steigenden Nutzungskosten der Ladeinfrastruktur führe. Auch bei dieser Thematik würden laut den Verbänden keine eichrechtkonformen Genehmigungen für die Lesegeräte bis vermutlich 2023 vorliegen und das veraltete System den digitalen Fortschritt hindern.
Der Diktator meint
Diese Armee der Bürokraten muss sich ständig etwas neues überlegen um ihre eigene Legimität zu bewahren.
Wo kämen wir hin, wenn jeder nach seinem Gutdünken den Strom anbieten würde? Nein, man überträgt die Regeln der Erdöltanken auf die Elektrosäulen und freut sich, daß die eingenen Prozesse nicht verändert werden müssen.
Christian meint
Diese Hampelei mit ständig geänderten Vorgaben erinnert mich an die ständige „Novellierung“ der EEG-Umlage. Oder die geänderten Förderungen der Elektroautos. Geänderte Vorgaben zur Abstandsregelungen von WKAs. Bitte die Liste fortsetzen was Euch noch so einfällt auf die Schnelle.
Es wird Zeit, dass ein Tsunami bis in die höchsten Regierungskreise alles wegspült was nicht in der Lage ist, die selbst abgesegneten oder aufgestellten Regeln bis mind. zum Ende der Legislaturperiode gelten zu lassen.
Peter meint
Ich dachte immer, es sei vorteilhaft, wenn man nicht bis zum SanktNimmerleins-Tag stumpf auf veralteten Regeln beharrt. Aber offenbar finden das Manche besser. Kein Wunder, dass Fortschritt in D nicht überall positiv gesehen wird.
Christian meint
Es gilt immer noch das Bessere ist der Feind des Guten. Mit Stümpereien a la Eichrechtskonforme Ladestationen, jetzt die Bezahlmodalitäten zu ändern wird nichts verbessert, nur teurer für den Benutzer. Dass die LSV in der ersten Fassung gut war habe ich nie behauptet, da gilt für mich eher das schlechtem Geld kein Gutes hinterher geworfen werden sollte.
Kasch meint
Oh je, da bliebe ja nichts übrig von unserer Regierung. Mit der LSV konnte und kann E-Mobilitätswandel auf ein erträgliches Maß gebremst werden, gewieften Verbrennerlobbyisten sei dank. Unsinnig läuft Vieles bei uns, aber garantiert nicht unbewußt – der Bürger schnallt halt nicht, was wirklich abgeht, hat aber auch kein Ineresse daran, solang es ihm persönlich noch nicht schlecht geht. Ganz normal für eine übersättigte Wohlstandsgesellschaft.
150kW meint
Wo wurde da denn was durch die LSV gebremst?
Christian meint
Eichrechtskonforme Ladestationen einzusetzen hat private Betreiber dazu gebracht oder dazu bewegt ihre newmotion Ladestationen abzumelden oder abzubauen, da es Modelle gab, die sich nicht nachrüsten liessen. Dazu gibt es Beiträge in going eletric. Die Kosten waren zu hoch.
150kW meint
Während zeitlich zehntausende neue Säulen gebaut wurden (eichrechtskonform).
Wenn mich nicht alles täuscht, war das Eichrecht aber auch unabhängig von der LSV.