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Lade-Shop

Förderung von nicht öffentlichen Ladepunkten am Arbeitsplatz gestartet

18.11.2021 in Aufladen & Tanken | 13 Kommentare

Opel-Electric-City-Ruesselsheim

Bild: Opel

Das Bundesverkehrsministerium fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde am 17. November veröffentlicht.

„Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen“, so Verkehrsminister Andreas Scheuer. Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Konkret gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen.

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Via: BMVI (PDF)
Tags: Förderung, LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Tom Halangk meint

    18.11.2021 um 20:13

    Das ist ja Toll… Das bringt nur nichts den Arbeitnehmern. Die dürfen diese ja nicht nutzen, das wäre ja geldwerten Vorteil und somit nicht für sie nutzbar, also für das private E-Auto.Vielleicht sollte ersteinmal die Politik daran arbeiten, bevor sie die Förderung ausbaut. Dann überlegen sich auch mehr Leute sich eins zuzulegen.

    • Simon meint

      19.11.2021 um 08:37

      Naja… der Geldwertenvorteil geht über ein Mieterstromkonzept baden, in dem der AG dem AN den Strom für 0,10 Euro/kwh verkauft.

      Bestenfalls von der PV-Anlage vom Firmendach.

    • Oliver meint

      19.11.2021 um 10:18

      Wenn der Arbeitgeber den Strom „on-top“ zum Gehalt abgibt, zahlen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dafür Steuern oder Sozialabgaben. Unsere Firma „schenkt“ uns 2.000 kWh pro Monat. Unsere nicht öffentlichen Ladestationen auf dem Firmenparkplatz wurden gefördert vom Land NRW.

      https://shbb.eu/ladestrom-vom-arbeitgeber-bleibt-steuerfrei/

    • Ledved meint

      20.11.2021 um 17:50

      Das Bundesfinanzministerium hat bis 2030 allen AG freigestellt, ob und wie sie den Strom für die AN verrechnen. Der AG kann den Strom auch komplett verschenken, ohne irgendeine Abtechmung machen zu müssen.

  2. Kasch meint

    18.11.2021 um 10:22

    Mindestens 900,- Euro nimmt schon der Elektriker, weil er weiß, dass es ohne seiner Unterschrift keine Förderung gibt. Wann ist endlich Schluss mit beSCHEUERten Förderprogrammen und unnützen Vorschriften, die freie Marktwirtschaft dramatisch behindern.

    • Yoshi84 meint

      18.11.2021 um 11:09

      Nein! Wenn bspw. Kommunen im großen Stil ihre Liegenschaften mit Ladeinfrastruktur ausrüsten, so können sie auf hauseigene, angestellte, Elektrotechniker*innen zurückgreifen. Hier ist die Förderung dann absolut effektiv verortet und niemand klaut einen großen Teil des Kuchens.
      LG

      • Jürgen W. meint

        18.11.2021 um 11:43

        Genauso ist es. Die Förderung wird hier ausnahmsweise mal zu 100 Prozent ankommen. Unser kommunlar Fuhrpark ist schon größtenteils elektrisch. In der Tiefgarage können derzeit nur Diensfahrzeuge geladen werden. Aber das wird sich ja dann ändern.

        • Tom meint

          18.11.2021 um 12:30

          Eigentlich Schade.
          Dienstfahrzeuge sind ja überwiegend während der Dienstzeit unterwegs, wieso kann dann ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit dort nicht laden?

          Ist sicherlich wieder ein Problem mit der Abrechnung…

      • Furzknochen meint

        18.11.2021 um 16:16

        Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion.

    • FahrradSchieber meint

      18.11.2021 um 12:45

      Mein Elektriker hat für seine „Wallbox-Dienste“ knapp über 300 Euro genommen. Zusammen mit meiner Wallbox zahle ich, abzüglich der Förderung, nur wenig drauf.
      Pflicht: Mehrere Angebote einholen! Es gibt eben auch „Abwehrangebote“, die man besser nicht annimmt.

    • Herbs meint

      18.11.2021 um 21:15

      Sie sollten sich einen neuen Eklektiker suchen, wenn Ihrer Sie so abzockt.

    • McGybrush meint

      19.11.2021 um 12:54

      Wir haben 300Eur für installation bezahlt und 900Eur für die Heidelberg mit 7.5m die wenn man selbst bestellt für 850,- zu haben ist.

      Also 50 Aufschlag auf die Box. 300Eur ist mehr als Fair. War aber auch nur 1 Wand von innen nach aussen im Weg.

    • Egon Meier meint

      19.11.2021 um 17:18

      „Mindestens 900,- Euro nimmt schon der Elektriker, weil er weiß, dass es ohne seiner Unterschrift keine Förderung gibt. “
      Dann haben sie den falschen Elektriker oder sind so ein Kunde mit dem das gerne gemacht wird.
      Hier wurde ganz klar nach Stundenaufwand abgerechnet, Kabel habe ich selbst beschafft+verlegt, Wallbox kam vom Fahrzeughersteller.
      Alles total korrekt.

      Wenn das bei ihnen anders ist .. ja .. dann sollten sie sich ernsthaft Gedanken um die Gründe machen.

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