Um mehr Menschen davon zu überzeugen, auf ein Elektroauto umzusteigen, hat der Bund 2016 zusammen mit Autoherstellern die Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ aufgelegt. 2020 wurde der staatliche Anteil der Förderung von 3000 auf bis zu 6000 Euro pro Fahrzeug erhöht. Im Zuge der Vorstellung des Schwarzbuchs 2020/21 kritisierte der Bund der Steuerzahler (BdSt), dass der Zuschuss in vielen Fällen gar keine Wirkung entfalte.
Die Prämie werde auch dann ausgezahlt, wenn der Kunde sein Elektrofahrzeug bereits gekauft hat, bevor er von der neuen Förderung wissen konnte. Entscheidend für den Erhalt der Prämie sei nämlich nicht das Kaufdatum, sondern der Zeitpunkt der Zulassung. „Die beabsichtigte Anreizwirkung hat die neue Förderung in diesem Fall also nicht. Sie ist lediglich ein unverhofftes Geldgeschenk für den Autokäufer – und, zu allem Überfluss, auch noch durch Staatsschulden finanziert“, so der BdSt.
Dass es sich nicht um wenige Einzelfälle handele, zeige die Anzahl der Förderanträge, die seit der Verdopplung des staatlichen Zuschusses durch die „Innovationsprämie“ beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bewilligt wurden. Eine Anfrage des BdSt habe ergeben, dass seit Beginn der Innovationsprämie innerhalb eines Jahres rund 46.000 Anträge für Fahrzeuge bewilligt wurden, die vor dem Bekanntwerden der neuen Förderung gekauft worden waren. Somit seien innerhalb eines Jahres rund 120 Millionen Euro ohne Anreizwirkung vergeben worden. Wenn der Bund Subventionen vergebe, dann solle er darauf achten, dass diese auch die erwünschte Wirkung haben.
Wie es mit dem Umweltbonus im nächsten Jahr unter der neuen Bundesregierung weitergeht, ist offen. Eigentlich sollte die attraktivere Fördersumme bis Ende 2025 verlängert werden statt, wie ursprünglich festgelegt, Ende dieses Jahres auszulaufen. Die dazu erforderliche Förderrichtlinie wurde bisher aber nicht veröffentlicht. Dass die Elektroauto-Prämie komplett eingestellt wird, gilt angesichts der erwarteten Regierungsbeteiligung der Grünen als unwahrscheinlich. Ob die Förderung der umstrittenen teilelektrischen Pkw mit bis zu 6750 Euro in der jetzigen Form beibehalten wird, ist allerdings fraglich.
Das Bloghaus meint
Die Innovationsprämie hat sehr wohl Anreize zum Kauf eines Elektromobils geschaffen.
Man muss sich nur anschauen, wer denn nun die E-Fahrzeuge nutzt. Das Käuferklientel hat sich dank Innovationsprämie gewandelt. Wo vorher noch Enthusiasten, Early Adopters und Technikinteressierte überwiegend mit dem Elektroauto unterwegs waren, sind es nun Flotten, Charingunternehmen und Neuwagenkäufer. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätten diese ohne die Innovationsprämie noch nicht den Umstieg gewagt. Für mein Dafürhalten weiterhin zu gering. Um Kaufanreize zu schaffen muss der Preis deutlich unter dem der herkömmlich angetriebenen Fahrzeuge liegen.
FahrradSchieber meint
Im nächsten Jahr dürfte es viele Käufer geben, die von der Prämie wussten, diese aber nicht bekommen werden (Topf leer).
Rechnet der BdSt diese dann dagegen? Dürfte die 120 Mio. übersteigen…
Gunarr meint
Wie hätte man diesen Mitnahmeeffekt verhindern wollen? Die, die zu früh bestellt hatten, hätten sich mit dem Verkäufer notfalls darauf einigen können, die Bestellung des noch nicht zugelassenen Autos zu stornieren, um nochmal neu mit Förderung zu bestellen.
McGybrush meint
Bestelldatum her nehmen
Mäx meint
Das wäre ja zu einfach.
Dann könnte man auch Sicherheit für die jetzigen Bestellungen erzeugen.
Offensichtlich will man aber lieber maximale Unsicherheit für den Bürger erreichen.
DerRob meint
Es wäre durchaus wünschenswert, statt Zulassungsdatum das Bestelldatum/Datum des Kaufvertrags als Kriterium heranzuziehen. So hätten zumindest alle Autokäufer Sicherheit bzgl. Erhalt des vollen Umweltbonus/Innovationsprämie und müssen nicht bangen, etwa durch Lieferschwierigkeiten der Hersteller einen Verlust der Förderung in Kauf nehmen zu müssen.
Die Prämie kann ja weiterhin erst nach Zulassung überwiesen werden.
EdgarW meint
Das ist in der Tat vollkommen richtig. Die Förderung ist eine typische CSU-Verkehrsminister-Konstruktion: regelmäßige Unsicherheit für Käufer – und obendrein verlangt sie den Herstellern absolut rein garnichts ab, die 3.000€ schlagen sie einfach vorher auf den Kaufpreis auf, wie z.B. Renault eindrucksvoll beweist: Der Dacia Spring kostet in Frankreich laut Liste ca. 3.000€ weniger als in Deutschland. Alle Hinweise dazu an die BAFA, etwa von Seiten Nextmove, wurden ignoriert.